Genaue Hörprüfung mit Einschluß des Tongehörs (Umgangs- und Flüstersprache, Luft- und Knochenleitung)
Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.
| Tarif | Schwelle | Höchstsatz |
|---|---|---|
Regelfall § 5 GOÄ ↗ | 10,19 € × 2,3 | 15,50 € × 3,5 |
Wahlleistung, nicht persönlich § 5 Abs. 5 GOÄ ↗ | 10,19 € × 2,3 | 10,19 € × 2,3 |
Standardtarif (§ 5b GOÄ) § 5b GOÄ ↗ | – | 7,53 € × 1,7 |
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V) § 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗ | – | 7,97 € × 1,8 |
Basistarif (Vereinbarung) Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗ | – | 5,32 € × 1,2 |
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ) § 5a GOÄ ↗ | – | 7,97 € × 1,8 |
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ) § 11 GOÄ ↗ | – | 4,43 € × 1,0 |
Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).
Die Sprachaudiometrie nach Nr. 1404 erfordert normiertes Testmaterial (z. B. Freiburger Sprachtest) und schließt Nr. 1400 und 1401 aus; die Hörgerätekontrolle im freien Schallfeld ist Nr. 1405, bei Kindern ist die Messung zur Hörgeräteanpassung fakultativ in Nr. 1406 enthalten. Nr. 1407 (Impedanzmessung) ist auch bei Kombination von Tympanometrie und Stapediusreflex sowie bei beidseitiger Messung nur einmal berechenbar, Vertäubung ist nicht gesondert abrechenbar; eine beidseitige Untersuchung berechtigt nicht zum zweifachen Ansatz.
Nr. 1400 verlangt die Prüfung von Tongehör, Umgangs- und Flüstersprache sowie Luft- und Knochenleitung und ist neben Nr. 800 und 801 ausgeschlossen; Nr. 1401 erfordert mindestens fünf Frequenzen, Nr. 1403 eine Hörschwellenbestimmung mit acht bis zwölf Prüffrequenzen oder kontinuierlicher Frequenzänderung in Luft- und Knochenleitung. Überschwellige Verfahren und Vertäubung sind in 1403 enthalten, neben 1403 sind 1400 und 1401 nicht berechenbar; Kinderaudiometrie nach Nr. 1406 schließt 1400, 1401, 1403 und 1404 aus.
Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 1400 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗
Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 8,66 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.