DRGSystemDeutschland

Nr. 680

Ösophagoskopie – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion –

F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

Nicht zusammen mit
402, 403
Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
550
1,0-fach
32,06 €
2,3-fach (Schwelle)
73,73 €
3,5-fach (Höchstsatz)
112,20 €
Behandlung
550 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 73,73 €
73,73 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
73,73 €
× 2,3
112,20 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
73,73 €
× 2,3
73,73 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–54,50 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–57,70 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–38,47 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–57,70 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–32,06 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Abrechnungsregeln1

Aus Bestimmungen anderer Nummern und der Abschnitte
  • Ausschlussdaneben nicht berechnungsfähig: 402 oder 403
    ▸ 2 Bestimmungen · steht bei der anderen Nummer
    • Nr. 402:Der Zuschlag nach Nummer 402 ist neben den Leistungen nach den Nummern 403 sowie 676 bis 692 nicht berechnungsfähig.
    • Nr. 403:Der Zuschlag nach Nummer 403 ist neben den Leistungen nach den Nummern 402 sowie 676 bis 692 nicht berechnungsfähig.

Kombination mit anderen Nummern prüfen →

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss4

BÄK-Ratgeber28.02.2020

Leistungslegenden richtig deuten (1)

Verknüpfungen wie „und“, „sowie“, „mit“ und „einschließlich“ machen die genannten Bestandteile zur Voraussetzung (z. B. Nrn. 785, 784, 1201, 29); „gegebenenfalls“ oder „auch einschließlich“ kennzeichnen dagegen fakultative Teile, sodass etwa Nr. 680 mit wie ohne Probeexzision berechnet wird. Bei „oder“ kommt es auf den Zusammenhang an: Alternative Ziele oder Durchführungswege ergeben nur einen Ansatz (Nrn. 670, 250), alternative Orte wie Knie oder Hüfte bei Nr. 2193 erlauben den Ansatz je Gelenk.

Nr. 29, 250, 670, 784, 785, 1201, 2193GrundsätzlichesQuelle ↗
BÄK-Ratgeber10.12.2004

Wann der Versuch einer Leistung berechnungsfähig ist

Grundsätzlich ist nur die vollständig erbrachte Leistung berechnungsfähig; ein Versuch kann ausnahmsweise berechnet werden, wenn lege artis und medizinisch notwendig gehandelt wurde und das Scheitern nicht beim Arzt liegt (verwackeltes Röntgenbild trotz Anleitung ja, Fehlbedienung des Geräts nein). Scheitert eine Untersuchung, wird nach Auffassung der BÄK die tatsächlich erbrachte kleinere Position berechnet (etwa Nr. 680 statt 683, ggf. plus Bougierungsversuch Nr. 781; Nr. 688 oder 689 statt 687), fehlt eine solche, die ursprüngliche Nummer analog nach § 6 Abs. 2. Der Faktor wird je nach Dauer unter oder über dem Mittelwert gewählt, und der Versuch ist auf der Rechnung zu kennzeichnen.

Nr. 683, 687, 688, 689, 781GrundsätzlichesQuelle ↗
Konsultationsausschuss08.10.1999

Privatliquidation herzchirurgischer Leistungen

Sammlung von rund 30 Auslegungsbeschlüssen zur Privatliquidation herzchirurgischer Leistungen (Stand 1999): u. a. Eröffnungsleistung Nr. 2990 ist ab der zweiten Leistung nach Nrn. 3065 bis 3091 abzuziehen; Nr. 3055 nur intraoperativ; postoperative Kontrolle von Herzunterstützungssystemen analog Nr. 792; Freilegung der A. mammaria analog Nr. 2807; Nr. 2808 für eine Vene nur einmal; viele Teilmaßnahmen (Drainagen, Sternumverdrahtung, Anulusentkalkung, routinemäßiges Lösen von Verwachsungen) sind nicht gesondert berechenbar. Erhöhte Steigerungsfaktoren sind nur bei Kernleistungen schlüssig.

