Die auf dieser Website dargestellten ICD-10-GM-Kodes und -Texte basieren auf der amtlichen Fassung der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM).
Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung desBundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Die ICD-10-GM beruht auf der von derWeltgesundheitsorganisation (WHO)veröffentlichten International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, Tenth Revision sowie auf der australischen ICD-10-AM. Der Generaldirektor der WHO hat die Übersetzungsrechte für eine deutschsprachige Ausgabe an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vergeben, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist; für die Teile aus der ICD-10-AM hat das Commonwealth of Australia die Übersetzungsrechte übertragen. Herausgegeben wird die ICD-10-GM vom BfArM im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
© Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1992. © Commonwealth of Australia 1998. © Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Eine kommerzielle Nutzung der Klassifikation selbst sowie Änderungen an Struktur, Kodes oder Texten erfolgen nicht.
Das Alphabetische Verzeichnis zur ICD-10-GM dient als Diagnosenthesaurus und ermöglicht das Nachschlagen von Diagnosebezeichnungen mit den zugehörigen ICD-10-GM-Schlüsselnummern.
Die Daten basieren auf der maschinenlesbaren Fassung des Alphabetischen Verzeichnisses, bereitgestellt vomBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Es entstand auf der Basis des Diagnosenthesaurus des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi), Salzufer 8, 10587 Berlin, und wurde im Laufe der Jahre um Texte aus dem Alphabetischen Verzeichnis der ICD-10-WHO ergänzt.
Das Verzeichnis enthält Einträge mit verschiedenen Kodierungsarten (Primärschlüssel, Kreuz-Stern-System, Zusatzschlüssel) und verweist auf die entsprechenden ICD-10-GM-Kodes. Es wird jährlich aktualisiert und an die jeweils gültige Fassung der ICD-10-GM angepasst.
© Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) für den Diagnosenthesaurus. © Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Eine kommerzielle Nutzung der Klassifikation selbst sowie Änderungen an Struktur, Kodes oder Texten erfolgen nicht.
Der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) ist die amtliche Klassifikation für die Verschlüsselung von Operationen, Prozeduren und allgemein medizinischen Maßnahmen. Er wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) herausgegeben.
Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des BfArM. Bei den amtlichen Ausgaben des OPS handelt es sich um ein „anderes amtliches Werk" im Sinne des § 5 Absatz 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG).
© Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Die Inhalte werden unter Beachtung des Änderungsverbotes (§ 62 UrhG) unverändert wiedergegeben; die Quellenangabe erfolgt nach § 63 UrhG.
Das Alphabetische Verzeichnis zum OPS wird vom BfArM als Ergänzungswerk zum Systematischen Verzeichnis herausgegeben und ordnet Bezeichnungen von Prozeduren den zugehörigen OPS-Kodes zu.
Grundlage ist die maschinenlesbare Fassung des BfArM; die Herausgabe erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
© Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Änderungen an Struktur, Kodes oder Texten erfolgen nicht.
Die Morbi-RSA-Klassifikation (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich) ordnet ICD-10-GM-Diagnosen den Diagnosegruppen (DxG) und hierarchisierten Morbiditätsgruppen (HMG) zu. Sie ist Bestandteil des Zuweisungsverfahrens für die Gelder aus dem Gesundheitsfonds.
Die Daten basieren auf den jährlichen Festlegungen desBundesamtes für Soziale Sicherung (BAS), insbesondere der Anlage 1 (ICD-Zuordnung) zum Klassifikationsmodell.
Das BAS trifft jährlich bis zum 30. September die Festlegungen zum Klassifikationsmodell und zum Berechnungsverfahren für das folgende Ausgleichsjahr gemäß § 8 Abs. 4 RSAV.
© Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
Die Klassifikationsdaten werden ausschließlich zur informativen Darstellung der ICD-Zuordnungen verwendet.
