Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln mit Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit
Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.
| Tarif | Schwelle | Höchstsatz |
|---|---|---|
Regelfall § 5 GOÄ ↗ | 93,84 € × 2,3 | 142,80 € × 3,5 |
Wahlleistung, nicht persönlich § 5 Abs. 5 GOÄ ↗ | 93,84 € × 2,3 | 93,84 € × 2,3 |
Standardtarif (§ 5b GOÄ) § 5b GOÄ ↗ | – | 69,36 € × 1,7 |
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V) § 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗ | – | 73,44 € × 1,8 |
Basistarif (Vereinbarung) Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗ | – | 48,96 € × 1,2 |
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ) § 5a GOÄ ↗ | – | 73,44 € × 1,8 |
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ) § 11 GOÄ ↗ | – | 40,80 € × 1,0 |
Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).
Bei der tiefen Hirnstimulation sind Bohrlochtrepanation (Nr. 2515) und Navigation (Nr. 2562) berechenbar, der Impulsgeber analog Nr. 3095, die Elektrodenpositionierung analog Nr. 828 und die Stimulation analog Nr. 839 je Elektrode. Aggregatwechsel und ersatzlose Entfernung laufen analog Nr. 3096, Elektrodenwechsel analog Nr. 3097 (nur einmal).
Die prächirurgische Epilepsiediagnostik wird so abgebildet: Video-EEG-Langzeitmonitoring ab 24 Stunden analog Nr. 827a plus 838 plus 860 (bis sechsmal im Behandlungsfall), Intensivüberwachung bei iktalem SPECT analog 827a, intrakranielle kognitive Potenziale analog 1408 und kortikale Elektrostimulation analog 839.
Bei der tiefen Hirnstimulation sind Stereotaxierahmen und Planungs-CT nach Nr. 5378 und 5377, die Bildfusion nach Nr. 2562, Trepanation mit Elektrodenimplantation nach Nr. 2561 berechenbar; bei beidseitigem Eingriff mit zwei Zugängen 2561 und 2562 je Seite. Die elektrophysiologische Ableitung analog Nr. 828 und die Stimulation analog Nr. 839 sind je Elektrode und Sitzung ansetzbar, ferner Durchleuchtung (5295), Kontroll-CT (5370), Aggregatimplantation analog 3095 und Aggregatwechsel analog 3096.
Die Polysomnographie („großes Schlaflabor“) umfasst EEG (Nr. 827), EOG (Nr. 1237), EKG (analog 653), Sauerstoffsättigung (602), Atemfluss (605), EMG (analog 839), Körperlage (analog 714) und Videokontrolle (analog 5295), jeweils über mindestens sechs Stunden; fakultativ Beatmungskontrolle (analog 427) und Maskentraining (analog 518).
Eine Tremoranalyse per Elektromyographie kann nach Auffassung des PKV-Verbands Teil einer Untersuchung nach Nr. 838 oder 839 sein und ist dort mitbezahlt; mangels Lücke kommt keine Analogberechnung (A 0838) in Betracht.
Die repetitive Nervenstimulation gehört nach Auffassung des PKV-Verbands zur Elektromyographie nach Nr. 838 oder 839; eine Analogberechnung (A 0839) scheidet mangels Lücke aus.
Für das Einstellen und Anpassen eines Cochlea-Implantats akzeptiert der PKV-Verband Nr. 661 analog und sieht damit auch die Messung der Hörnervenstimulation als bezahlt an. Weitere Nummern, etwa analog nach Nr. 839 (A 0839), können daneben nicht angesetzt werden.
Für die rTMS als Therapie der Depression sieht der PKV-Verband eine Lücke in der GOÄ und hält eine Analogberechnung nach Nr. 837 für angemessen (A 0839, Basis Nr. 839).
Neuromonitoring während einer Schilddrüsenoperation soll Nerven schützen und gehört nach Auffassung des PKV-Verbands deshalb zum Eingriff; ein eigener Ansatz analog nach Nr. 839 (A 0839) ist nicht möglich. Der Verband verweist auf ein BGH-Urteil von 2004 (III ZR 344/03).
Die Ableitung der F-Welle gehört nach Auffassung des PKV-Verbands zur motorischen Elektroneurographie und ist mit Nr. 839 bezahlt; ein zusätzlicher Ansatz analog nach Nr. 840 (A 0840) entfällt.
Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 839 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗
Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 79,80 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.