Kontrollierte Hypothermie während der Narkose
Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.
| Tarif | Schwelle | Höchstsatz |
|---|---|---|
Regelfall § 5 GOÄ ↗ | 63,68 € × 2,3 | 96,90 € × 3,5 |
Wahlleistung, nicht persönlich § 5 Abs. 5 GOÄ ↗ | 63,68 € × 2,3 | 63,68 € × 2,3 |
Standardtarif (§ 5b GOÄ) § 5b GOÄ ↗ | – | 47,07 € × 1,7 |
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V) § 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗ | – | 49,84 € × 1,8 |
Basistarif (Vereinbarung) Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗ | – | 33,22 € × 1,2 |
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ) § 5a GOÄ ↗ | – | 49,84 € × 1,8 |
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ) § 11 GOÄ ↗ | – | 27,69 € × 1,0 |
Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).
Bei der Anwendung mehrerer Narkose- oder Anästhesieverfahren nebeneinander ist nur die jeweils höchstbewertete dieser Leistungen berechnungsfähig; eine erforderliche Prämedikation ist Bestandteil dieser Leistung. Als Narkosedauer gilt die Dauer von zehn Minuten vor Operationsbeginn bis zehn Minuten nach Operationsende.
Nach Auffassung des PKV-Verbands ist die Aufrechterhaltung der Körpertemperatur bei einer Narkose nicht als eigenständige Leistung berechenbar, auch nicht analog zu Nr. 481 (A 0481); das entspricht der BÄK-Veröffentlichung.
Nach Auffassung des PKV-Verbands besteht hierfür keine Regelungslücke; berechnungsfähig ist Nr. 530, eine Analogberechnung zu Nr. 481 (A 0481) kommt nicht in Betracht.
Bei der HIVEC hält der PKV-Verband für die Blasenspülung die Nr. 1729, 1731 und 1733 für maßgeblich und akzeptiert für die Erwärmung in der Blase zusätzlich die analoge Nr. 5854; eine Analogberechnung nach Nr. 481 (A 0481) ist nicht vorgesehen.
Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 481 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗
Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 54,15 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.