DRGSystemDeutschland

Nr. 3135

Eröffnung der Bauchhöhle zu diagnostischen Zwecken – gegebenenfalls einschließlich Gewebeentnahme –

L Chirurgie, Orthopädie › L XIV Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie

Wie oft
höchstens einmal
Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
1110
1,0-fach
64,70 €
2,3-fach (Schwelle)
148,81 €
3,5-fach (Höchstsatz)
226,45 €
Behandlung
1110 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 148,81 €
148,81 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
148,81 €
× 2,3
226,45 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
148,81 €
× 2,3
148,81 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–109,99 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–116,46 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–77,64 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–116,46 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–64,70 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Abrechnungsregeln3

  • Häufigkeithöchstens einmal
    ▸ H Allgemeine Bestimmungen
    Werden mehrere Eingriffe in der Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung der Bauchhöhle enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 3135 zu kürzen.
  • Häufigkeithöchstens einmal
    ▸ K Allgemeine Bestimmungen
    Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder 3135 zu kürzen.
  • Häufigkeithöchstens einmal
    ▸ L Allgemeine Bestimmungen
    Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.

Kombination mit anderen Nummern prüfen →

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

L Chirurgie, Orthopädie

Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss6

BÄK-Ratgeber23.07.2004

Eröffnungsleistungen bei endoskopischen Eingriffen

Werden mehrere Eingriffe in Brust- oder Bauchhöhle im zeitlichen Zusammenhang erbracht, ist die Eröffnungsleistung (1 110 Punkte, Nrn. 2990 beziehungsweise 3135) nur einmal zu berechnen; beim zweiten Eingriff wird der Betrag abgezogen. Dies gilt nach dem Wortlaut auch bei endoskopischer Ausführung nach den alten Positionen, nicht aber bei Eingriffen außerhalb der Körperhöhlen (z. B. Gelenk, HNO).

Nr. 2990Abschnitt L: Chirurgie, OrthopädieQuelle ↗
Konsultationsausschuss13.10.2006

Radikale Nephrektomie bei Nierenzellkarzinom

Bei radikaler Nephrektomie (Nr. 1843) kann eine ausgedehnte extraregionäre Lymphknotenentfernung analog Nr. 1783, bei klarer Indikation die Nebennierenentfernung (Nr. 1858) und die Entfernung von Tumorthromben der Vena cava entsprechend Nr. 2802 daneben berechnet werden. Bei weiterem Eingriff über denselben Zugang ist die Eröffnungsleistung (Nr. 3135 bzw. 2990) abzuziehen.

Nr. 1843, 1783, 1858, 2802, 2990UrologieQuelle ↗
BÄK-Ratgeber16.04.2021

Zur Abrechnung einer laparoskopischen suprazervikalen Hysterektomie

Das Morcellement bei laparoskopischer suprazervikaler Hysterektomie ist ein methodisch notwendiger Einzelschritt und nicht analog nach Nr. 1800 berechenbar; der Mehraufwand geht über den Steigerungssatz der Nr. 1161. Werden Nr. 1155, 1161 und 1146 nebeneinander berechnet, ist bei Nr. 1146 die Eröffnungsleistung nach Nr. 3135 abzuziehen, weil 1161 und 1146 beide die Bauchhöhleneröffnung enthalten; ein Abzug über Nr. 700 trifft nicht zu.

Nr. 1800, 1161, 1155, 1146, 700Abschnitt H: Geburtshilfe, GynäkologieQuelle ↗
BÄK-Ratgeber04.10.2019

Abzug der Eröffnungsleistung bei pelviskopischen/laparoskopischen Eingriffen

Werden bei einem Eingriff mehrere Leistungen berechnet, deren Bewertung die Bauchhöhleneröffnung enthält, ist bei der zweiten und jeder weiteren die Eröffnung (Nr. 3135, 1.110 Punkte) abzuziehen, auch bei laparoskopischer Ausführung. Kein Abzug erfolgt bei den kleineren Pelviskopien nach Nr. 1155 und 1156, da deren Punktzahl keine Baucheröffnung enthält.

Nr. 1155, 1156, 1145, 3172Abschnitt H: Geburtshilfe, GynäkologieQuelle ↗
BÄK-Ratgeber31.05.2002

Abzug von Eröffnungsleistungen

Wird für einen weiteren Eingriff in Brust- oder Bauchhöhle derselbe, bereits geschaffene Zugang genutzt, ist die Eröffnungsleistung (Nr. 2990 oder 3135, 1 110 Punkte) nur einmal zu vergüten. Nach Auffassung der BÄK zieht man dafür beim zweiten Eingriff zunächst 1 110 Punkte von dessen Punktzahl ab und wendet erst auf die restlichen Punkte den Steigerungsfaktor an. Für Eingriffe außerhalb dieser Körperhöhlen, z. B. an den Karotiden (Nrn. 2820, 2821), gilt der Abzug nicht; die Empfehlung zur doppelseitigen Strumaresektion (Nr. 2755 zweimal, abzüglich Nr. 2803) ist eine Sonderregel.

Nr. 2755, 2803, 2820, 2821, 2990Abschnitt L: Chirurgie, OrthopädieQuelle ↗
BÄK-Ratgeber15.12.2006

Urologie (3) - Radikale Nephrektomie und Teilnephrektomie

Bei der radikalen Nephrektomie (Nr. 1843) ist Lymphknotenentfernung über das regionäre Gebiet hinaus einmalig analog Nr. 1783, Nebennierenentfernung Nr. 1858 und Cava-Thrombusentfernung Nr. 2802 zusätzlich berechenbar; ab der zweiten Leistung über denselben Zugang ist die Eröffnungsleistung abzuziehen (Nr. 3135, 2990 oder 1830). Die organerhaltende Tumorentfernung an der Niere läuft analog Nr. 1842 (A 1880) bzw. mit regionärer Lymphknotenentfernung analog Nr. 1843 (A 1881); die Fluoreszenzendoskopie analog Nr. 1789 (A 1890), bei ambulanter Durchführung zuzüglich Farbstoff als Auslage nach § 10.

Nr. 1843, 1783, 1858, 2802, 2990, 1830, 1842, 1789Abschnitt K: UrologieQuelle ↗

Sicht der PKV4

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 1147: Scheidenfixation nach Amreich-Richter bei Hysterektomie

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist für dieses spezielle Verfahren, abgegrenzt von einer einfachen Nahtfixation des Scheidenstumpfes, die Nr. 1147 (A 1147) unter Abzug der Eröffnungsleistung Nr. 3135 berechnungsfähig.

Nr. 1147Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt H (Geburtshilfe und Gynäkologie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 3139: Festlegung der Operationsstrategie und explorative Laparotomie

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist die Planung der Operationsstrategie Teil der Hauptleistung und nicht gesondert berechenbar; die Nr. 3135 ist nur berechenbar, wenn die Laparotomie der einzige Eingriff ist (A 3139, Basis Nr. 3139).

Nr. 3139Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 3139: Eröffnung des Bauchraums mit ausgedehnter Revision und Präparation

Nach Auffassung des PKV-Verbands entspricht die Leistung dem Inhalt der Nr. 3135 und ist wegen § 6 Abs. 2 GOÄ nicht analog zu Nr. 3139 berechenbar (A 3139).

Nr. 3139Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 3139: Explorative Laparotomie mit Organfreilegung und Biopsie

Nach Auffassung des PKV-Verbands entspricht die Leistung dem Inhalt der Nr. 3135 und ist wegen § 6 Abs. 2 GOÄ nicht analog zu Nr. 3139 berechenbar (A 3139).

Nr. 3139Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 3135 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 126,54 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.