DRGSystemDeutschland

Nr. 1404

Zahnärzte

Sprachaudiometrische Untersuchung, auch beidseitig, (Ermittlung des Hörverlustes für Sprache und des Diskriminationsverlustes nach DIN-Norm, getrennt für das rechte und linke Ohr über Kopfhörer, erforderlichenfalls auch über Knochenleitung, gegebenenfalls einschließlich Prüfung des beidohrigen Satzverständnisses über Lautsprecher)

J Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

Nicht zusammen mit
1400, 1401, 1406
Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
158
1,0-fach
9,21 €
1,8-fach (Schwelle)
16,58 €
2,5-fach (Höchstsatz)
23,02 €
Behandlung
158 P. × 5,82873 ct × 1,8 = 16,58 €
16,58 €
Bis 1,8 ohne Begründung (§ 5 Abs. 3 (Abschnitte A, E, O)).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
16,58 €
× 1,8
23,02 €
× 2,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
16,58 €
× 1,8
16,58 €
× 1,8
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–11,97 €
× 1,3
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–12,71 €
× 1,38
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–9,21 €
× 1,0
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–16,58 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–9,21 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Technischer Rahmen 1,0–2,5, Begründung über 1,8 (§ 5 Abs. 3 (Abschnitte A, E, O)).

Bestimmungen zur Leistung

Neben den Leistungen nach den Nummern 1403 und 1404 sind die Leistungen nach den Nummern 1400 und 1401 nicht berechnungsfähig.

Abrechnungsregeln3

  • Ausschlussnicht neben 1406
    ▸ Nr. 1406
    Neben der Leistung nach Nummer 1406 sind die Leistungen nach den Nummern 1400, 1401, 1403 und 1404 nicht berechnungsfähig.
  • BestimmungFür die nachfolgend genannten Leistungen dürfen Gebühren nach Maßgabe des § 5 nur bis zum Zweieinhalbfachen des Vergütungssatzes bemessen werden: Nummern 2 und …
    ▸ A Allgemeine Bestimmungen
    Für die nachfolgend genannten Leistungen dürfen Gebühren nach Maßgabe des § 5 nur bis zum Zweieinhalbfachen des Vergütungssatzes bemessen werden: Nummern 2 und 56 in Abschnitt B, Nummern 250, 250a, 402 und 403 in Abschnitt C, Nummern 602, 605 bis 617, 620 bis 624, 635 bis 647, 650, 651, 653, 654, 657 bis 661, 665 bis 666, 725, 726, 759 bis 761 in Abschnitt F, Nummern 855 bis 857 in Abschnitt G, Nummern 1001 und 1002 in Abschnitt H, Nummern 1255 bis 1257, 1259, 1260, 1262, 1263, 1268 bis 1270 in Abschnitt I, Nummern 1401, 1403 bis 1406, 1558 bis 1560 in Abschnitt J, Nummern 4850 bis 4873 in Abschnitt N.
Aus Bestimmungen anderer Nummern und der Abschnitte
  • Ausschlussdaneben nicht berechnungsfähig: 1400 oder 1401
    ▸ Nr. 1404 · steht bei der anderen Nummer
    Neben den Leistungen nach den Nummern 1403 und 1404 sind die Leistungen nach den Nummern 1400 und 1401 nicht berechnungsfähig.

Kombination mit anderen Nummern prüfen →

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss3

BÄK-Ratgeber17.06.2011

HNO-Gutachten: Keine GOÄ-Abrechnung neben der JVEG-Vergütung

Ein ärztlicher Sachverständiger kann bei Gutachten für Gericht oder Staatsanwaltschaft neben der JVEG-Vergütung nicht zusätzlich nach GOÄ liquidieren; GOÄ-Leistungen sind nur unter den Voraussetzungen von § 10 JVEG gesondert vergütbar. Das LSG lehnte die zusätzlich geforderten Nrn. 826, 857, 1403 (mit a/b), 1404, 1415, 1418 und 1530 bei einem HNO-Gutachten ab.

Nr. 826, 857, 1403, 1415, 1418, 1530§ 7 EntschädigungenQuelle ↗
BÄK-Ratgeber25.03.2011

Abrechnung von Hörprüfungen II

Die Sprachaudiometrie nach Nr. 1404 erfordert normiertes Testmaterial (z. B. Freiburger Sprachtest) und schließt Nr. 1400 und 1401 aus; die Hörgerätekontrolle im freien Schallfeld ist Nr. 1405, bei Kindern ist die Messung zur Hörgeräteanpassung fakultativ in Nr. 1406 enthalten. Nr. 1407 (Impedanzmessung) ist auch bei Kombination von Tympanometrie und Stapediusreflex sowie bei beidseitiger Messung nur einmal berechenbar, Vertäubung ist nicht gesondert abrechenbar; eine beidseitige Untersuchung berechtigt nicht zum zweifachen Ansatz.

Nr. 1400, 1401, 1405, 1406, 1407Abschnitt J: HNOQuelle ↗
BÄK-Ratgeber11.02.2011

Abrechnung von Hörprüfungen I

Nr. 1400 verlangt die Prüfung von Tongehör, Umgangs- und Flüstersprache sowie Luft- und Knochenleitung und ist neben Nr. 800 und 801 ausgeschlossen; Nr. 1401 erfordert mindestens fünf Frequenzen, Nr. 1403 eine Hörschwellenbestimmung mit acht bis zwölf Prüffrequenzen oder kontinuierlicher Frequenzänderung in Luft- und Knochenleitung. Überschwellige Verfahren und Vertäubung sind in 1403 enthalten, neben 1403 sind 1400 und 1401 nicht berechenbar; Kinderaudiometrie nach Nr. 1406 schließt 1400, 1401, 1403 und 1404 aus.

Nr. 1400, 1401, 1403, 1406, 800, 801Abschnitt J: HNOQuelle ↗

Sicht der PKV2

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0856: Sprachaudiometrie mit Kindersprachtests am «Mainzer Kindertisch»

Für Sprachaudiometrie mit Kindersprachtests am «Mainzer Kindertisch» hält der PKV-Verband eine Analogberechnung nach Nr. 1404 für passend und nicht nach Nr. 856 (A 0856).

Nr. 856Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 1218: Dichotischer Diskriminationstest bzw. Prüfung des Richtungshörens

Für den dichotischen Diskriminationstest und die Prüfung des Richtungshörens verweist der PKV-Verband auf Nr. 1404, die je nach verwendetem Schallreiz direkt oder analog ansetzbar ist; ein Analogansatz nach Nr. 1218 (A 1218) ist nicht vorgesehen.

Nr. 1218Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt I (Augenheilkunde)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 1404 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 18,01 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.