Die SEG-4 Kodierempfehlungen werden von der Sozialmedizinischen Expertengruppe 4 „Vergütung und Abrechnung" (SEG 4) der Medizinischen Dienste erarbeitet. Sie dienen als praxisorientierte Hilfestellung zur korrekten Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im stationären Bereich.
Die Daten werden aus dem öffentlich zugänglichen Portal derSEG-4 Kodierempfehlungen der Medizinischen Dienste bezogen.
Jede Kodierempfehlung enthält ein Schlagwort, Verweise auf relevante ICD-10-GM-, OPS- und DRG-Kodes sowie einen erläuternden Text mit der empfohlenen Kodierung. Die Empfehlungen werden regelmäßig aktualisiert und an die jeweils gültigen Klassifikationen angepasst.
© Medizinischer Dienst Bund / SEG 4.
Die Kodierempfehlungen werden ausschließlich zur informativen Darstellung und Verlinkung mit den zugehörigen ICD- und OPS-Kodes verwendet. Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben.
Die Leistungsgruppen und die für sie geltenden Qualitätskriterien sind in Anlage 1 zu § 135e SGB V geregelt. Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 98, S. 42–96, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228). Gesetze und Rechtsverordnungen sind als amtliche Werke nach § 5 Absatz 1 UrhG gemeinfrei. Die konsolidierte Fassung des SGB V wird vomBundesministerium der Justizherausgegeben.
Die maschinenlesbare Fassung der Qualitätskriterien und der OPS-Strukturmerkmale gibt derMedizinische Dienst Bundals Angaben gemäß § 23 Absatz 5 seiner Richtlinie nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SGB V (LOPS-Richtlinie) heraus. Verwendet werden die Katalogversionen 2025 und 2026, Stand 10.01.2026.
Änderungen an Anlage 1 werden vomLeistungsgruppen-Ausschussnach § 135e Absatz 3 SGB V beschlossen.
Angegeben sind jeweils die herausgebenden Stellen. Die einzelnen Dokumente sind über die genannten Fundstellen eindeutig bestimmt und bei der jeweiligen Stelle abrufbar.
Anlage 1 zu § 135e SGB V · © Medizinischer Dienst Bund (Kataloge nach § 23 Absatz 5 LOPS-RL).
Leistungsgruppen, Qualitätskriterien und Teilanforderungen werden unverändert wiedergegeben. Die Leistungsgruppen werden in der amtlichen Nummerierung geführt. Ihre Zusammenfassung zu Leistungsbereichen ist redaktionell und keine Ebene der amtlichen Systematik; jeder Leistungsbereich umfasst ausschließlich zusammenhängende Nummernbereiche. Maßgeblich ist stets der Gesetzestext.
Die Deutschen Kodierrichtlinien regeln, wie Diagnosen und Prozeduren bei stationär behandelten Patientinnen und Patienten zu verschlüsseln sind. Sie werden von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem GKV-Spitzenverband und dem Verband der Privaten Krankenversicherung gemeinsam mit dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) vereinbart und jährlich angepasst.
Grundlage ist die Vereinbarung zum Fallpauschalensystem nach § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).
© Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung, InEK GmbH.
Die Kodierrichtlinien werden zur informativen Darstellung und zur Verknüpfung mit den zugehörigen ICD-10-GM- und OPS-Kodes verwendet. Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben.
Der Fallpauschalen-Katalog (G-DRG), der Katalog der Zusatzentgelte sowie das Entgeltsystem PEPP für Psychiatrie und Psychosomatik werden vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) im Auftrag der Selbstverwaltungspartner herausgegeben.
Grundlage sind die jährlich veröffentlichten Entgeltkataloge nach § 17b beziehungsweise § 17d Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).
© InEK GmbH – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus.
Die Katalogangaben werden zur informativen Darstellung und zur Verknüpfung mit den zugehörigen ICD-10-GM- und OPS-Kodes verwendet. Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben.
Die amtliche ATC-Klassifikation mit definierten Tagesdosen (DDD) für den deutschen Arzneimittelmarkt wird vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) im Rahmen des GKV-Arzneimittelindex im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als amtliche Fassung veröffentlicht.
