-Anmerkung: Erläuterungen, die mit den entsprechenden Abschnitten aus dem Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II) identisch sind, sind am Ende mit „(WHO)“ gekennzeichnet.
Mehrfachkodierung ist in den folgenden Fällen erforderlich:
Schlüsselnummern für Ätiologie (zugrunde liegende Ursache) werden durch das Kreuz-Symbol (†) und Manifestations-Schlüsselnummern durch das Stern-Symbol (*) gekennzeichnet. Zu kodieren ist in derselben Reihenfolge, in der sie im Alphabetischen Verzeichnis oder im Systematischen Verzeichnis der ICD-10-GM erscheinen, d.h. die Ätiologie-Schlüsselnummer, gefolgt von der Manifestations-Schlüsselnummer.
Diese Reihenfolge für die Ätiologie-/Manifestationsverschlüsselung gilt nur für das Kreuz-/Stern-System. Die Hauptdiagnosenregelung der DKR D002 erfährt somit außerhalb der Kreuz-/Stern-Systematik in Bezug auf die Reihenfolge von Ätiologie-/Manifestationskodes keine Einschränkung.
Rubriken, die Diagnosebezeichnungen mit einer Kreuz-Kennung enthalten, treten in unterschiedlichen Formen auf (WHO):
a) Das Symbol (†) und die zugehörige Sternschlüsselnummer erscheinen beide in der Rubriküberschrift. Sämtliche in dieser Rubrik zu klassifizierenden Bezeichnungen unterliegen der Doppelklassifizierung und haben alle dieselbe Sternschlüsselnummer, zum Beispiel:
b) In der Rubriküberschrift erscheint das Symbol (†), aber nicht die zugehörige Sternschlüsselnummer. Sämtliche in dieser Rubrik zu klassifizierenden Bezeichnungen unterliegen der Doppelklassifizierung, haben jedoch unterschiedliche Sternschlüsselnummern (die bei jeder Bezeichnung aufgeführt sind), zum Beispiel:
c) In der Rubriküberschrift erscheinen weder das Symbol (†) noch die zugehörige Sternschlüsselnummer. Die Rubrik als Ganzes unterliegt nicht der Doppelklassifizierung, jedoch können einzelne darunter aufgeführte Bezeichnungen doppelt klassifiziert werden. In diesen Fällen sind die Bezeichnungen mit dem Symbol (†) und ihrer Sternschlüsselnummer gekennzeichnet, zum Beispiel:
d) Wenn bei der Verschlüsselung der Diagnose die ICD-10-Verzeichnisse auf einen Stern-Kode (Manifestation) führen, dann muss anschließend die Ätiologie geklärt werden. Dazu sind in der Systematik und im Alphabetischen Verzeichnis für viele Schlüsselnummern Hinweise aufgenommen worden (siehe Beispiel 5). Dabei können auch Schlüsselnummern zur Kodierung der Ätiologie benutzt werden, die in der ICD-Systematik keine Kreuz-Kodes sind. Auch sie werden in diesem Fall mit einem Kreuz (†) gekennzeichnet.
e) An anderer Stelle (siehe Beispiel 6) fehlen Hinweise auf mögliche Schlüsselnummern zur Kodierung der Ätiologie. Hier ist dann vom behandelnden Arzt die zugrunde liegende Krankheit zu bestimmen.
Für bestimmte Situationen ist eine andere Form der Doppelklassifizierung als die des Kreuz-Stern-Systems anwendbar, um den Gesundheitszustand einer Person vollständig zu beschreiben. Der Hinweis im Systematischen Verzeichnis „Soll ... angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer zu benutzen“, kennzeichnet viele solcher Situationen (WHO).
Hier sind aufzuzählen:
Anmerkung: Sowohl die Kodes für die Morphologie von Neubildungen als auch die Kodes aus Kapitel XX sind für die DRG-Gruppierung nicht relevant.
ICD-Kodes ohne Kennzeichen oder mit einem Kreuz (Ätiologie, „†“) als Kennzeichen werden im Folgenden als Primär-Diagnoseschlüssel bezeichnet, da diese alleine verwendet werden dürfen.
ICD-Kodes mit einem Stern (Manifestation, „*“) oder mit einem Ausrufezeichen (Sonstiges, „!“) als Kennzeichen werden im Folgenden als Sekundär-Diagnoseschlüssel bezeichnet, da sie nie alleine verwendet werden dürfen, sondern nur in Kombination mit einem Primär-Kode.
Für die Reihenfolge der ICD-Kodes bei Mehrfachverschlüsselung mit Primär- und Sekundär-Diagnoseschlüssel gelten folgende Regeln:
In den Kodierrichtlinien, insbesondere in den Beispielen, sind die Diagnoseschlüssel gemäß obiger Regeln angeordnet.
