DRGSystemDeutschland

Nr. 1530

Zahnärzte

Untersuchung des Kehlkopfes mit dem Laryngoskop

J Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

Nicht zusammen mit
435
Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
182
1,0-fach
10,61 €
2,3-fach (Schwelle)
24,40 €
3,5-fach (Höchstsatz)
37,13 €
Behandlung
182 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 24,40 €
24,40 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
24,40 €
× 2,3
37,13 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
24,40 €
× 2,3
24,40 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–18,03 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–19,09 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–12,73 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–19,09 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–10,61 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Abrechnungsregeln1

Kombination mit anderen Nummern prüfen →

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss3

BÄK-Ratgeber17.02.2023

Abrechnung der flexiblen Endoskopie der oberen Atemwege

Die flexible Endoskopie der oberen Atemwege wird mit Nr. 1418 berechnet; ein zusätzlicher Analogzuschlag für das flexible Laryngoskop ist nicht möglich, weil die Legende starre und flexible Technik umfasst. Daneben sind Nr. 1530 (wenn mehr als nur die Stimmbänder untersucht werden) sowie bei Lokalanästhesie Nr. 483 und 484 ansetzbar, Nr. 1466 nicht; bei digitalem Videoendoskop kommt der Zuschlag analog Nr. 5298, bei Narrow Band Imaging zusätzlich analog Nr. 634 in Betracht.

Nr. 1418, 483, 484, 1466, 5298, 634Abschnitt J: HNOQuelle ↗
BÄK-Ratgeber17.06.2011

HNO-Gutachten: Keine GOÄ-Abrechnung neben der JVEG-Vergütung

Ein ärztlicher Sachverständiger kann bei Gutachten für Gericht oder Staatsanwaltschaft neben der JVEG-Vergütung nicht zusätzlich nach GOÄ liquidieren; GOÄ-Leistungen sind nur unter den Voraussetzungen von § 10 JVEG gesondert vergütbar. Das LSG lehnte die zusätzlich geforderten Nrn. 826, 857, 1403 (mit a/b), 1404, 1415, 1418 und 1530 bei einem HNO-Gutachten ab.

Nr. 826, 857, 1403, 1404, 1415, 1418§ 7 EntschädigungenQuelle ↗
BÄK-Ratgeber15.10.2010

Die korrekte Abrechnung einer HNO-Untersuchung

Die vollständige HNO-Untersuchung nach Nr. 6 umfasst Inspektion von Nase, Rachen, Ohren, Gehörgängen, Trommelfellen und Kehlkopfspiegelung. Weiterführende Verfahren sind daneben berechenbar: Nr. 1415 bei binokularmikroskopischer Untersuchung (bei beidseitiger Untersuchung zweimal, nicht mit Handgerät) sowie Nr. 1418 und 1530 bei Endoskopie.

Nr. 6, 1415, 1418Abschnitt J: HNOQuelle ↗

Sicht der PKV4

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0856: Gezielte Untersuchung des Schluckaktes (FEES)

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist die FEES Bestandteil einer Endoskopie (z. B. Nr. 1530 transnasal oder Nr. 680 ösophageal); der Mehraufwand ist im Multiplikator zu würdigen, eine Analogberechnung zu Nr. 856 (A 0856) entfällt.

Nr. 856, 680Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 1530: Intubation mit Videolaryngoskopie

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist die Intubation, gleich in welcher Form, Bestandteil der Nr. 462 und damit abgegolten; verwiesen wird auf ein BGH-Urteil (A 1530, Basis Nr. 1530).

Nr. 462Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt J (Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 1530: Lupenendoskopie des Trommelfells

Nach Auffassung des PKV-Verbands entspricht ein Ansatz analog Nr. 1530 (A 1530) nicht den Bewertungsrelationen; berechenbar ist stattdessen die Nr. 1415 analog, sofern die Leistung nicht schon durch Nr. 6 erfasst ist.

Nr. 1415, 6Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt J (Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 5168: Fiberendoskopische Schluckdiagnostik (FEES)

Die FEES ist für den PKV-Verband eine Endoskopie mit Schluckproben und daher über die jeweilige Endoskopie abzurechnen (z. B. Nr. 1530 transnasal, Nr. 680 ösophageal); Mehraufwand fließt in den Multiplikator (A 5168).

Nr. 5168, 680Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt O (Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT, Strahlentherapie)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 1530 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 20,75 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.