DRGSystemDeutschland

Nr. 462

Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, bis zu einer Stunde

D Anästhesieleistungen

Nicht zusammen mit
427, 428
Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
510
1,0-fach
29,73 €
2,3-fach (Schwelle)
68,37 €
3,5-fach (Höchstsatz)
104,04 €
Behandlung
510 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 68,37 €
68,37 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
68,37 €
× 2,3
104,04 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
68,37 €
× 2,3
68,37 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–50,54 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–53,51 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–35,67 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–53,51 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–29,73 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Abrechnungsregeln1

  • Ausschlussnicht neben 427 oder 428
    ▸ Nr. 428
    Neben den Leistungen nach den Nummern 427 und 428 sind die Leistungen nach den Nummern 462, 463 und/oder 501 nicht berechnungsfähig.

Kombination mit anderen Nummern prüfen →

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

D Anästhesieleistungen

Bei der Anwendung mehrerer Narkose- oder Anästhesieverfahren nebeneinander ist nur die jeweils höchstbewertete dieser Leistungen berechnungsfähig; eine erforderliche Prämedikation ist Bestandteil dieser Leistung. Als Narkosedauer gilt die Dauer von zehn Minuten vor Operationsbeginn bis zehn Minuten nach Operationsende.

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss1

BÄK-Ratgeber04.10.2024

Interskalenäre Plexusanästhesie

Die interskalenäre Plexusanästhesie wird analog Nr. 476 berechnet (Anlage und Überwachung bis eine Stunde), jede weitere angefangene Stunde analog Nr. 477, die Fortführung postoperativ ab dem zweiten Tag analog Nr. 476 je Tag; die Elektrostimulation ist nach § 4 Abs. 2a darin enthalten. Bei Beach-Chair-Lagerung kann der erhöhte Schwierigkeitsgrad der Intubationsnarkose über einen höheren Faktor bei Nr. 462 abgegolten werden.

Nr. 476, 477Abschnitt D: AnästhesieleistungenQuelle ↗

Sicht der PKV4

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0462: Kombinationsnarkose mit Larynxmaske bis zu einer Stunde

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist der BÄK-Empfehlung zuzustimmen, diese Narkose analog zu Nr. 462 (A 0462) zu berechnen.

Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt D (Anästhesieleistungen)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0827: EEG zur Vermeidung von Wachheit und Delir bei totaler intravenöser Anästhesie (TIVA)

Nach Auffassung des PKV-Verbands gehört die Erfassung der narkoseabhängigen Parameter wie Narkosetiefe zur Narkose selbst; Nr. 827 (A 0827) ist daher weder neben einer TIVA noch neben einer Intubationsnarkose zusätzlich berechenbar.

Nr. 827Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 1530: Intubation mit Videolaryngoskopie

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist die Intubation, gleich in welcher Form, Bestandteil der Nr. 462 und damit abgegolten; verwiesen wird auf ein BGH-Urteil (A 1530, Basis Nr. 1530).

Nr. 1530Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt J (Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0827: Intraoperative zerebrale Oxygenierungsmessung mit NIRS bei Operationen in sitzender Position

Nach Auffassung des PKV-Verbands gehört die Feststellung narkoseabhängiger Parameter zur Intubationsnarkose und ebenso zu Regionalanästhesien nach Nr. 476 und 477; Nr. 827 (A 0827) ist daneben nicht zusätzlich abrechenbar.

Nr. 827, 476, 477Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie)Quelle ↗

Beihilfe2

Beihilfe Land10.12.1997

NRW-Erlass 1997, Nr. 2.4: Notwendige Nebenleistungen bei Operation und Narkose

Nach dem Erlass ist nicht eigens berechenbar, was technisch zwingend zur Hauptleistung gehört: das Eröffnen und Verschließen von Körperhöhlen und die operationsbezogene Wundversorgung (die Nrn. 2000 bis 2005 nicht daneben) sowie der OP-Bericht, der kein Bericht nach Nr. 75 ist. Mit den Narkosegebühren (Nrn. 453, 460 bis 463, 469 bis 474) sind auch Infusionen zum Offenhalten des Zugangs, Monitor-EKG (Nr. 650), maschinelle Beatmung (Nrn. 427, 428, 500, 501) und die Routine-Gasanalyse (Nr. 617) abgegolten. Gesondert berechenbar bleiben Infusionen bei Komplikationen (Nrn. 271 bis 273; ab der zweiten mit Erläuterung), Arzneimittelgabe ins liegende System nach Nr. 261, EKG bei drohendem oder eingetretenem Zwischenfall und Nr. 617 bei medizinisch nötiger fortlaufender Messung mehrerer Gase.

Nr. 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 75, 453, 460, 461, 463, 469 …Selbständige Leistungen (§ 4 Abs. 2, 2a)Quelle ↗
Beihilfe Land10.12.1997

NRW-Erlass 1997, Nr. 2.1 bis 2.3: Selbständige Leistungen, Zielleistung und Nebenleistungen

Nur selbständige Leistungen (Haupt- bzw. Zielleistungen) sind gesondert berechenbar; Bestandteile oder besondere Ausführungen einer anderen Leistung nicht. Beispiele: Neurolyse nach Nr. 2583 nur als selbständige Leistung, nicht neben Nr. 2565 oder 2566; Nr. 1128 schließt die Nrn. 1125 bis 1127 ein; Wundverbände nach Nr. 200 im Zusammenhang mit einer Operation, Punktion, Infusion oder Injektion sind grundsätzlich Teil dieser Leistung; bei mehreren Narkoseverfahren ist nur das höchstbewertete berechenbar (Nr. 490 nicht neben Nr. 462); Verbände bei Einrenkungen sind in Abschnitt L IV enthalten.

Nr. 2583, 2565, 2566, 1125, 1126, 1127, 1128, 200, 490Selbständige Leistungen (§ 4 Abs. 2, 2a)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 462 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 58,14 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.