Sie beruht auf der ATC/DDD-Systematik des WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology. Bei der vom BfArM herausgegebenen amtlichen Fassung handelt es sich um ein „anderes amtliches Werk" im Sinne des § 5 Absatz 2 UrhG.
© Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO) · © WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology.
Die Klassifikation wird zur informativen Darstellung und zur Verknüpfung mit den zugehörigen Wirkstoff- und ICD-10-GM-Angaben verwendet und unverändert wiedergegeben.
Das Verzeichnis der Krankenhäuser mit ihren Institutionskennzeichen (IK) beruht auf der Gemeinsamen Veröffentlichung „Krankenhausverzeichnis" der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder; Herstellung und Redaktion: Statistisches Bundesamt (Destatis), Wiesbaden.
Die Veröffentlichung erscheint jährlich; verwendet wird der Berichtsstand zum 31. Dezember 2023. Übernommen werden je Standort Anschrift und Kontakt, Name und Art des Trägers, Art der Zulassung, die Teilnahme an der stationären Notfallversorgung sowie die aufgestellten Betten insgesamt und je Fachabteilung.
Welche Krankenhäuser mit welchem Institutionskennzeichen im Verzeichnis stehen, und welche Krankenkasse für sie meldet, stammt aus der Liste „Zuordnung der Krankenkassen pro Krankenhaus“ (Anlage 2 der Festlegungen gemäß § 6a Abs. 3 Satz 7 KHEntgG) des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH), Stand 19. Februar 2025.
Das Krankenhausverzeichnis führt kein Institutionskennzeichen. Beide Quellen sind deshalb von uns über den Namen, den Ort und die im IK enthaltene Region einander zugeordnet worden; wo das nicht eindeutig gelang, stehen zu einem IK keine Verzeichnisangaben. Die Zuordnung ist eine eigene Leistung und keine amtliche Angabe.
© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 (im Auftrag der Herausgebergemeinschaft).
Vervielfältigung und Verbreitung sind nach Angabe des Herausgebers, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Angaben werden unverändert wiedergegeben.
Die Fallzahlen und Verweildauern je Schlüsselnummer stammen aus dem Statistischen Bericht „Diagnosen der Krankenhauspatienten" (EVAS 23131) des Statistischen Bundesamtes. Erhoben wird nach der Krankenhausstatistik-Verordnung; gezählt werden die im Berichtsjahr aus vollstationärer Behandlung entlassenen Patientinnen und Patienten, zugeordnet nach ihrer Hauptdiagnose.
Verwendet werden die Datenjahre 2022 bis 2024 (Berichte 5231301227015, 5231301237015 und 5231301247015). Die Fallzahlen zeigen wir aus dem jüngsten verfügbaren Datenjahr, die Berechnungs- und Belegungstage aus dem jüngsten Datenjahr, das sie noch ausweist — ab dem Datenjahr 2024 enthält der Bericht sie nicht mehr. Jede Angabe trägt deshalb ihren eigenen Jahrgang. Die Schlüsselnummern eines Datenjahres folgen der ICD-10-GM desselben Jahres.
Die Statistik weist Viersteller aus. Zahlen für Dreisteller, Gruppen und Kapitel sind von uns aus den Vierstellern aufsummiert; Fünfsteller tragen die Zahlen ihres Obercodes, was auf der Kodeseite ausgewiesen wird.
Die behandelnde Fachabteilung stammt aus Tabelle 08 desselben Berichts und ist die Abteilung mit der längsten Verweildauer des Falls — nicht jede, die den Patienten gesehen hat. Sie wird nur auf Dreistellern und nur für die Datenjahre 2022 und 2023 ausgewiesen; ein feinerer Kode zeigt deshalb die Verteilung seines Dreistellers, und die Angabe trägt wie die Belegungstage ihren eigenen Jahrgang.
© Statistisches Bundesamt (Destatis).