Nr. 3055, 792, 435, 2990, 3050, 3054, 3065, 3066, 3067, 3079, 3088, 3089 …ChirurgieQuelle ↗
BÄK-Ratgeber18.09.2015

Zur Abrechnung von Probeexzisionen bei endoskopischen Untersuchungen

Mehrere Probeexzisionen bei einer Endoskopie sind mit der Endoskopienummer (z. B. Nr. 687 Koloskopie) abgegolten und nicht zusätzlich nach Nr. 2401 berechenbar; höherer Zeitaufwand kann über den Steigerungsfaktor berücksichtigt werden. Polypenabtragung bzw. Schlingenbiopsie mit Hochfrequenzschlinge sind getrennt berechenbar: Nr. 695 neben 682 bis 685 und 687 bis 689, Nr. 696 neben Nr. 690.

Nr. 679, 681, 682, 683, 684, 685, 686, 687, 688, 689, 690, 691 …Abschnitt F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, DermatologieQuelle ↗

Sicht der PKV6

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0856: Gezielte Untersuchung des Schluckaktes (FEES)

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist die FEES Bestandteil einer Endoskopie (z. B. Nr. 1530 transnasal oder Nr. 680 ösophageal); der Mehraufwand ist im Multiplikator zu würdigen, eine Analogberechnung zu Nr. 856 (A 0856) entfällt.

Nr. 856, 1530Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 5168: Fiberendoskopische Schluckdiagnostik (FEES)

Die FEES ist für den PKV-Verband eine Endoskopie mit Schluckproben und daher über die jeweilige Endoskopie abzurechnen (z. B. Nr. 1530 transnasal, Nr. 680 ösophageal); Mehraufwand fließt in den Multiplikator (A 5168).

Nr. 5168, 1530Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt O (Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT, Strahlentherapie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0683: Endosonographie bei der Magen-/Speiseröhrenspiegelung

Wird die Endosonographie wie üblich während einer Magen- oder Speiseröhrenspiegelung durchgeführt, ist das Einführen des Schallkopfes nach Auffassung des PKV-Verbands schon mit der Endoskopie (Nr. 676 bis 692) bezahlt. Für den Ultraschall selbst kommen Nr. 410 und gegebenenfalls Nr. 420 hinzu; ein Analogansatz nach Nr. 683 (A 0683) entfällt.

Nr. 683, 410, 420, 676, 677, 678, 679, 681, 682, 684, 685, 686 …Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0685: Endosonographie bei der Duodeno-/Jejunoskopie

Wird die Endosonographie wie üblich während einer Duodeno- oder Jejunoskopie durchgeführt, ist das Einführen des Schallkopfes nach Auffassung des PKV-Verbands schon mit der Endoskopie (Nr. 676 bis 692) bezahlt. Für den Ultraschall selbst kommen Nr. 410 und gegebenenfalls Nr. 420 hinzu; ein Analogansatz nach Nr. 685 (A 0685) entfällt.

Nr. 685, 410, 420, 676, 677, 678, 679, 681, 682, 683, 684, 686 …Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 1789: Chromo-Endoskopie bei einer endoskopischen Untersuchung

Die Chromoendoskopie ist nach Auffassung des PKV-Verbands nur eine besondere Ausführungsart der Endoskopie (Nr. 676 bis 692); ein zusätzlicher Ansatz analog nach Nr. 1789 (A 1789) ist nicht sachgerecht. Mehr Zeitbedarf lässt sich allenfalls über den Steigerungsfaktor abbilden.

Nr. 1789, 676, 677, 678, 679, 681, 682, 683, 684, 685, 686, 687 …Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt K (Urologie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 4816: Chromoendoskopie

Chromoendoskopie ist laut PKV-Verband nur eine besondere Ausführung der Endoskopie nach Nr. 676 bis 692; Nr. 4816 analog daneben ist nicht sachgerecht, höherer Zeitaufwand ist über den Steigerungsfaktor abzubilden (A 4816).

Nr. 4816, 676, 677, 678, 679, 681, 682, 683, 684, 685, 686, 687 …Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt N (Histologie, Zytologie, Zytogenetik)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 680 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 62,70 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.