DRGSystemDeutschland

B68DMultiple Sklerose und zerebellare Ataxie, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere CC, Alter > 15 Jahre, ohne komplexe Diagnose

Verwendung
Fallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
M
Partition "M" — medizinische Fallpauschalen. Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 0,597
0,597 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 6,8 Belegungstage, Abschlag ab dem 1. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 18. Belegungstag.
Pflege 0,6776/Tg
Tagesbezogene Bewertungsrelation des Pflegeerlöskatalogs. Sie wird zusätzlich zur Fallpauschale mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert vergütet (§ 6a KHEntgG).
1 Zusatzentgelte
Zusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2026
aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
0,597
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
6,8 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
1 Tg
BR 0,417/Tag
Obere GVD
18 Tg
BR 0,061/Tag
Pflegeerlös
0,6776
Bewertungsrelation pro Tag
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
Zuschlag
1118
Untere GVD:
bis Tag 1 · BR 0,417/Tag
Mittlere VWD:
6,8 Tage
Obere GVD:
ab Tag 18 · BR 0,061/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation0,5972.507,40 €
Effektive Bewertungsrelation0,5972.507,40 €
Pflegeerlös · 0,6776/Tag × 74,74321.185,80 €
Summe3.693,20 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage2

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung0,5976,81 · 0,41718 · 0,0610,0760,6776
Anlage 1bBelegabteilung0,4816,81 · 0,33318 · 0,0490,0610,6776
Belegoperateur + Beleganästhesist: 0,481

Entwicklung seit 2014

BR 2026 0,597zum Vorjahr -3,2 %seit 2020 +3,1 %⌀ VWD 6,8 Tage (Vorjahr 7,0)Pflege/Tag 0,6776
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20260,597-3,2 %6,81–180,6776
20250,617+12,8 %7,01–180,6706
20240,547-2,1 %6,61–160,6637
20230,559-1,4 %6,11–140,6441
20220,567-0,5 %6,11–140,6521
20210,570-1,6 %6,11–140,6682
20200,579-23,0 %6,01–140,7044
20190,752-1,4 %6,61–15
20180,763-1,9 %6,61–15
20170,778+2,6 %6,61–15
20160,758+2,3 %6,61–15
20150,741-0,4 %6,61–15
20140,7446,61–15

Änderungen1

2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2014Bestand
Multiple Sklerose und zerebellare Ataxie, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere CC, Alter > 15 Jahre, ohne komplexe Diagnose

Katalogjahre 20142026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE163Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 2)46,16 €

Erläuterungen des Katalogs

Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach Paragraf 1 Absatz 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach Paragraf 1 Absatz 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach Paragraf 2 Absatz 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und/oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog gegebenenfalls keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen