DRGSystemDeutschland

Abschnitt G · Nr. 800 bis 887

Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

Regelrahmen 1,0–3,5, Schwelle 2,3Technischer Rahmen 1,0–2,5, Schwelle 1,8
Nr.LeistungSchwelle
836
25,47 €
837
36,60 €
842
67,03 €
845
20,11 €
846
20,11 €
861
92,50 €
863
92,50 €

Fundstellen zu diesem Abschnitt30

BÄK-Empfehlung10.01.2022

Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer zur telemedizinischen Erbringung von Leistungen im Rahmen der Behandlung von psychischen Erkrankungen

Nach dieser Empfehlung dürfen die psychiatrischen und psychotherapeutischen Leistungen nach Nrn. 801, 804, 806, 807, 808, 817, 835, 846, 849, 855 bis 857, 860, 861, 863, 865, 870, 885 und 886 auch dann (analog) abgerechnet werden, wenn sie per Videoübertragung erbracht werden.

Nr. 801, 804, 806, 807, 808, 817, 835, 846, 849, 855, 856, 857 …G - Neurologie, Psychiatrie und PsychotherapieQuelle ↗
BÄK-Ratgeber04.02.2022

Abrechnung der Videobehandlung von psychischen Erkrankungen (1)

Die genannten Nummern aus Abschnitt G können bei Erbringung per Video analog berechnet werden; die Empfehlung gilt seit 2022 unbefristet, auch für Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dazu zählen nun Fremdanamnese (Nr. 835), Testverfahren (855 bis 857) und Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten (Nr. 865); ein persönlicher Erstkontakt wird nicht mehr verlangt.

Nr. 801, 804, 806, 807, 808, 817, 835, 846, 849, 855, 856, 857 …Abschnitt G: Neurologie, Psychiatrie, PsychotherapieQuelle ↗
Beihilfe Land

Bremen Durchführungshinweise zu § 3 Abs. 2 Nr. 2.2: Psychotherapeuten nur GOÄ-Abschnitte B und G

Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten rechnen nach der GOÄ ab, aber nur Leistungen der Abschnitte B und G; die Hinweise nennen dafür typische Nummern (B: 1, 3, 4, 34, 60, 70, 75, 80, 85, 95; G: 808, 835, 845 bis 847, 855 bis 857, 860 bis 865, 870, 871). Die B-Leistungen und die Nrn. 808, 835, 845 bis 847, 855 bis 857 und 860 brauchen kein Gutachterverfahren und sind unabhängig von den übrigen G-Ziffern beihilfefähig.

Nr. 1, 3, 4, 34, 60, 70, 75, 80, 85, 95, 808, 835 …PsychotherapieQuelle ↗
Beihilfe Land04.04.2018

Schleswig-Holstein DFH zu § 8 Abs. 1 Nr. 5.3: Psychotherapeuten nur GOÄ-Abschnitte B und G

Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten rechnen nach der GOÄ ab, aber nur Leistungen der Abschnitte B und G (typisch B: 1, 3, 4, 34, 60, 70, 75, 80, 85, 95; G: 808, 835, 845 bis 847, 855 bis 857, 860 bis 865, 870, 871). Die B-Leistungen und die Nrn. 808, 835, 845 bis 847, 855 bis 857 und 860 sind ohne Gutachterverfahren beihilfefähig.

Nr. 1, 3, 4, 34, 60, 70, 75, 80, 85, 95, 808, 835 …PsychotherapieQuelle ↗
Beihilfe Land10.01.2025

RLP Rundschreiben 2025: Abrechnungsempfehlungen zu neuen psychotherapeutischen Leistungen

Neue psychotherapeutische Leistungen werden analog bestehenden Nummern abgerechnet, z. B. DiGA-Einbindung und Gespräch analog Nr. 804, Testbatterien und strukturierte Interviews analog Nr. 855, psychischer Befund analog Nr. 801, vertiefte Exploration analog Nr. 807, biographische Anamnese analog Nr. 860, Bezugspersonenberatung analog Nr. 817, Systemische Therapie, neuropsychologische Psychotherapie und EMDR analog Nr. 870, Gutachterbericht analog Nr. 85. Akutbehandlung, Kurzzeittherapie, Sprechstunde und Gruppen-Kurzzeittherapie werden analog Nr. 812 je 25 bzw. 50 Minuten berechnet, mit Mengenbegrenzungen und Ausschluss der Nrn. 861, 863, 870 (bzw. 862, 864, 871) daneben. Die Rahmenbedingungen der Bezugsnummer gelten mit; der Leistungstext der Empfehlung muss in der Rechnung stehen.

