DRGSystemDeutschland

Nr. 644

Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien bzw. -venen mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik – einschließlich graphischer Registrierung –

F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

Nicht zusammen mit
401, 404, 435
Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
180
1,0-fach
10,49 €
1,8-fach (Schwelle)
18,89 €
2,5-fach (Höchstsatz)
26,23 €
Behandlung
180 P. × 5,82873 ct × 1,8 = 18,89 €
18,89 €
Bis 1,8 ohne Begründung (§ 5 Abs. 3 (Abschnitte A, E, O)).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
18,89 €
× 1,8
26,23 €
× 2,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
18,89 €
× 1,8
18,89 €
× 1,8
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–13,64 €
× 1,3
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–14,48 €
× 1,38
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–10,49 €
× 1,0
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–18,89 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–10,49 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Technischer Rahmen 1,0–2,5, Begründung über 1,8 (§ 5 Abs. 3 (Abschnitte A, E, O)).

Abrechnungsregeln3

Aus Bestimmungen anderer Nummern und der Abschnitte
  • Ausschlussdaneben nicht berechnungsfähig: 401 oder 404
    ▸ 2 Bestimmungen · steht bei der anderen Nummer
    • Nr. 401:Der Zuschlag nach Nummer 401 ist neben den Leistungen nach den Nummern 406, 422 bis 424, 644, 645, 649 und/oder 1754 nicht berechnungsfähig.
    • Nr. 404:Der Zuschlag nach Nummer 404 ist neben den Leistungen nach den Nummern 422, 423, 644, 645, 649 und/oder 1754 nicht berechnungsfähig.

Kombination mit anderen Nummern prüfen →

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss4

BÄK-Ratgeber13.04.2012

Zur Abrechnung der Venenverschlussplethysmographie

Die venenverschlussplethysmographischen Untersuchungen nach Nr. 641 und 642 sind nicht je Extremität berechenbar. Nr. 642 kann einmal für die Arterien und einmal für die Venen angesetzt werden; für die Doppler-Nr. 644 und die Messung nach Nr. 643 gilt jeweils Entsprechendes.

Nr. 641, 642, 643Abschnitt F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, DermatologieQuelle ↗
BÄK-Ratgeber20.05.2005

Doppler-Duplex-Verfahren (3)

Doppler der Extremitätengefäße: Nr. 643 (unidirektional, bei Arterien und Venen zweimal) oder Nr. 644 (direktional, 180 Punkte, bei Arterien und Venen zweimal), beide nebeneinander nur bei Druckmessung plus Strömungsmessung. Für Duplex gibt es keine eigene Nummer; Nr. 401 ist neben Nr. 644 ausgeschlossen, daher bietet sich Nr. 410 und bis zu dreimal Nr. 420 mit Zuschlag Nr. 401 (Gefäße in der Rechnung nennen) an; Frequenzspektrumanalyse als Nr. 404 neben Nr. 410/420, nicht neben Nr. 644. Eine rein technische Begründung für einen höheren Faktor ist nicht zulässig.

Nr. 643, 401, 404, 410, 420Abschnitt C: Nichtgebietsbezogene SonderleistungenQuelle ↗
BÄK-Ratgeber25.11.2005

Ultraschall: Begriff der Sitzung

«Je Sitzung» meint den gesamten Arzt-Patienten-Kontakt vom Betreten bis zum Verlassen der Praxis; Wartezeiten, Raumwechsel oder ein Spaziergang zwischen den Untersuchungen teilen ihn nicht. Im Beispiel (Bauchorgane und Schilddrüse, später Doppler der Extremitätengefäße sowie Doppler und Duplex der hirnversorgenden Gefäße am selben Tag) sind nur Nr. 417, Nr. 420 dreimal, Nr. 644 zweimal (Arterien und Venen) und Nr. 645 berechenbar, weil Nrn. 401 bis 418 und 422 bis 424 je Sitzung nur einmal und Nrn. 410 bis 418 nicht nebeneinander ansetzbar sind.

Nr. 417, 420, 645, 401, 410, 418, 422, 423, 424Abschnitt C: Nichtgebietsbezogene SonderleistungenQuelle ↗
BÄK-Ratgeber22.04.2005

Doppler-Duplex-Verfahren (1)

Für Doppler- und Duplex-Untersuchungen gibt es nur die Nr. 643, 644, 645, 649, 1754 (Doppler), Nr. 405 (Zuschlag cw-Doppler zu 415 oder 424) und Nr. 424 sowie als Duplex-Zuschlag Nr. 401 zu Nr. 410 bis 418. Der Zuschlag Nr. 401 ist neben Nr. 406, 422 bis 424, 644, 645, 649 und 1754 ausgeschlossen. Analogbildungen sind unzulässig, weil die Positionen vorhanden sind; auch BÄK-Empfehlungen können die Ausschlüsse nicht aufheben.

Nr. 643, 645, 649, 1754, 405, 424, 401, 406, 422, 423Abschnitt C: Nichtgebietsbezogene SonderleistungenQuelle ↗

Sicht der PKV1

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0644: Prüfung und Kontrolle von Hörhilfen im Kuppler

Weil die Messung im Kuppler der Anpassung und Kontrolle einer Hörhilfe dient, hält der PKV-Verband eine Analogberechnung nach Nr. 1405 für passend und nicht nach Nr. 644 (A 0644).

Nr. 1405Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 644 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 20,52 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.