DRGSystemDeutschland

S06.7-!Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenschlüsselnummer (sekundäre Schlüsselnummer): Sie darf nicht allein benutzt werden, kann aber zusätzlich zu einem Primärkode angegeben werden, um eine Diagnose näher zu spezifizieren.
Ambulant 4-stellig
In der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
Morbi-RSA’25
Andere SHT / Andere offene Wunden / Schwerwiegende Frakturen und traumatische Amputation / Frühe Komplikationen durch Trauma — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
DKR:1909c

Subkodes5

S06.70!Weniger als 30 MinutenMorbi-RSA’25Ausrufezeichenkode
S06.71!30 Minuten bis 24 StundenMorbi-RSA’25Ausrufezeichenkode
S06.72!Mehr als 24 Stunden, mit Rückkehr zum vorher bestehenden BewusstseinsgradMorbi-RSA’25Ausrufezeichenkode
S06.73!Mehr als 24 Stunden, ohne Rückkehr zum vorher bestehenden BewusstseinsgradMorbi-RSA’25Ausrufezeichenkode
S06.79!Dauer nicht näher bezeichnetMorbi-RSA’25Ausrufezeichenkode

Änderungen

2010Bestand
Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte