DRGSystemDeutschland

Nr. 521

Großmassage (z.B. Massage beider Beine, beider Arme, einer Körperseite, des Schultergürtels, eines Armes und eines Beines, des Rückens und eines Beines, des Rückens und eines Armes, beider Füße, beider Hände, beider Knie, beider Schultergelenke und ähnliche Massagen mehrerer Körperteile), je Sitzung

E Physikalisch-medizinische Leistungen › E III Massagen

Nicht zusammen mit
510, 725
Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
65
1,0-fach
3,79 €
1,8-fach (Schwelle)
6,82 €
2,5-fach (Höchstsatz)
9,47 €
Behandlung
65 P. × 5,82873 ct × 1,8 = 6,82 €
6,82 €
Bis 1,8 ohne Begründung (§ 5 Abs. 3 (Abschnitte A, E, O)).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
6,82 €
× 1,8
9,47 €
× 2,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
6,82 €
× 1,8
6,82 €
× 1,8
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–4,93 €
× 1,3
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–5,23 €
× 1,38
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–3,79 €
× 1,0
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–6,82 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–3,79 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Technischer Rahmen 1,0–2,5, Begründung über 1,8 (§ 5 Abs. 3 (Abschnitte A, E, O)).

Abrechnungsregeln1

  • Ausschlussnicht neben 510 oder 725
    ▸ 2 Bestimmungen
    • Nr. 510:Neben der Leistung nach Nummer 510 ist die Leistung nach Nummer 521 nicht berechnungsfähig.
    • Nr. 725:Neben der Leistung nach Nummer 725 sind die Leistungen nach den Nummern 505 bis 527, 535 bis 555, 719, 806, 846, 847, 849, 1559 und 1560 nicht berechnungsfähig.

Kombination mit anderen Nummern prüfen →

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

E Physikalisch-medizinische Leistungen

In den Leistungen des Abschnitts E sind alle Kosten enthalten mit Ausnahme der für Inhalationen sowie für die Photochemotherapie erforderlichen Arzneimittel.

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss1

BÄK-Ratgeber22.01.2016

Wahlärztliche Behandlung in psychosomatischer Klinik

Das OLG Celle (15.06.2015, 1 U 97/14 und 1 U 98/14) verlangte von der Wahlärztin einer psychosomatischen Klinik, der Behandlung ein persönliches Gepräge zu geben: Konzept entwickeln und überwachen, selbst therapieren (hier etwa wöchentlich Einzelpsychotherapie) und das Team steuern. Psychotherapien (Nrn. 861, 862, 871) und Besprechungen (Nr. 865) durfte sie delegieren; Visiten (Nr. 45) anderer Ärzte, Großmassagen (Nr. 521) ohne die erforderliche Qualifikation und Leistungen während ihres Urlaubs waren nicht als Wahlleistung berechenbar. Drei benannte ständige Vertreter mit getrennten Zuständigkeiten hielt das Gericht für zulässig.

Nr. 45, 861, 862, 865, 871§ 4 GebührenQuelle ↗

Beihilfe1

Beihilfe Land20.04.2021

Niedersachsen RdErl. MF 20.04.2021: BÄK-Abrechnungsempfehlungen zu osteopathischen Leistungen

Das Finanzministerium hat die Abrechnungsempfehlungen des GOÄ-Ausschusses der Bundesärztekammer zu osteopathischen Leistungen (Sitzung 18.03.2021) bekannt gemacht; die Beihilfestellen müssen sie bei der Festsetzung nach § 5 Abs. 1 NBhVO berücksichtigen. Die Empfehlungen ordnen osteopathische Techniken Analogansätzen aus Abschnitt E (Nrn. 505 bis 527) bzw. Nr. 3306 zu. Der Erlass gilt bis 31.12.2026.

Nr. 505, 507, 520, 523, 525, 526, 527, 3306AnalogabrechnungQuelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 521 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 7,41 DM. Daten zu dieser Nummer zuletzt geändert am 06.10.2026 (Fundstellen). Quellen und Methode: Datenquellen.