Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln
Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.
| Tarif | Schwelle | Höchstsatz |
|---|---|---|
Regelfall § 5 GOÄ ↗ | 73,73 € × 2,3 | 112,20 € × 3,5 |
Wahlleistung, nicht persönlich § 5 Abs. 5 GOÄ ↗ | 73,73 € × 2,3 | 73,73 € × 2,3 |
Standardtarif (§ 5b GOÄ) § 5b GOÄ ↗ | – | 54,50 € × 1,7 |
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V) § 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗ | – | 57,70 € × 1,8 |
Basistarif (Vereinbarung) Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗ | – | 38,47 € × 1,2 |
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ) § 5a GOÄ ↗ | – | 57,70 € × 1,8 |
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ) § 11 GOÄ ↗ | – | 32,06 € × 1,0 |
Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).
Für das prächirurgische Vielkanal-Video-EEG-Monitoring gilt die BÄK-Empfehlung analog Nr. 827a plus analog Nr. 838 plus analog Nr. 860; die Kombination setzt mindestens 24 Stunden Ableitung voraus und kann für jeweils weitere 24 Stunden erneut berechnet werden, höchstens sechsmal im Behandlungsfall. Im Beispiel des Beitrags (rund 74 Stunden Ableitung) ergibt das drei Ansätze.
Die polygraphische Vigilanzmessung am Tag besteht aus EEG (Nr. 827), EOG (Nr. 1237) und EMG (Nr. 838), je einmal pro Untersuchungstag, wenn an einem Tag mindestens viermal im Zwei-Stunden-Abstand über jeweils mindestens 20 Minuten gemessen wird.
Die prächirurgische Epilepsiediagnostik wird so abgebildet: Video-EEG-Langzeitmonitoring ab 24 Stunden analog Nr. 827a plus 838 plus 860 (bis sechsmal im Behandlungsfall), Intensivüberwachung bei iktalem SPECT analog 827a, intrakranielle kognitive Potenziale analog 1408 und kortikale Elektrostimulation analog 839.
Die schallspektrographische Stimmuntersuchung fällt nach Auffassung des PKV-Verbands unter Nr. 1556; eine Analogberechnung nach Nr. 838 (A 0838) ist deshalb nicht zulässig.
Neuromonitoring während einer Schilddrüsenoperation soll Nerven schützen und gehört nach Auffassung des PKV-Verbands deshalb zum Eingriff; ein eigener Ansatz analog nach Nr. 838 (A 0838) ist nicht möglich. Der Verband verweist auf ein BGH-Urteil von 2004 (III ZR 344/03).
Eine Tremoranalyse per Elektromyographie kann nach Auffassung des PKV-Verbands Teil einer Untersuchung nach Nr. 838 oder 839 sein und ist dort mitbezahlt; mangels Lücke kommt keine Analogberechnung (A 0838) in Betracht.
Die repetitive Nervenstimulation gehört nach Auffassung des PKV-Verbands zur Elektromyographie nach Nr. 838 oder 839; eine Analogberechnung (A 0839) scheidet mangels Lücke aus.
Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 838 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗
Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 62,70 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.