DRGSystemDeutschland

ZE163Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 2)

Verwendung
Abrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
46,16 €
Bundeseinheitlicher Betrag: Er gilt unverändert für jedes Krankenhaus und wird nicht mit dem Landesbasisfallwert multipliziert.
bewertet
Bewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
3 OPS
Erbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
nur mit 330 DRG
Nur neben den unten genannten Fallpauschalen abrechenbar (Anlage 8). Bei jeder anderen DRG entfällt das Zusatzentgelt.
Fußnoten
  • Das Zusatzentgelt ist ab einer Mindestverweildauer von 5 Belegungstagen und nur in Verbindung mit einer der in Anlage 8 Tabelle 2 genannten DRG-Fallpauschale abrechenbar.
Katalog 2026
aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Auslösende OPS-Kodes3

  • 9-984.8Pflegebedürftig nach Pflegegrad 3
  • 9-984.9Pflegebedürftig nach Pflegegrad 4
  • 9-984.aPflegebedürftig nach Pflegegrad 5