Nr. 804, 855, 801, 807, 860, 817, 870, 85, 812, 861, 863, 862 …AnalogabrechnungQuelle ↗
BÄK-Ratgeber13.02.2009

Psychiatrische Gesprächsleistungen: Die medizinische Notwendigkeit zählt

Für Nr. 801 und 806 kennt die GOÄ keine Häufigkeitsgrenze; nach Auffassung der BÄK zählt allein die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall (§ 1 Abs. 2), was auch das LG Berlin 2008 im Fall einer Patientin mit Rapid Cycling bestätigte. Nr. 806 setzt mindestens 20 Minuten voraus und umfasst Nr. 804 vollständig, daher nicht beide für denselben Kontakt; neben psychotherapeutischen Gesprächen (Nr. 849, 860 bis 871) sind sie ebenfalls nicht ansetzbar, und für sonstige Beratungen scheidet ein Analogansatz aus, weil Abschnitt B dafür eigene Nummern hat.

Nr. 801, 806, 804, 849, 860, 861, 862, 863, 864, 865, 870, 871Abschnitt G: Neurologie, Psychiatrie, PsychotherapieQuelle ↗
BÄK-Empfehlung09.01.2025

Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zu neuen psychotherapeutischen Leistungen

Gemeinsame Empfehlung (BÄK, BPtK, PKV-Verband, Beihilfe; Geltung ab 01.07.2024) mit 16 analog abrechenbaren psychotherapeutischen Leistungen, u. a. DiGA-Einbindung analog Nr. 804, Testbatterie und strukturiertes Interview analog Nr. 855, Befunderhebung analog Nr. 801, Exploration analog Nr. 807, biographische Anamnese analog Nr. 860, Beratung der Bezugsperson analog Nr. 817, Systemische Therapie/EMDR analog Nr. 870, Gutachterbericht analog Nr. 85, Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie analog Nr. 812.

Nr. 804, 855, 801, 807, 860, 817, 870, 85, 812Aktuelle AbrechnungsempfehlungenQuelle ↗
Beihilfe Land09.07.2024

Niedersachsen RdErl. MF 09.07.2024: Abrechnungsempfehlungen zu neuen psychotherapeutischen Leistungen

Niedersachsen macht die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von BÄK, BPtK, PKV-Verband und Beihilfeträgern zu neuen psychotherapeutischen Leistungen (u. a. Sprechstunde, Akutbehandlung, Kurzzeittherapie, DiGA-Einbindung, Testbatterien) für die Beihilfefestsetzung verbindlich. Abgerechnet wird analog vorhandener Nummern der Abschnitte B und G, etwa Nrn. 801, 804, 807, 812, 817, 855, 860, 870 und 85. Der Erlass gilt vom 01.07.2024 bis 31.12.2029.

Nr. 804, 855, 801, 807, 860, 817, 870, 85, 812AnalogabrechnungQuelle ↗
▸ noch 22 Fundstellen
BÄK-Empfehlung09.01.2025

Hinweise und Erläuterungen zu den psychotherapeutischen Abrechnungsempfehlungen

Hinweise zur Anwendung der psychotherapeutischen Abrechnungsempfehlungen: u. a. keine feste Häufigkeitsgrenze bei DiGA-Einbindung und Befunderhebung (maßgeblich ist die medizinische Notwendigkeit), Nr. 801 analog im Wahlarztbereich nicht delegierbar, Sprechstunde höchstens sechs- bzw. zehnmal im Jahr, Berichte an Gutachter auch für Verlängerungsanträge analog Nr. 85 statt Nr. 808.

Nr. 804, 76, 801, 807, 860, 85, 808, 812Aktuelle AbrechnungsempfehlungenQuelle ↗
BÄK-Ratgeber02.11.2007

Eingehende psychiatrische Untersuchung

Die eingehende psychiatrische Untersuchung nach Nr. 801 setzt mehr als eine symptombezogene Untersuchung (dann Nr. 5) voraus; die meisten Teilbereiche sollten untersucht sein. Daneben sind Nr. 4 und 835 nicht berechenbar, wohl aber Beratung nach Nr. 1 oder 3 sowie zu Behandlungsbeginn Nr. 807 oder 860; Nr. 801 zusammen mit Nr. 804 oder 806 ist außer zu Behandlungsbeginn regelhaft nicht notwendig, im Verlauf nur bei deutlich verändertem Krankheitsbild oder neuer psychiatrischer Erkrankung.

