Kombinierte Zystourethroskopie
Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.
| Tarif | Schwelle | Höchstsatz |
|---|---|---|
Regelfall § 5 GOÄ ↗ | 33,78 € × 2,3 | 51,41 € × 3,5 |
Wahlleistung, nicht persönlich § 5 Abs. 5 GOÄ ↗ | 33,78 € × 2,3 | 33,78 € × 2,3 |
Standardtarif (§ 5b GOÄ) § 5b GOÄ ↗ | – | 24,97 € × 1,7 |
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V) § 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗ | – | 26,44 € × 1,8 |
Basistarif (Vereinbarung) Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗ | – | 17,63 € × 1,2 |
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ) § 5a GOÄ ↗ | – | 26,44 € × 1,8 |
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ) § 11 GOÄ ↗ | – | 14,69 € × 1,0 |
Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).
Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder 3135 zu kürzen.
Die transurethrale endoskopische Litholapaxie von Harnleitersteinen (mit Bougierung, intrakorporaler Zertrümmerung und Fragmententfernung) wird als A 1861 analog Nr. 1817 plus Nr. 1787 berechnet.
Die Zystourethroskopie wird nach Nr. 1787 berechnet, gleich ob starres oder flexibles Instrument; höhere Kosten des flexiblen Instruments lassen sich über einen höheren Gebührensatz berücksichtigen.
Eine der transurethralen Operation (Nr. 1802/1803) vorangehende diagnostische Zystoskopie (Nr. 1785) oder Zystourethroskopie (Nr. 1787) ist als eigenständige Leistung auch in derselben Sitzung berechenbar, sofern dokumentiert. Die Zystourethroskopie wird nach Nr. 1787 berechnet, starr oder flexibel; höhere Kosten des flexiblen Geräts über den Faktor, nicht über eine zusätzliche Nummer (z. B. 682 analog).
Bei der Prostata-Seed-Implantation entsprechen Seeds in drei Hohlnadeln einer Fraktion (analog Nr. 5846), höchstens acht Fraktionen; bei 20 Nadeln also sechsmal. Abweichender Zeitaufwand gehört in den Faktor der letzten Nr. 5846 analog. Die Punktion mit Nadelplatzierung wird je Hohlnadel nach Nr. 319 berechnet; Sonografie (Nrn. 410, 420), Zystografie (Nr. 5230) und Zystourethroskopie (Nr. 1787) sind daneben ansetzbar, nicht aber Nrn. 488, 1729, 1732 und 1733.
Der Zentrale Konsultationsausschuss hat für Harnleiter-Litholapaxie (A 1861: analog Nr. 1817 plus Nr. 1787), perkutane Nephrolitholapaxie (A 1862: analog Nr. 1838 plus Nr. 1852) und transurethrale oder perkutane Endopyelotomie (A 1863: analog Nr. 1827 plus Nr. 1852) Komplexleistungen festgelegt. Nierenausgusssteine werden weiter z. B. nach Nr. 1839 berechnet, die offene Nierenbeckenplastik nach Nr. 1840.
Nach Auffassung des PKV-Verbands sind hierfür je nach Umfang die Nr. 1785 bis 1790 originär berechnungsfähig; eine Regelungslücke für eine Analogberechnung zu Nr. 682 (A 0682) besteht nicht.
Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 1787 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗
Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 28,73 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.