Wiedergabe mit Quellenangabe gestattet. Die Angaben werden unverändert wiedergegeben; abgeleitete Werte (Summen über Unterkodes, Anteile, mittlere Verweildauer) sind als solche gekennzeichnet.
Die Anzahl der Operationen und Prozeduren je OPS-Kode stammt aus dem Statistischen Bericht „Fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik (DRG-Statistik): Operationen und Prozeduren der vollstationären Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern (4-Steller)“ (EVAS 23141) des Statistischen Bundesamtes. Verwendet werden die Datenjahre 2022 bis 2024 (Berichte 5231401227015, 5231401237015 und 5231401247015), jeweils nach Geschlecht und Altersgruppen.
Gezählt werden Prozeduren, nicht Fälle: wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Die Statistik weist vierstellige Kodes aus. Zahlen für Bereichsüberschriften und Kapitel sind von uns aus den Vierstellern aufsummiert; fünf- und sechsstellige Kodes tragen die Zahlen ihres Vierstellers, was als solches ausgewiesen wird.
© Statistisches Bundesamt (Destatis).
Wiedergabe mit Quellenangabe gestattet. Die Angaben werden unverändert wiedergegeben; abgeleitete Werte (Summen über Unterkodes, Anteile, Ränge) sind als solche gekennzeichnet.
Die Orpha-Kennnummern samt deutscher Bezeichnungen, Synonymen, Zuordnungen zur ICD-10 und Verweisen auf OMIM stammen aus der Nomenklatur von Orphanet, herausgegeben von Orphadata (INSERM).
Die Gliederung des Katalogs stammt aus zwei weiteren Dateien derselben Quelle: den Klassifikationen, die Orphanet je Fachgebiet veröffentlicht, und der Linearisierung, die festlegt, welchem Fachgebiet eine Krankheit zugeordnet ist, wenn mehrere sie führen. Die Klassifikationen erscheinen ausschließlich auf Englisch; übernommen wird aus ihnen nur, welcher Eintrag unter welchem steht. Jede angezeigte Bezeichnung stammt aus der deutschen Nomenklatur.
Orphanet ist keine Jahresklassifikation: eine Orpha-Kennnummer behält ihre Bedeutung. Der Jahrgang eines Katalogs sagt hier nur, welchen Stand der Nomenklatur er benutzt — das BfArM legt das ausdrücklich fest: für die Datei Alpha-ID-SE 2026 ist es das Nomenclature Pack 07/2025. Maßgeblich für die Kodierung in Deutschland ist nicht die Zuordnung von Orphanet zur ICD-10 der WHO, sondern die amtliche Zuordnung der Datei Alpha-ID-SE.
Orphadata Science: Free access data from Orphanet. © INSERM 1999. Verfügbar unter sciences.orphadata.com.
Lizenziert unter Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0). Die Nomenklatur wird unverändert wiedergegeben; die Gliederung der Darstellung und die Verknüpfung mit den Schlüsselnummern der ICD-10-GM sind unsere Zutat.
Die Landesbasisfallwerte stammen aus den Übersichten des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek) zum jeweils angegebenen Stand; wird ein Wert im Jahr neu festgesetzt, etwa mit der Tariferhöhungsrate, sind alle veröffentlichten Stände übernommen.
Der Bundesbasisfallwert und der Basisfallwertkorridor stammen ab 2021 aus den Vereinbarungen nach § 10 Abs. 9 KHEntgG zwischen dem GKV-Spitzenverband, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, von 2015 bis 2020 aus den Übersichten des AOK-Bundesverbands, veröffentlicht vom GKV-Spitzenverband. Für 2014 ist der Korridor aus dem Bundesbasisfallwert nach § 10 Abs. 8 KHEntgG berechnet.
Die Werte sind aus den Veröffentlichungen abgeschrieben und gegen sie geprüft. Maßgeblich für die Abrechnung sind die Vereinbarungen auf Landesebene und ihre Genehmigung durch die Länder.