DRGSystemDeutschland

Nr. 3055

Überwachung einer assistierenden Zirkulation, je angefangene Stunde Die Leistung nach Nummer 3055 ist nur während einer Operation berechnungsfähig.

L Chirurgie, Orthopädie › L XIII Herzchirurgie

Nicht zusammen mit
435
Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
554
1,0-fach
32,29 €
2,3-fach (Schwelle)
74,27 €
3,5-fach (Höchstsatz)
113,02 €
Behandlung
554 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 74,27 €
74,27 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
74,27 €
× 2,3
113,02 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
74,27 €
× 2,3
74,27 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–54,89 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–58,12 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–38,75 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–58,12 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–32,29 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Abrechnungsregeln1

Kombination mit anderen Nummern prüfen →

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

L Chirurgie, Orthopädie

Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss3

BÄK-Ratgeber18.10.2013

Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung (II)

Neben der Komplexgebühr Nr. 435 für die intensivmedizinische Überwachung und Behandlung sind die in der 1. ergänzenden Bestimmung genannten Leistungen (unter anderem Nr. 1 bis 56, 200 bis 211, 250 bis 268, 270 bis 286a, 401 bis 424, 650 bis 661, 1529 bis 1532, 1728 bis 1733, 3055) nicht berechenbar, auch nicht als Analogansatz, da die Analogposition die Bedingungen der Ursprungsnummer erbt. Für ECMO auf der Intensivstation empfiehlt der Berufsverband der Anästhesisten Nr. 3053 analog einmal je Behandlungstag, nicht Nr. 3055.

Nr. 435, 3053Abschnitt C: Nichtgebietsbezogene SonderleistungenQuelle ↗
BÄK-Ratgeber03.05.2019

Zur Abrechnung einer isolierten Extremitätenperfusion

Bei der isolierten Extremitätenperfusion mit Herz-Lungen-Maschine sind der Anschluss nach Nr. 3054 und die Überwachung nach Nr. 3055 (je angefangene Stunde) berechnungsfähig. Die Gefäßfreilegung (Nrn. 2801, 2802) und Flussmessung (Nr. 2805) sind unselbstständige Teilleistungen; die über die Maschine erzeugte milde Hyperthermie ist keine Tiefen-Hyperthermie nach Nr. 5854 und im Faktor der Nr. 3054 zu berücksichtigen.

Nr. 3054, 2801, 2802, 2805, 5854Abschnitt L: Chirurgie, OrthopädieQuelle ↗
Konsultationsausschuss08.10.1999

Privatliquidation herzchirurgischer Leistungen

Sammlung von rund 30 Auslegungsbeschlüssen zur Privatliquidation herzchirurgischer Leistungen (Stand 1999): u. a. Eröffnungsleistung Nr. 2990 ist ab der zweiten Leistung nach Nrn. 3065 bis 3091 abzuziehen; Nr. 3055 nur intraoperativ; postoperative Kontrolle von Herzunterstützungssystemen analog Nr. 792; Freilegung der A. mammaria analog Nr. 2807; Nr. 2808 für eine Vene nur einmal; viele Teilmaßnahmen (Drainagen, Sternumverdrahtung, Anulusentkalkung, routinemäßiges Lösen von Verwachsungen) sind nicht gesondert berechenbar. Erhöhte Steigerungsfaktoren sind nur bei Kernleistungen schlüssig.

Nr. 792, 435, 2990, 3050, 3054, 3065, 3066, 3067, 3079, 3088, 3089, 3090 …ChirurgieQuelle ↗

Sicht der PKV3

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 3055: Hypertherme intraperitoneale Chemotherapie (HIPEC)

Bei der HIPEC (im Anschluss an eine Laparotomie; nur Einlegen und Fixieren der Schläuche) hält der PKV-Verband für den Chemotherapie-Anteil Nr. 3120 analog und für die Erwärmung Nr. 5854 analog für berechenbar; ob die Behandlung medizinisch notwendig ist, lässt er offen (A 3055).

Nr. 3120, 5854Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 3055: Überwachung der Vitalparameter bei Analgosedierung bis eine Stunde

Die Überwachung von Vitalparametern während einer Analgosedierung ist laut PKV-Verband keine eigene abrechenbare Leistung; Nr. 3055 analog (A 3055) kommt dafür nicht in Betracht.

Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 3055: Hyperthermische intravesikale Chemotherapie (HIVEC)

Für die HIVEC-Therapie verweist der PKV-Verband bei der Blasenspülung auf die originären Nr. 1729, 1731 und 1733 und hält für die Erwärmung der Blase zusätzlich Nr. 5854 analog für angemessen (A 3055).

Nr. 1729, 1731, 1733, 5854Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 3055 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 63,16 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.