DRGSystemDeutschland

Nr. 1728

Katheterisierung der Harnblase beim Mann

K Urologie

Nicht zusammen mit
435, 1793, 1794, 1798
Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
59
1,0-fach
3,44 €
2,3-fach (Schwelle)
7,91 €
3,5-fach (Höchstsatz)
12,04 €
Behandlung
59 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 7,91 €
7,91 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
7,91 €
× 2,3
12,04 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
7,91 €
× 2,3
7,91 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–5,85 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–6,19 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–4,13 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–6,19 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–3,44 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Abrechnungsregeln1

Kombination mit anderen Nummern prüfen →

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

K Urologie

Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder 3135 zu kürzen.

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss1

BÄK-Ratgeber05.02.2016

Einlage eines Blasenverweilkatheters

Die Einlage eines Verweilkatheters (Nr. 1732) schließt die einfache Katheterisierung nach Nr. 1728/1730 ein; Spülung oder Instillation (Nr. 1733) daneben nicht. Die Entfernung ist analog Nr. 2007 berechenbar, aber nicht als pflegerische Maßnahme; beim Wechsel wird nur Nr. 1732 angesetzt, ohne 2007 für das Entfernen; bei Operationen an Blase, Harnröhre, Prostata, Ureter, Niere und in der Gynäkologie ist die Katheteranlage unselbstständige Teilleistung.

Nr. 1732, 1730, 1733, 2007Abschnitt K: UrologieQuelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 1728 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 6,73 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.