Spülung der Harnblase und/oder Instillation bei liegendem Verweilkatheter
Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.
| Tarif | Schwelle | Höchstsatz |
|---|---|---|
Regelfall § 5 GOÄ ↗ | 5,36 € × 2,3 | 8,16 € × 3,5 |
Wahlleistung, nicht persönlich § 5 Abs. 5 GOÄ ↗ | 5,36 € × 2,3 | 5,36 € × 2,3 |
Standardtarif (§ 5b GOÄ) § 5b GOÄ ↗ | – | 3,96 € × 1,7 |
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V) § 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗ | – | 4,20 € × 1,8 |
Basistarif (Vereinbarung) Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗ | – | 2,80 € × 1,2 |
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ) § 5a GOÄ ↗ | – | 4,20 € × 1,8 |
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ) § 11 GOÄ ↗ | – | 2,33 € × 1,0 |
Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).
Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder 3135 zu kürzen.
Nr. 52 vergütet den Besuch eines Patienten durch nichtärztliches Personal im Auftrag des Arztes und ist nur zum einfachen Satz (5,83 Euro) berechenbar, ohne Wegegeld nach § 8. Delegierte Leistungen wie venöse Blutentnahme (Nr. 250), Verbandwechsel oder Blasenkatheterspülung und -wechsel (Nr. 1733, 1732) können daneben berechnet werden. Nr. 50, 51 und 48 setzen den Besuch durch den Arzt selbst voraus.
Die Einlage eines Verweilkatheters (Nr. 1732) schließt die einfache Katheterisierung nach Nr. 1728/1730 ein; Spülung oder Instillation (Nr. 1733) daneben nicht. Die Entfernung ist analog Nr. 2007 berechenbar, aber nicht als pflegerische Maßnahme; beim Wechsel wird nur Nr. 1732 angesetzt, ohne 2007 für das Entfernen; bei Operationen an Blase, Harnröhre, Prostata, Ureter, Niere und in der Gynäkologie ist die Katheteranlage unselbstständige Teilleistung.
Bei der Prostata-Seed-Implantation entsprechen Seeds in drei Hohlnadeln einer Fraktion (analog Nr. 5846), höchstens acht Fraktionen; bei 20 Nadeln also sechsmal. Abweichender Zeitaufwand gehört in den Faktor der letzten Nr. 5846 analog. Die Punktion mit Nadelplatzierung wird je Hohlnadel nach Nr. 319 berechnet; Sonografie (Nrn. 410, 420), Zystografie (Nr. 5230) und Zystourethroskopie (Nr. 1787) sind daneben ansetzbar, nicht aber Nrn. 488, 1729, 1732 und 1733.
Bei der HIVEC hält der PKV-Verband für die Blasenspülung die Nr. 1729, 1731 und 1733 für maßgeblich und akzeptiert für die Erwärmung in der Blase zusätzlich die analoge Nr. 5854; eine Analogberechnung nach Nr. 481 (A 0481) ist nicht vorgesehen.
Für die HIVEC-Therapie verweist der PKV-Verband bei der Blasenspülung auf die originären Nr. 1729, 1731 und 1733 und hält für die Erwärmung der Blase zusätzlich Nr. 5854 analog für angemessen (A 3050).
Für die HIVEC-Therapie verweist der PKV-Verband bei der Blasenspülung auf die originären Nr. 1729, 1731 und 1733 und hält für die Erwärmung der Blase zusätzlich Nr. 5854 analog für angemessen (A 3053).
Für die HIVEC-Therapie verweist der PKV-Verband bei der Blasenspülung auf die originären Nr. 1729, 1731 und 1733 und hält für die Erwärmung der Blase zusätzlich Nr. 5854 analog für angemessen (A 3055).
Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 1733 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗
Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 4,56 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.