Das Beispiel 7 ist gemäß Datenübermittlungsvereinbarung nach § 301 SGB V für die Entlassungsanzeige in der Segmentgruppe SG 1 (ETL-NDG) wie folgt aufzubereiten (siehe auch Redaktionelle Hinweise (Seite XIX)):
| Diagnosen | Primär-Diagnoseschlüssel (Primär-Diagnose) | Sekundär-Diagnoseschlüssel (Sekundär-Diagnose) |
|---|---|---|
| Hauptdiagnose | E10.50† | I79.2* |
| Nebendiagnose | I70.23 | |
| Nebendiagnose | E10.30† | H36.0* |
Das Beispiel 8 ist gemäß Datenübermittlungsvereinbarung nach § 301 SGB V für die Entlassungsanzeige in der Segmentgruppe SG 1 (ETL-NDG) wie folgt aufzubereiten (siehe auch Redaktionelle Hinweise (Seite XIX)):
| Diagnosen | Primär-Diagnoseschlüssel (Primär-Diagnose) | Sekundär-Diagnoseschlüssel (Sekundär-Diagnose) |
|---|---|---|
| Hauptdiagnose | E10.73† | I79.2* |
| Nebendiagnose | E10.73† | H36.0* |
| Nebendiagnose | E10.73† | N08.3* |
Sowohl in der ICD-10-GM als auch in der Datenübermittlungsvereinbarung nach § 301 SGB V werden die Ausrufezeichenkodes (z.B. S31.83!) als „optionale“ Schlüsselnummern bezeichnet. Mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete sekundäre Schlüsselnummern sind zum Teil optional, in anderen Fällen obligatorisch anzugeben.
Einen Überblick über die mit Ausrufezeichen gekennzeichneten ICD-Kodes/Kategorien bieten Tabelle 1 und 2.
Die in Tabelle 1 aufgeführten Ausrufezeichenkodes können angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.
Tabelle 1: Optional anzugebende mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes:
| U98.–! | Nicht belegte Schlüsselnummern U98.–! |
| U99.–! | Belegte und nicht belegte Schlüsselnummern U99.–! (außer U99.0!) |
| V, W, X, Y | Alle Schlüsselnummern aus Kapitel XX (Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität) |
| Z33! | Schwangerschaftsfeststellung als Nebenbefund |
| Z50.–! | Rehabilitationsmaßnahmen |
| Z54.–! | Rekonvaleszenz |
Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind obligat anzugeben.
Tabelle 2: Mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes, die obligatorisch anzugeben sind (nicht optional):
| B95.–! | Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind |
| B96.–! | Sonstige näher bezeichnete Bakterien als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind |
| B97.–! | Viren als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind |
| B98.–! | Sonstige näher bezeichnete infektiöse Erreger als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind |
| C94.8! | Blastenkrise bei chronischer myeloischer Leukämie [CML] |
| C95.8! | Leukämie, refraktär auf Standard-Induktionstherapie |
| C97! | Bösartige Neubildungen als Primärtumore an mehreren Lokalisationen |
| G82.6-! | Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarkes |
| ../.. (wird fortgesetzt) | |
| ../.. (Fortsetzung) | |
| I50.02! | Rechtsherzinsuffizienz ohne Beschwerden |
| I50.03! | Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden bei stärkerer Belastung |
| I50.04! | Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichterer Belastung |
| I50.05! | Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe |
| Hinweis: Bei einer globalen Herzinsuffizienz kommen die Schlüsselnummern I50.02!–I50.05! nicht zur Anwendung. Es ist in diesem Fall die Schlüsselnummer I50.01 in Kombination mit einer Schlüsselnummer aus I50.1- zur Angabe des Stadiums der Herzinsuffizienz anzugeben. | |
| I67.80! | Vasospasmen bei Subarachnoidalblutung |
| K72.7-! | Hepatische Enzephalopathie und Coma hepaticum |
| K74.7-! | Klinische Stadien der Leberzirrhose |
| L40.7-! | Schweregrad der Psoriasis |
| N39.47! | Rezidivinkontinenz |
| O09.–! | Schwangerschaftsdauer |
| R65.–! | Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] |
| S06.7-! | Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma |
| S14.7-! | Funktionale Höhe einer Verletzung des zervikalen/thorakalen/lumbosakralen Rückenmarkes |
| S24.7-! | |
| S34.7-! | |
| S01.83! | Offene Wunde (jeder Teil des Kopfes/Thorax/Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Beckens) mit Verbindung zu einer intrakraniellen/intrathorakalen/intraabdominellen Verletzung |
| S21.83! | |
| S31.83! | |
| Sx1.84! | Weichteilschaden I. Grades bei geschlossener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation) |
| Sx1.85! | Weichteilschaden II. Grades bei geschlossener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation) |
| Sx1.86! | Weichteilschaden III. Grades bei geschlossener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation) |
| Sx1.87! | Weichteilschaden I. Grades bei offener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation) |
