DRGSystemDeutschland

Nr. 506

Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung – einschließlich der erforderlichen Massage(n) –

E Physikalisch-medizinische Leistungen › E II Krankengymnastik und Übungsbehandlungen

Nicht zusammen mit
725
Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
120
1,0-fach
6,99 €
1,8-fach (Schwelle)
12,59 €
2,5-fach (Höchstsatz)
17,49 €
Behandlung
120 P. × 5,82873 ct × 1,8 = 12,59 €
12,59 €
Bis 1,8 ohne Begründung (§ 5 Abs. 3 (Abschnitte A, E, O)).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
12,59 €
× 1,8
17,49 €
× 2,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
12,59 €
× 1,8
12,59 €
× 1,8
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–9,09 €
× 1,3
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–9,65 €
× 1,38
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–6,99 €
× 1,0
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–12,59 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–6,99 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Technischer Rahmen 1,0–2,5, Begründung über 1,8 (§ 5 Abs. 3 (Abschnitte A, E, O)).

Abrechnungsregeln1

Kombination mit anderen Nummern prüfen →

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

E Physikalisch-medizinische Leistungen

In den Leistungen des Abschnitts E sind alle Kosten enthalten mit Ausnahme der für Inhalationen sowie für die Photochemotherapie erforderlichen Arzneimittel.

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss3

BÄK-Empfehlung07.12.2012

Abrechnung der MedX-Therapie bei Aufteilung der Therapie in LWS und HWS

Bei der MedX-Therapie sind die Nrn. 846, 558 und 506 je Sitzung nur einmal berechenbar, auch wenn LWS und HWS getrennt behandelt werden.

Nr. 846, 558E - Physikalisch-medizinische LeistungenQuelle ↗
BÄK-Ratgeber22.02.2002

Muskelspiele - Im Umfeld der Orthopädie

Medizinische Trainingstherapie ist nur dann ärztliche Leistung, wenn sie auf den Krankheitsfall abgestimmt unter ärztlicher Anleitung stattfindet (Überwachung teilweise an geschulte Physiotherapeuten delegierbar); dann sind die Eingangsdiagnostik analog Nr. 842 und je Sitzung analog Nr. 846 plus analog Nr. 558 plus Nr. 506 berechenbar. Für die Hochton-Therapie hat die BÄK die Verbandsempfehlung durch eine Analogbewertung nach Nr. 554 ersetzt.

Nr. 842, 846, 558, 554§ 6 Gebühren für andere LeistungenQuelle ↗
BÄK-Empfehlung18.01.2002

Analogbewertung der medizinischen Trainingstherapie

Die medizinische Trainingstherapie wird so abgebildet: Eingangsuntersuchung analog Nr. 842; Trainingsserie je Sitzung analog Nr. 846 plus analog Nr. 558 plus Nr. 506, je einmal. Eine Serie umfasst höchstens 25 Sitzungen unter ärztlicher Aufsicht; reine Fitness- oder Krafttrainings sind keine GOÄ-Leistung.

Nr. 842, 846, 558E - Physikalisch-medizinische LeistungenQuelle ↗

Beihilfe3

Beihilfe Land13.01.2026

Berlin LBhVO Anlage 7 Abschnitt 3: Medizinische Trainingstherapie analog Nrn. 842, 846, 558

Ärztlich erbrachte Medizinische Trainingstherapie wird nach dem BÄK-Beschluss zur Analogbewertung bis zum 2,3-fachen Satz anerkannt: Eingangs- und Abschlussuntersuchung analog Nr. 842, Sequenztraining analog Nr. 846 zuzüglich Geräte-Sequenztraining analog Nr. 558 und begleitende Krankengymnastik nach Nr. 506, jeweils einmal je Sitzung. Höchstens 25 Behandlungen je Kalenderhalbjahr sind beihilfefähig.

Nr. 842, 846, 558AnalogabrechnungQuelle ↗
Beihilfe Land22.07.2025

Sachsen VwV-SächsBhVO 26.4.1: Medizinische Trainingstherapie analog Nrn. 842, 846, 558

Ärztlich erbrachtes Medizinisches Aufbautraining bzw. MTT ist nach dem BÄK-Analogbeschluss bis zum Schwellenwert beihilfefähig: Eingangs- und Kontrolluntersuchung analog Nr. 842, Sequenztraining analog Nr. 846 zuzüglich Geräte-Sequenztraining analog Nr. 558 und begleitende Krankengymnastik nach Nr. 506, jeweils einmal je Sitzung.

Nr. 842, 846, 558AnalogabrechnungQuelle ↗
Beihilfe Land29.03.2010

RLP Arbeitshinweise 1.7.2: Medizinische Trainingstherapie (analog Nrn. 842, 846, 558, 506)

Für die ärztlich durchgeführte medizinische Trainingstherapie wird der Beschluss der Bundesärztekammer von 2002 herangezogen: Eingangsuntersuchung analog Nr. 842, Sequenztraining analog Nr. 846 mit Geräte-Sequenztraining analog Nr. 558 und begleitender Krankengymnastik nach Nr. 506, je Sitzung einmal und höchstens 25 Sitzungen je Behandlungsserie. Die Beihilfefähigkeit ist auf 25 Sitzungen je Krankheitsfall beschränkt.

Nr. 842, 846, 558AnalogabrechnungQuelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 506 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 13,68 DM. Daten zu dieser Nummer zuletzt geändert am 06.10.2026 (Fundstellen). Quellen und Methode: Datenquellen.