DRGSystemDeutschland

R61FLymphom und nicht akute Leukämie ohne bestimmte kompliz. Faktoren, oh. äuß. schw. CC, mit kompl. Diagnose od. kompliz. Prozedur, Alter < 16 J. od. best. Lymphom mit best. Chemotherapie od. kompl. Diagnose od. andere Komplexbeh. b. isolationspfl. Erregern

Verwendung
Fallpauschale — vom Grouper aus Haupt- und Nebendiagnosen, Prozeduren und Falldaten ermittelt; abgerechnet wird sie mit den Werten der Anlage, die zur Versorgungsform des Falles passt.
M
Partition "M" — medizinische Fallpauschalen. Die Partition sagt, welche Art von Behandlung die Fallpauschale abbildet.
BR 1,191
1,191 nach Anlage 1a (Hauptabteilung). Kalkuliert auf 9,0 Belegungstage, Abschlag ab dem 2. und tagesbezogenes Entgelt ab dem 20. Belegungstag.
Pflege 1,0112/Tg
Tagesbezogene Bewertungsrelation des Pflegeerlöskatalogs. Sie wird zusätzlich zur Fallpauschale mit dem krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert vergütet (§ 6a KHEntgG).
Ausnahme Wiederaufnahme
Von der Fallzusammenführung ausgenommen: Eine Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus führt bei dieser Fallpauschale nicht zur Zusammenfassung der Fälle (§ 2 Abs. 1 und 2 FPV).
1 Zusatzentgelte
Zusatzentgelte, die neben dieser Fallpauschale abgerechnet werden können. Die Liste mit den Beträgen steht unten.
Katalog 2026
aG-DRG-Version 2026 und Pflegeerlöskatalog 2026

Bewertung und VerweildauerAnlage 1a

Bewertungsrelation
1,191
Hauptabteilung
Mittlere Verweildauer
9,0 Tg
Belegungstage der Kalkulation
Untere GVD
2 Tg
BR 0,392/Tag
Obere GVD
20 Tg
BR 0,131/Tag
Pflegeerlös
1,0112
Bewertungsrelation pro Tag
Verweildauer-KorridorBelegungstage
Regelbereich
1220
Untere GVD:
bis Tag 2 · BR 0,392/Tag
Mittlere VWD:
9,0 Tage
Obere GVD:
ab Tag 20 · BR 0,131/Tag

Entgelt berechnen

§ 1 FPV — vereinfacht

Bewertungsrelation1,1915.002,20 €
Effektive Bewertungsrelation1,1915.002,20 €
Pflegeerlös · 1,0112/Tag × 99,10082.275,20 €
Summe7.277,40 €

Vereinfachte Berechnung: Zu- und Abschläge der Grenzverweildauern sowie der Pflegeerlös. Verlegungsabschläge, Zusatzentgelte und krankenhausindividuelle Vereinbarungen sind nicht berücksichtigt. Bundesland, Landesbasisfallwert und Pflegeentgeltwert werden in diesem Browser gespeichert; mit einem Bundesland kommt der abrechenbare Landesbasisfallwert (letzter Stand des Jahres) aus den Basisfallwerten.

Bewertungsrelationen je Anlage2

AnlageVersorgungsformBR⌀ VWDuGVDoGVDVerlegungPflege
Anlage 1aHauptabteilung1,1919,02 · 0,39220 · 0,1310,1181,0112
Anlage 1bBelegabteilung0,9829,02 · 0,32420 · 0,1080,0971,0112
Belegoperateur + Beleganästhesist: 0,980

Entwicklung seit 2014

BR 2026 1,191zum Vorjahr +3,9 %seit 2022 +22,2 %⌀ VWD 9,0 Tage (Vorjahr 8,7)Pflege/Tag 1,0112
BewertungsrelationPflegeerlös je Tag⌀ Verweildauer, Tage (rechte Achse)
JahrBR±⌀ VWDGVDPflege
20261,191+3,9 %9,02–201,0112
20251,146+4,8 %8,72–191,0269
20241,093+5,5 %8,22–181,0448
20231,036+6,3 %8,02–171,0805
20220,975-2,8 %7,01–141,1762
20211,003+9,4 %7,21–151,2029
20200,917-27,5 %7,01–141,2419
20191,265+4,5 %6,61–13
20181,210-14,7 %5,91–12
20171,418+16,8 %5,11–10
20161,214-7,5 %4,7––9
20151,313-6,1 %5,1––11
20141,3995,5––12

