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Nr. 2007

Zahnärzte

Entfernung von Fäden oder Klammern

L Chirurgie, Orthopädie › L I Wundversorgung, Fremdkörperentfernung

Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
40
1,0-fach
2,33 €
2,3-fach (Schwelle)
5,36 €
3,5-fach (Höchstsatz)
8,16 €
Behandlung
40 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 5,36 €
5,36 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
5,36 €
× 2,3
8,16 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
5,36 €
× 2,3
5,36 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–3,96 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–4,20 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–2,80 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–4,20 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–2,33 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

L Chirurgie, Orthopädie

Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss1

BÄK-Ratgeber05.02.2016

Einlage eines Blasenverweilkatheters

Die Einlage eines Verweilkatheters (Nr. 1732) schließt die einfache Katheterisierung nach Nr. 1728/1730 ein; Spülung oder Instillation (Nr. 1733) daneben nicht. Die Entfernung ist analog Nr. 2007 berechenbar, aber nicht als pflegerische Maßnahme; beim Wechsel wird nur Nr. 1732 angesetzt, ohne 2007 für das Entfernen; bei Operationen an Blase, Harnröhre, Prostata, Ureter, Niere und in der Gynäkologie ist die Katheteranlage unselbstständige Teilleistung.

Nr. 1732, 1728, 1730, 1733Abschnitt K: UrologieQuelle ↗

Sicht der PKV3

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2007: Entfernen eines Braunüle-Zugangs

Legen und Entfernen eines venösen Zugangs sind nach Auffassung des PKV-Verbands mit der Infusions- oder Injektionsgebühr bezahlt; das Ziehen der Braunüle ist auch an einem anderen Tag nicht analog nach Nr. 2007 (A 2007) abrechenbar.

Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2397: Debridement der Wunde

Wundsäuberung samt Nekroseabtragung (Debridement) ist laut PKV-Verband seit jeher Teil der Wundversorgung und je nach Wunde mit Nr. 2000 bis 2010 abgegolten; eine Analogberechnung nach A 2397 lehnt er ab.

Nr. 2397, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2008, 2009, 2010Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 3120: Intensive therapeutische Spülung (Wundspülung)

Hinter der «intensiven therapeutischen Spülung» steckt laut PKV-Verband meist die Spülung einer schlecht heilenden Wunde; sie und das oft daneben analog Nr. 2397 berechnete Debridement sind mit Nr. 2000 bis 2010 abgegolten (A 3120).

Nr. 3120, 2397, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2008, 2009, 2010Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 2007 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 4,56 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.