Die auf dieser Website dargestellten ICD-10-GM-Kodes und -Texte basieren auf der amtlichen Fassung der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM).
Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung desBundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Die ICD-10-GM beruht auf der von derWeltgesundheitsorganisation (WHO)veröffentlichten International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, Tenth Revision sowie auf der australischen ICD-10-AM. Die Übersetzungsrechte für die deutschsprachige Ausgabe liegen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
© Weltgesundheitsorganisation (WHO). © Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Eine kommerzielle Nutzung der Klassifikation selbst sowie Änderungen an Struktur, Kodes oder Texten erfolgen nicht.
Das Alphabetische Verzeichnis zur ICD-10-GM dient als Diagnosenthesaurus und ermöglicht das Nachschlagen von Diagnosebezeichnungen mit den zugehörigen ICD-10-GM-Schlüsselnummern.
Die Daten basieren auf der maschinenlesbaren Fassung des Alphabetischen Verzeichnisses, bereitgestellt vomBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Das Verzeichnis enthält Einträge mit verschiedenen Kodierungsarten (Primärschlüssel, Kreuz-Stern-System, Zusatzschlüssel) und verweist auf die entsprechenden ICD-10-GM-Kodes. Es wird jährlich aktualisiert und an die jeweils gültige Fassung der ICD-10-GM angepasst.
© Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Eine kommerzielle Nutzung der Klassifikation selbst sowie Änderungen an Struktur, Kodes oder Texten erfolgen nicht.
Die Morbi-RSA-Klassifikation (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich) ordnet ICD-10-GM-Diagnosen den Diagnosegruppen (DxG) und hierarchisierten Morbiditätsgruppen (HMG) zu. Sie ist Bestandteil des Zuweisungsverfahrens für die Gelder aus dem Gesundheitsfonds.
Die Daten basieren auf den jährlichen Festlegungen desBundesamtes für Soziale Sicherung (BAS), insbesondere der Anlage 1 (ICD-Zuordnung) zum Klassifikationsmodell.
Das BAS trifft jährlich bis zum 30. September die Festlegungen zum Klassifikationsmodell und zum Berechnungsverfahren für das folgende Ausgleichsjahr gemäß § 8 Abs. 4 RSAV.
© Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
Die Klassifikationsdaten werden ausschließlich zur informativen Darstellung der ICD-Zuordnungen verwendet.
Die SEG-4 Kodierempfehlungen werden von der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 „Vergütung und Abrechnung" (SEG 4) der Medizinischen Dienste erarbeitet. Sie dienen als praxisorientierte Hilfestellung zur korrekten Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im stationären Bereich.
Die Daten werden aus dem öffentlich zugänglichen Portal derSEG-4 Kodierempfehlungen der Medizinischen Dienste bezogen.
Jede Kodierempfehlung enthält ein Schlagwort, Verweise auf relevante ICD-10-GM-, OPS- und DRG-Kodes sowie einen erläuternden Text mit der empfohlenen Kodierung. Die Empfehlungen werden regelmäßig aktualisiert und an die jeweils gültigen Klassifikationen angepasst.
© Medizinischer Dienst Bund / SEG 4.
Die Kodierempfehlungen werden ausschließlich zur informativen Darstellung und Verlinkung mit den zugehörigen ICD- und OPS-Kodes verwendet. Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben.
Die Leistungsgruppen und die für sie geltenden Qualitätskriterien sind in Anlage 1 zu § 135e SGB V geregelt. Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 98, S. 42–96. Gesetze und Rechtsverordnungen sind als amtliche Werke nach § 5 Absatz 1 UrhG gemeinfrei. Die konsolidierte Fassung des SGB V wird vomBundesministerium der Justizherausgegeben.
Die maschinenlesbare Fassung der Qualitätskriterien und der OPS-Strukturmerkmale gibt derMedizinische Dienst Bundals Angaben gemäß § 23 Absatz 5 seiner Richtlinie nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SGB V (LOPS-Richtlinie) heraus. Verwendet werden die Katalogversionen 2025 und 2026, Stand 10.01.2026.
Änderungen an Anlage 1 werden vomLeistungsgruppen-Ausschussnach § 135e Absatz 3 SGB V beschlossen.
Angegeben sind jeweils die herausgebenden Stellen. Die einzelnen Dokumente sind über die genannten Fundstellen eindeutig bestimmt und bei der jeweiligen Stelle abrufbar.
Anlage 1 zu § 135e SGB V · © Medizinischer Dienst Bund (Kataloge nach § 23 Absatz 5 LOPS-RL).
Leistungsgruppen, Qualitätskriterien und Teilanforderungen werden unverändert wiedergegeben. Die Leistungsgruppen werden in der amtlichen Nummerierung geführt. Ihre Zusammenfassung zu Leistungsbereichen ist redaktionell und keine Ebene der amtlichen Systematik; jeder Leistungsbereich umfasst ausschließlich zusammenhängende Nummernbereiche. Maßgeblich ist stets der Gesetzestext.