DRGSystemDeutschland

Nr. 804

Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch – auch mit gezielter Exploration –

G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

Nicht zusammen mit
1, 3, 22, 30, 34
Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
150
1,0-fach
8,74 €
2,3-fach (Schwelle)
20,11 €
3,5-fach (Höchstsatz)
30,60 €
Behandlung
150 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 20,11 €
20,11 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
20,11 €
× 2,3
30,60 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
20,11 €
× 2,3
20,11 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–14,86 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–15,74 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–10,49 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–15,74 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–8,74 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Abrechnungsregeln1

Aus Bestimmungen anderer Nummern und der Abschnitte
  • Ausschlussdaneben nicht berechnungsfähig: 1, 3, 22, 30 oder 34
    ▸ B Allgemeine Bestimmungen Nr. 4 · steht bei der anderen Nummer
    Die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 22, 30 und/oder 34 sind neben den Leistungen nach den Nummern 804 bis 812, 817, 835, 849, 861 bis 864, 870, 871, 886 sowie 887 nicht berechnungsfähig.

Kombination mit anderen Nummern prüfen →

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss7

BÄK-Empfehlung16.12.2016

Nr. 801 GOÄ

Nach dem Auslegungsbeschluss erfordert Nr. 801 eine gezielte psychiatrische Befunderhebung zu den wesentlichen Symptombereichen, keinen vollständigen psychopathologischen Status. Maßgeblich sind Anlass und medizinische Notwendigkeit, nicht das Ergebnis; eine feste Obergrenze je Fall oder Quartal gibt es nicht, auch Wiederholungen im Verlauf sind möglich. Neben Nr. 804 oder 806 ist Nr. 801 ansetzbar, wenn zusätzlich zum Gespräch tatsächlich untersucht wurde.

Nr. 801, 806G - Neurologie, Psychiatrie und PsychotherapieQuelle ↗
BÄK-Empfehlung09.01.2025

Hinweise und Erläuterungen zu den psychotherapeutischen Abrechnungsempfehlungen

Hinweise zur Anwendung der psychotherapeutischen Abrechnungsempfehlungen: u. a. keine feste Häufigkeitsgrenze bei DiGA-Einbindung und Befunderhebung (maßgeblich ist die medizinische Notwendigkeit), Nr. 801 analog im Wahlarztbereich nicht delegierbar, Sprechstunde höchstens sechs- bzw. zehnmal im Jahr, Berichte an Gutachter auch für Verlängerungsanträge analog Nr. 85 statt Nr. 808.

Nr. 76, 801, 807, 860, 85, 808, 812Aktuelle AbrechnungsempfehlungenQuelle ↗
BÄK-Empfehlung09.01.2025

Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen zu neuen psychotherapeutischen Leistungen

Gemeinsame Empfehlung (BÄK, BPtK, PKV-Verband, Beihilfe; Geltung ab 01.07.2024) mit 16 analog abrechenbaren psychotherapeutischen Leistungen, u. a. DiGA-Einbindung analog Nr. 804, Testbatterie und strukturiertes Interview analog Nr. 855, Befunderhebung analog Nr. 801, Exploration analog Nr. 807, biographische Anamnese analog Nr. 860, Beratung der Bezugsperson analog Nr. 817, Systemische Therapie/EMDR analog Nr. 870, Gutachterbericht analog Nr. 85, Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie analog Nr. 812.

Nr. 855, 801, 807, 860, 817, 870, 85, 812Aktuelle AbrechnungsempfehlungenQuelle ↗
BÄK-Ratgeber04.02.2022

Abrechnung der Videobehandlung von psychischen Erkrankungen (1)

Die genannten Nummern aus Abschnitt G können bei Erbringung per Video analog berechnet werden; die Empfehlung gilt seit 2022 unbefristet, auch für Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dazu zählen nun Fremdanamnese (Nr. 835), Testverfahren (855 bis 857) und Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten (Nr. 865); ein persönlicher Erstkontakt wird nicht mehr verlangt.

Nr. 801, 806, 807, 808, 817, 835, 846, 849, 855, 856, 857, 860 …Abschnitt G: Neurologie, Psychiatrie, PsychotherapieQuelle ↗
BÄK-Empfehlung10.01.2022

Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer zur telemedizinischen Erbringung von Leistungen im Rahmen der Behandlung von psychischen Erkrankungen

Nach dieser Empfehlung dürfen die psychiatrischen und psychotherapeutischen Leistungen nach Nrn. 801, 804, 806, 807, 808, 817, 835, 846, 849, 855 bis 857, 860, 861, 863, 865, 870, 885 und 886 auch dann (analog) abgerechnet werden, wenn sie per Videoübertragung erbracht werden.