Nr. 801, 5, 4, 835, 1, 3, 807, 860, 804, 806Abschnitt G: Neurologie, Psychiatrie, PsychotherapieQuelle ↗
BÄK-Empfehlung01.10.2025

FAQ zu den Abrechnungsempfehlungen psychotherapeutischer Leistungen (Version 2.0)

FAQ (Version 2.0) zu den psychotherapeutischen Abrechnungsempfehlungen: erläutert die Abfolge Sprechstunde, Akutbehandlung (Beginn binnen zwei Wochen), Kurzzeit- und Langzeittherapie, wer abrechnen darf, dass die Regelsätze nur ausnahmsweise überschritten werden sollen und dass Leistungen ab 01.07.2024 berechenbar sind.

Nr. 812, 861, 863, 870, 860Aktuelle AbrechnungsempfehlungenQuelle ↗
BÄK-Ratgeber05.09.2025

Analoge Abrechnung der Nr. 801 GOÄ

Der aktuelle psychische Befund bei Psychotherapie wird nach den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von 2024 analog Nr. 801 berechnet und kann grundsätzlich bei jeder Therapiesitzung angesetzt werden, bei mehrstündiger Sitzung nur einmal. Er braucht eigenen Zeitbedarf und Dokumentation, aber keinen vollständigen psychopathologischen Befund; maßgeblich ist die medizinische Notwendigkeit.

Nr. 801, 861, 863, 870, 812Abschnitt G: Neurologie, Psychiatrie, PsychotherapieQuelle ↗
BÄK-Empfehlung15.02.2002

Prächirurgische Epilepsiediagnostik

Die prächirurgische Epilepsiediagnostik wird so abgebildet: Video-EEG-Langzeitmonitoring ab 24 Stunden analog Nr. 827a plus 838 plus 860 (bis sechsmal im Behandlungsfall), Intensivüberwachung bei iktalem SPECT analog 827a, intrakranielle kognitive Potenziale analog 1408 und kortikale Elektrostimulation analog 839.

Nr. 827a, 838, 860, 1408, 839L - Chirurgie, OrthopädieQuelle ↗
BÄK-Ratgeber22.01.2016

Wahlärztliche Behandlung in psychosomatischer Klinik

Das OLG Celle (15.06.2015, 1 U 97/14 und 1 U 98/14) verlangte von der Wahlärztin einer psychosomatischen Klinik, der Behandlung ein persönliches Gepräge zu geben: Konzept entwickeln und überwachen, selbst therapieren (hier etwa wöchentlich Einzelpsychotherapie) und das Team steuern. Psychotherapien (Nrn. 861, 862, 871) und Besprechungen (Nr. 865) durfte sie delegieren; Visiten (Nr. 45) anderer Ärzte, Großmassagen (Nr. 521) ohne die erforderliche Qualifikation und Leistungen während ihres Urlaubs waren nicht als Wahlleistung berechenbar. Drei benannte ständige Vertreter mit getrennten Zuständigkeiten hielt das Gericht für zulässig.

Nr. 45, 521, 861, 862, 865, 871§ 4 GebührenQuelle ↗
BÄK-Ratgeber19.10.2007

Eingehende neurologische Untersuchung

Die eingehende neurologische Untersuchung nach Nr. 800 ist berechenbar, wenn mindestens drei der Bereiche Hirnnerven, Reflexe, Motorik, Sensibilität, Koordination, Vegetativum untersucht wurden. Bei geringerem Umfang gilt die symptombezogene Nr. 5; die Nr. 800 steht auch Ärzten anderer Fachgebiete offen.

Nr. 800, 5, 825, 826, 830Abschnitt G: Neurologie, Psychiatrie, PsychotherapieQuelle ↗
Beihilfe Land27.05.2026

BW BVO 2026 § 13: Neuropsychologische Therapie analog Nrn. 849, 860, 870, 871

Ambulante neuropsychologische Therapie ist unter den Voraussetzungen des § 30a BBhV beihilfefähig. Abgerechnet wird sie entsprechend (analog) vor allem nach den Nrn. 849, 860, 870 und 871; eine Einzelbehandlungseinheit erkennt die Beihilfe höchstens in Höhe des Betrags nach Nr. 870 an.

Nr. 849, 860, 870, 871AnalogabrechnungQuelle ↗
Beihilfe Land22.07.2025

Sachsen VwV-SächsBhVO 27.5.4: Neuropsychologische Therapie analog, höchstens Betrag Nr. 870

Für ambulante neuropsychologische Therapie gibt es keine GOÄ-Nummer; sie wird analog abgerechnet, insbesondere nach Nrn. 849, 860, 870 und 871. Angemessen ist je Einzelbehandlung von mindestens 50 Minuten (oder zwei Einheiten zu 25 Minuten) höchstens der Betrag nach Nr. 870.