| Sx1.88! | Weichteilschaden II. Grades bei offener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation) |
| Sx1.89! | Weichteilschaden III. Grades bei offener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation) |
| T31.–! | Verbrennungen, klassifiziert nach dem Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche |
| T32.–! | Verätzungen, klassifiziert nach dem Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche |
| U07.0! | Gesundheitsstörung im Zusammenhang mit dem Gebrauch von E-Zigaretten [Vaporizer] |
| U07.1! | COVID-19, Virus nachgewiesen |
| U07.2! | COVID-19, Virus nicht nachgewiesen |
| U09.9! | Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet |
| ../.. (wird fortgesetzt) | |
| ../.. (Fortsetzung) | |
| U12.9! | Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet |
| U60.–! | Klinische Kategorien der HIV-Krankheit |
| U61.–! | Anzahl der T-Helferzellen bei HIV-Krankheit |
| U62.–! | Zytogenetische und molekulargenetische Differenzierungen bei Neubildungen |
| U63.–! | Psychische und Verhaltensstörungen bei Demenz |
| U69.0-! | Sekundäre Schlüsselnummern zur Spezifizierung des zeitlichen Bezugs einer anderenorts klassifizierten Pneumonie zur stationären Krankenhausaufnahme |
| Hinweis: Die Schlüsselnummern sind nur von Krankenhäusern, die zur externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V verpflichtet sind, und nur für vollstationär behandelte, erwachsene Personen (18 Jahre und älter) anzugeben. | |
| U69.10! | Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist |
| U69.11! | Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung |
| U69.12! | Temporäre Blutgerinnungsstörung |
| U69.13! | Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus |
| U69.22! | Porcines Influenza-Virus, nachgewiesen |
| U69.23! | Aviäres Influenza-Virus, nachgewiesen |
| U69.24! | Sonstiges Influenza-Virus, nachgewiesen |
| U69.40! | Rekurrente Infektion mit Clostridium difficile |
| U69.5-! | Sekundäre Schlüsselnummern zur Angabe mehrerer Regionen bei sekundärer und nicht näher bezeichneter bösartiger Neubildung der Lymphknoten |
| U69.6! | Sekundäre Schlüsselnummer zur Spezifizierung eines Hustens als chronisch idiopathisch und chronisch refraktär |
| U69.7-! | Sekundäre Schlüsselnummern zur Angabe des Schweregrades einer Hypoglykämie, des Vorliegens einer Hypoglykämiewahrnehmungsstörung oder einer Insulinresistenz |
| U69.8-! | Sekundäre Schlüsselnummern zur Spezifizierung des zeitlichen Bezugs einer Sepsis und eines septischen Schocks zur stationären Krankenhausaufnahme |
| U80.–! | Grampositive Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern |
| U81.–! | Gramnegative Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern |
| U82.–! | Mykobakterien mit Resistenz gegen Antituberkulotika (Erstrangmedikamente) |
| U83.–! | Humanpathogene Pilze mit Resistenz gegen Antimykotika |
| U84! | Herpesviren mit Resistenz gegen Virustatika |
| U85! | Humanes Immundefizienz-Virus mit Resistenz gegen Virustatika oder Proteinaseinhibitoren |
| U99.0! | Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2 |
| Z37.–! | Resultat der Entbindung |
Es kann vorkommen, dass ein Ausrufezeichenkode unter klinischen Aspekten mehreren Primär-Diagnoseschlüsseln zugeordnet werden kann (siehe Beispiel 10). In diesem Fall ist es notwendig, den Sekundär-Diagnoseschlüssel einmal anzugeben und ihn ans Ende der Liste der zutreffenden Primär-Diagnoseschlüssel zu stellen.
Das Beispiel 10 ist gemäß Datenübermittlungsvereinbarung nach § 301 SGB V für die Entlassungsanzeige in der Segmentgruppe SG 1 (ETL-NDG) wie folgt aufzubereiten (siehe auch Redaktionelle Hinweise (Seite XIX)):
Anhang B: Anpassung der Kodes aus dem Bereich U69.2-! Sekundäre Schlüsselnummern für besondere epidemiologische Zwecke in der Tabelle 2 (mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes, die obligatorisch anzugeben sind) an die Änderungen in der ICD-10-GM Version 2025.
Eine Hypoglykämie zählt bei Diabetes-Kodes mit vierter Stelle .6 oder .7 nur dann als Komplikation, wenn ein hypoglykämisches Koma (U69.73!) vorliegt. Der Schweregrad wird unabhängig davon zusätzlich mit U69.70! bis U69.73! angegeben. Bezug: DKR 0401, D012.
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Steht eine Bakteriämie in Zusammenhang mit einer spezifischen Infektion, wird nur die zugrunde liegende Infektion kodiert. Ein Kode aus A49.- ist nur bei isolierter Bakteriämie ohne Infektfokus zu verwenden. Bezug: DKR 0103, D012, D013.
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In Kapitel XXI der ICD-10 GM sind Faktoren aufgeführt, „die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen“ (Z-Kodes). Es gilt u.a.