Nr. 801, 806, 807, 808, 817, 835, 846, 849, 855, 856, 857, 860 …G - Neurologie, Psychiatrie und PsychotherapieQuelle ↗
BÄK-Ratgeber13.02.2009

Psychiatrische Gesprächsleistungen: Die medizinische Notwendigkeit zählt

Für Nr. 801 und 806 kennt die GOÄ keine Häufigkeitsgrenze; nach Auffassung der BÄK zählt allein die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall (§ 1 Abs. 2), was auch das LG Berlin 2008 im Fall einer Patientin mit Rapid Cycling bestätigte. Nr. 806 setzt mindestens 20 Minuten voraus und umfasst Nr. 804 vollständig, daher nicht beide für denselben Kontakt; neben psychotherapeutischen Gesprächen (Nr. 849, 860 bis 871) sind sie ebenfalls nicht ansetzbar, und für sonstige Beratungen scheidet ein Analogansatz aus, weil Abschnitt B dafür eigene Nummern hat.

Nr. 801, 806, 849, 860, 861, 862, 863, 864, 865, 870, 871Abschnitt G: Neurologie, Psychiatrie, PsychotherapieQuelle ↗
▸ noch 1 Fundstellen
BÄK-Ratgeber02.11.2007

Eingehende psychiatrische Untersuchung

Die eingehende psychiatrische Untersuchung nach Nr. 801 setzt mehr als eine symptombezogene Untersuchung (dann Nr. 5) voraus; die meisten Teilbereiche sollten untersucht sein. Daneben sind Nr. 4 und 835 nicht berechenbar, wohl aber Beratung nach Nr. 1 oder 3 sowie zu Behandlungsbeginn Nr. 807 oder 860; Nr. 801 zusammen mit Nr. 804 oder 806 ist außer zu Behandlungsbeginn regelhaft nicht notwendig, im Verlauf nur bei deutlich verändertem Krankheitsbild oder neuer psychiatrischer Erkrankung.

Nr. 801, 5, 4, 835, 1, 3, 807, 860, 806Abschnitt G: Neurologie, Psychiatrie, PsychotherapieQuelle ↗

Sicht der PKV2

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0806: Differenzialdiagnostische Abklärung psychosomatischer Kommunikationsstörungen

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist die Abklärung bei psychiatrisch-psychosomatischer Indikation Teilleistung der psychiatrischen Behandlung (z. B. Nr. 801, 804); bei anderen Indikationen gelten die Beratungsnummern (A 0806, Basis Nr. 806).

Nr. 806, 801Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0804: Operationsaufklärungsgespräch bei besonderer emotionaler Belastung

Nach Auffassung des PKV-Verbands handelt es sich um eine Beratung, die nach Nr. 1 oder 3 abgerechnet wird; nur in Ausnahmefällen mit erfüllten Kriterien kommt eine Erörterung nach Nr. 34 in Betracht, besondere Schwierigkeiten sind über den Faktor abbildbar. Für eine Analogberechnung zu Nr. 804 (A 0804) bleibt kein Raum.

Nr. 1, 3, 34Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie)Quelle ↗

Beihilfe2

Beihilfe Land10.01.2025

RLP Rundschreiben 2025: Abrechnungsempfehlungen zu neuen psychotherapeutischen Leistungen

Neue psychotherapeutische Leistungen werden analog bestehenden Nummern abgerechnet, z. B. DiGA-Einbindung und Gespräch analog Nr. 804, Testbatterien und strukturierte Interviews analog Nr. 855, psychischer Befund analog Nr. 801, vertiefte Exploration analog Nr. 807, biographische Anamnese analog Nr. 860, Bezugspersonenberatung analog Nr. 817, Systemische Therapie, neuropsychologische Psychotherapie und EMDR analog Nr. 870, Gutachterbericht analog Nr. 85. Akutbehandlung, Kurzzeittherapie, Sprechstunde und Gruppen-Kurzzeittherapie werden analog Nr. 812 je 25 bzw. 50 Minuten berechnet, mit Mengenbegrenzungen und Ausschluss der Nrn. 861, 863, 870 (bzw. 862, 864, 871) daneben. Die Rahmenbedingungen der Bezugsnummer gelten mit; der Leistungstext der Empfehlung muss in der Rechnung stehen.

Nr. 855, 801, 807, 860, 817, 870, 85, 812, 861, 863, 862, 864 …AnalogabrechnungQuelle ↗
Beihilfe Land09.07.2024

Niedersachsen RdErl. MF 09.07.2024: Abrechnungsempfehlungen zu neuen psychotherapeutischen Leistungen

Niedersachsen macht die gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von BÄK, BPtK, PKV-Verband und Beihilfeträgern zu neuen psychotherapeutischen Leistungen (u. a. Sprechstunde, Akutbehandlung, Kurzzeittherapie, DiGA-Einbindung, Testbatterien) für die Beihilfefestsetzung verbindlich. Abgerechnet wird analog vorhandener Nummern der Abschnitte B und G, etwa Nrn. 801, 804, 807, 812, 817, 855, 860, 870 und 85. Der Erlass gilt vom 01.07.2024 bis 31.12.2029.

Nr. 855, 801, 807, 860, 817, 870, 85, 812AnalogabrechnungQuelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 804 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 17,10 DM. Daten zu dieser Nummer zuletzt geändert am 06.10.2026 (Fundstellen). Quellen und Methode: Datenquellen.