Nr. 849, 860, 870, 871AnalogabrechnungQuelle ↗
BÄK-Empfehlung16.12.2016

Nr. 801 GOÄ

Nach dem Auslegungsbeschluss erfordert Nr. 801 eine gezielte psychiatrische Befunderhebung zu den wesentlichen Symptombereichen, keinen vollständigen psychopathologischen Status. Maßgeblich sind Anlass und medizinische Notwendigkeit, nicht das Ergebnis; eine feste Obergrenze je Fall oder Quartal gibt es nicht, auch Wiederholungen im Verlauf sind möglich. Neben Nr. 804 oder 806 ist Nr. 801 ansetzbar, wenn zusätzlich zum Gespräch tatsächlich untersucht wurde.

Nr. 801, 804, 806G - Neurologie, Psychiatrie und PsychotherapieQuelle ↗
BÄK-Ratgeber25.01.2019

Geriatrisches Basis-Assessment – Untersuchungen (2)

Beim geriatrischen Basis-Assessment kann körperliche Untersuchung als Nr. 5 oder 7 berechnet werden; die neurologische Untersuchung als Nr. 800 nur bei eingehender Untersuchung (sonst Nr. 5), die eingehende psychiatrische Untersuchung als Nr. 801. Skalen wie Barthel-Index, IADL oder PGBA könnten analog Nr. 857 angesetzt werden, falls das Ausfüllen eine eigenständige ärztliche Leistung ist und Aufwand und Kosten der originären Tests entspricht; Nr. 857 ist je Sitzung nur einmal berechenbar.

Nr. 5, 7, 800, 801, 857Abschnitt B: Grundleistungen und allgemeine LeistungenQuelle ↗
BÄK-Ratgeber15.09.2023

Prächirurgische Epilepsiediagnostik – Abrechnung nach GOÄ

Für das prächirurgische Vielkanal-Video-EEG-Monitoring gilt die BÄK-Empfehlung analog Nr. 827a plus analog Nr. 838 plus analog Nr. 860; die Kombination setzt mindestens 24 Stunden Ableitung voraus und kann für jeweils weitere 24 Stunden erneut berechnet werden, höchstens sechsmal im Behandlungsfall. Im Beispiel des Beitrags (rund 74 Stunden Ableitung) ergibt das drei Ansätze.

Nr. 827a, 838, 860Abschnitt G: Neurologie, Psychiatrie, PsychotherapieQuelle ↗
Beihilfe Land22.07.2025

Sachsen VwV-SächsBhVO 18.1.2 und 18a.1.3: Analogansätze in der Psychotherapie

Für Einleitung und Verlängerung einer Verhaltenstherapie ist ein Ansatz analog Nr. 808 beihilfefähig, für die biographische Anamnese analog Nr. 860. Die Systemische Therapie steht nicht im Gebührenverzeichnis und ist analog nach § 6 Abs. 2 GOÄ beihilfefähig; Gruppen-Verhaltenstherapie ab 100 Minuten darf Nr. 871 zweimal ansetzen (18.1.3).

Nr. 808, 860, 871AnalogabrechnungQuelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0806: Differenzialdiagnostische Abklärung psychosomatischer Kommunikationsstörungen

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist die Abklärung bei psychiatrisch-psychosomatischer Indikation Teilleistung der psychiatrischen Behandlung (z. B. Nr. 801, 804); bei anderen Indikationen gelten die Beratungsnummern (A 0806, Basis Nr. 806).

Nr. 806, 801, 804Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie)Quelle ↗
BÄK-Empfehlung18.01.2002

Analogbewertung der medizinischen Trainingstherapie

Die medizinische Trainingstherapie wird so abgebildet: Eingangsuntersuchung analog Nr. 842; Trainingsserie je Sitzung analog Nr. 846 plus analog Nr. 558 plus Nr. 506, je einmal. Eine Serie umfasst höchstens 25 Sitzungen unter ärztlicher Aufsicht; reine Fitness- oder Krafttrainings sind keine GOÄ-Leistung.

Nr. 842, 846, 558, 506E - Physikalisch-medizinische LeistungenQuelle ↗
BÄK-Empfehlung10.09.1999

Abrechnungsbestimmung zu Nr. 3 GOÄ

Neben Nr. 3 sind nur die in der Anmerkung genannten Nrn. 5 bis 8, 800 und 801 berechenbar, sonst steht sie allein; weitere Sonderleistungen daneben werden abgelehnt. Nr. 3 ist deshalb auch nicht neben Nr. 50 (Besuch) ansetzbar, obwohl sie dort in der Anmerkung redaktionell fehlt.

