DRGSystemDeutschland

Nr. 840

Sensible Elektroneurographie mit Nadelelektroden – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie –

G Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
700
1,0-fach
40,80 €
2,3-fach (Schwelle)
93,84 €
3,5-fach (Höchstsatz)
142,80 €
Behandlung
700 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 93,84 €
93,84 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
93,84 €
× 2,3
142,80 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
93,84 €
× 2,3
93,84 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–69,36 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–73,44 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–48,96 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–73,44 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–40,80 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss1

BÄK-Ratgeber16.05.2025

Pedobarografie und apparative Ganganalyse

Für die pedografische Druckverteilungsmessung (viele Messpunkte beim Gehen, farbkodiertes Druckbild) ist nach einem BÄK-Beschluss von 1997 Nr. 652 analog ansetzbar. Im geschilderten Beschwerdefall hielt die Landesärztekammer daneben Nr. 840 analog für eine kinetische Ganganalyse nicht für gerechtfertigt, weil Kinematik per Kamera und EMG fehlten und die Kinetik schon mit Nr. 652 analog abgegolten war. Für eine videogestützte Ganganalyse sah die BÄK 2007 Nr. 842 analog als angemessen an.

Nr. 652, 842Abschnitt E: Physikalisch-medizinische LeistungenQuelle ↗

Sicht der PKV5

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0840: Videookulographie

Für die Videookulographie erkennt der PKV-Verband eine Lücke in der GOÄ an und hält nach § 6 Abs. 2 GOÄ eine Analogberechnung nach Nr. 1413 für aufwandsgerecht, nicht nach Nr. 840 (A 0840).

Nr. 1413Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0840: Untersuchung auf Dysphasie/Dysarthrie mit standardisierten Verfahren

Die standardisierte Untersuchung auf Dysphasie oder Dysarthrie (z. B. AAT) fällt nach Auffassung des PKV-Verbands unter Nr. 1555; eine Analogberechnung nach Nr. 840 (A 0840) ist deshalb nicht zulässig.

Nr. 1555Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0840: Dysphagie-Diagnostik

Die Dysphagie-Diagnostik setzt sich nach Auffassung des PKV-Verbands aus Einzelschritten zusammen, für die es jeweils eigene GOÄ-Nummern gibt; eine Lücke für eine Analogberechnung nach Nr. 840 (A 0840) sieht der Verband nicht.

Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0840: Nevisense (elektrische Impedanzspektroskopie)

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist die Nr. 7 berechnungsfähig, da lediglich eine weitere Beurteilung der Nävi im Rahmen der Untersuchung erfolgt; erhöhter Zeitaufwand ist über den Faktor abbildbar, die patientenindividuelle Sonde ist als Sachkosten ansetzbar (A 0840, Basis Nr. 840).

Nr. 7Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0840: F-Welle

Die Ableitung der F-Welle gehört nach Auffassung des PKV-Verbands zur motorischen Elektroneurographie und ist mit Nr. 839 bezahlt; ein zusätzlicher Ansatz analog nach Nr. 840 (A 0840) entfällt.

Nr. 839Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 840 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 79,80 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.