Änderungen6

2022Titel geändert
Lymphom und nicht akute Leukämie ohne bestimmte kompliz. Faktoren, ohne oh. äuß. schw. CC, mit kompl. Diagnose od. kompliz. Prozedur, Alter < 16 J. od. best. Lymphom mit best. Chemotherapie od. kompl. Diagnose od. andere Komplexbeh. isolat.pflichtige Erreger b. isolationspfl. Erregern
2021Titel geändert
Lymphom und nicht akute Leukämie ohne bestimmte komplizierende kompliz. Faktoren, ohne äuß. schw. CC, mit kompl. Diagnose od. kompliz. Prozedur, Alter < 16 Jahre J. od. best. Lymphom mit best. Chemotherapie od. kompl. Diagnose od. andere Komplexbehandlung MRE Komplexbeh. isolat.pflichtige Erreger
2020Pflegeausgliederung
Pflegepersonalkosten aus der Bewertungsrelation ausgegliedert — der Rückgang der BR gegenüber 2019 ist keine Abwertung.
2019Titel geändert
Lymphom und nicht akute Leukämie, oh. Sepsis, oh. kompliz. Konstell., oh. Leukämie ohne bestimmte kompliz. komplizierende Faktoren, oh. ohne äuß. schw. CC, mit kompl. Diagnose od. Knochenaffektionen od. Knochenmarkbiopsie, kompliz. Prozedur, Alter < 16 J. Jahre od. best. Lymphom mit best. Chemotherapie od. kompl. Diagnose od. andere Komplexbehandlung MRE
2018Titel geändert
Lymphom und nicht akute Leukämie, ohne oh. Sepsis, ohne oh. kompliz. Konstell., oh. bestimmte kompliz. Konstellation, ohne Agranul., ohne Portimpl., ohne Komplexbeh. MRE, ohne kompl. Diagnostik bei Leukämie, ohne Faktoren, oh. äuß. schw. CC, mit kompl. Diagnose oder Knochenaffektionen, od. Knochenaffektionen od. Knochenmarkbiopsie, Alter < 16 Jahre J. od. best. Lymphom mit best. Chemotherapie
2016Titel geändert
Lymphom und nicht akute Leukämie, ohne Sepsis, ohne komplizierende kompliz. Konstellation, ohne Agranulozytose, Agranul., ohne Portimpl., ohne Komplexbeh. MRE, ohne Portimplantation, kompl. Diagnostik bei Leukämie, ohne äußerst schwere äuß. schw. CC, mit komplexer kompl. Diagnose oder Knochenaffektionen, Alter < 16 Jahre
2014Bestand
Lymphom und nicht akute Leukämie, ohne Sepsis, ohne komplizierende Konstellation, ohne Agranulozytose, ohne Portimplantation, ohne äußerst schwere CC, mit komplexer Diagnose oder Knochenaffektionen, Alter < 16 Jahre

Katalogjahre 20142026, Werte der Versorgungsform Hauptabteilung(Anlage 1a/1d, sonst krankenhausindividuell). Blasse Werte gleichen dem Vorjahr; eine graue Veränderung der BR fällt in ein Jahr mit neuer Bezeichnung oder Pflegeausgliederung. Kurzzeichen am Jahr: N neu, T neue Bezeichnung, A andere Anlage, P Pflegeausgliederung. Abkürzungen in der Bezeichnung («äuß. schw. CC») gelten nicht als Änderung.

Abrechenbare Zusatzentgelte nach Anlage 81

  • ZE163Erhöhter Pflegeaufwand bei pflegebedürftigen Patienten (DRG-Tabelle 2)46,16 €

Erläuterungen des Katalogs

Erläuterungen zu den Spalten
  1. 1)Belegungstage, die der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt wurden.
  2. 2)Erster Belegungstag, an dem nach Paragraf 1 Absatz 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist.
  3. 3)Erster Belegungstag, an dem nach Paragraf 1 Absatz 2 ein tagesbezogenes Entgelt zusätzlich zur Fallpauschale gezahlt wird.
  4. 4)Eine Zusammenfassung von Fällen bei Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus nach Paragraf 2 Absatz 1 und 2 erfolgt nicht.
  5. 5)Wenn die Definition der DRG keine untere Grenzverweildauer und/oder keine obere Grenzverweildauer zulässt, dann werden im Katalog gegebenenfalls keine Werte angegeben.
  6. 6)Bei den in der DRG-Bezeichnung angegebenen Punktwerten für die intensivmedizinische Komplexbehandlung handelt es sich bei dem ersten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (8-98d.*), bei dem zweiten Wert um die Aufwandspunkte für die Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (8-98f.*) und bei dem dritten Wert um die Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung im Erwachsenenalter (8-980.*).
Abkürzungen
CC
Komplikationen oder Komorbiditäten
MDC
Hauptdiagnosegruppe (Major Diagnostic Category)
OR
operativ (Operating Room)
ZE
Zusatzentgelt
ZED
Zusatzentgelt, differenziert
Partition "O"
operative Fallpauschalen
Partition "A"
andere Fallpauschalen, z. B. Koloskopie
Partition "M"
medizinische Fallpauschalen