Nr. 3, 5, 6, 7, 8, 800, 801, 50B - Grundleistungen und allgemeine LeistungenQuelle ↗
BÄK-Empfehlung20.02.2004

Polygraphische Vigilanzmessung am Tag

Die polygraphische Vigilanzmessung am Tag besteht aus EEG (Nr. 827), EOG (Nr. 1237) und EMG (Nr. 838), je einmal pro Untersuchungstag, wenn an einem Tag mindestens viermal im Zwei-Stunden-Abstand über jeweils mindestens 20 Minuten gemessen wird.

Nr. 827, 1237, 838SchlafmedizinQuelle ↗
BÄK-Empfehlung20.02.2004

Polysomnographie

Die Polysomnographie („großes Schlaflabor“) umfasst EEG (Nr. 827), EOG (Nr. 1237), EKG (analog 653), Sauerstoffsättigung (602), Atemfluss (605), EMG (analog 839), Körperlage (analog 714) und Videokontrolle (analog 5295), jeweils über mindestens sechs Stunden; fakultativ Beatmungskontrolle (analog 427) und Maskentraining (analog 518).

Nr. 827, 1237, 653, 602, 605, 839, 714, 5295, 427, 518SchlafmedizinQuelle ↗
BÄK-Ratgeber22.02.2002

Muskelspiele - Im Umfeld der Orthopädie

Medizinische Trainingstherapie ist nur dann ärztliche Leistung, wenn sie auf den Krankheitsfall abgestimmt unter ärztlicher Anleitung stattfindet (Überwachung teilweise an geschulte Physiotherapeuten delegierbar); dann sind die Eingangsdiagnostik analog Nr. 842 und je Sitzung analog Nr. 846 plus analog Nr. 558 plus Nr. 506 berechenbar. Für die Hochton-Therapie hat die BÄK die Verbandsempfehlung durch eine Analogbewertung nach Nr. 554 ersetzt.

Nr. 842, 846, 558, 506, 554§ 6 Gebühren für andere LeistungenQuelle ↗
BÄK-Ratgeber17.06.2011

HNO-Gutachten: Keine GOÄ-Abrechnung neben der JVEG-Vergütung

Ein ärztlicher Sachverständiger kann bei Gutachten für Gericht oder Staatsanwaltschaft neben der JVEG-Vergütung nicht zusätzlich nach GOÄ liquidieren; GOÄ-Leistungen sind nur unter den Voraussetzungen von § 10 JVEG gesondert vergütbar. Das LSG lehnte die zusätzlich geforderten Nrn. 826, 857, 1403 (mit a/b), 1404, 1415, 1418 und 1530 bei einem HNO-Gutachten ab.

Nr. 826, 857, 1403, 1404, 1415, 1418, 1530§ 7 EntschädigungenQuelle ↗
BÄK-Ratgeber19.10.2018

Geriatrisches Basis-Assessment – Beratungen (1)

Beim geriatrischen Basis-Assessment sind Beratungsleistungen grundsätzlich nicht nebeneinander berechenbar; bei zwei Gesprächen am selben Tag helfen Uhrzeitangaben. Nr. 3 (Gespräch über zehn Minuten) steht nur allein oder neben Nr. 5, 6, 7, 8, 800 und 801, entfällt bei weiteren Leistungen wie EKG, Labor oder Injektion und braucht ab dem zweiten Ansatz im Behandlungsfall eine Begründung. Dann bleibt Nr. 1, gegebenenfalls mit erhöhtem Steigerungssatz und Begründung nach § 5 Abs. 2.

Nr. 1, 3, 5, 6, 7, 8, 800, 801Abschnitt B: Grundleistungen und allgemeine LeistungenQuelle ↗
BÄK-Ratgeber07.01.2019

Geriatrisches Basis-Assessment – Untersuchungen (1)

Körperliche Untersuchungen im geriatrischen Basis-Assessment werden je nach Umfang mit Nr. 5 (symptombezogen) oder Nr. 7 (vollständiges Organsystem) berechnet, gegebenenfalls mit Nr. 800 und 801. Nr. 5 ist Bestandteil des Hausbesuchs Nr. 50 und daneben nicht berechenbar; Nr. 1 und 5 sind neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal ansetzbar, mehrfache Berechnung am selben Tag nur bei medizinischer Notwendigkeit mit Uhrzeit. Bei Nr. 7 hilft die Nennung des untersuchten Organsystems in der Rechnung.

Nr. 5, 7, 50, 800, 801Abschnitt B: Grundleistungen und allgemeine LeistungenQuelle ↗