DRGSystemDeutschland

Nr. 816

Neuropsychiatrische Behandlung eines Anfallkranken mit Kontrolle der Anfallaufzeichnung – gegebenenfalls mit medikamentöser Ein- oder Umstellung und auch mit Einschaltung von Kontaktpersonen –

G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

Nicht zusammen mit
4
Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
180
1,0-fach
10,49 €
2,3-fach (Schwelle)
24,13 €
3,5-fach (Höchstsatz)
36,72 €
Behandlung
180 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 24,13 €
24,13 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
24,13 €
× 2,3
36,72 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
24,13 €
× 2,3
24,13 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–17,84 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–18,89 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–12,59 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–18,89 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–10,49 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Abrechnungsregeln1

Aus Bestimmungen anderer Nummern und der Abschnitte
  • Ausschlussdaneben nicht berechnungsfähig: 4
    ▸ Nr. 4 · steht bei der anderen Nummer
    Die Leistung nach Nummer 4 ist neben den Leistungen nach den Nummern 30, 34, 801, 806, 807, 816, 817 und/oder 835 nicht berechnungsfähig.

Kombination mit anderen Nummern prüfen →

Sicht der PKV2

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0816: Ergotherapie auf neurophysiologischer Grundlage

Nach Auffassung des PKV-Verbands dürfen Leistungen von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe wie Ergotherapeuten vom Arzt nicht berechnet werden; die einzige Ausnahme betrifft Abschnitt E nach § 4 Abs. 2 Satz 3 GOÄ. Ein Analogansatz zu Nr. 816 (A 0816) scheidet damit aus.

Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0816: Insulinanpassung anhand des Blutzuckerprotokolls (Bolusfaktoren, Basalraten)

Insulindosis, Bolusfaktoren und Basalraten anhand des Blutzuckerprotokolls anzupassen, gehört nach Auffassung des PKV-Verbands zur normalen ärztlichen Betreuung und ist mit den Beratungs- und Untersuchungsnummern bezahlt; ein Analogansatz nach Nr. 816 (A 0816) entfällt.

Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 816 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 20,52 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.