DRGSystemDeutschland

Z54.-!Rekonvaleszenz

Internationale statistische Klassifikation der Krankheitenamtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes8

Z54.0!nach chirurgischem EingriffAusrufezeichenkode
Z54.1!nach StrahlentherapieAusrufezeichenkode
Z54.2!nach ChemotherapieAusrufezeichenkode
Z54.3!nach PsychotherapieAusrufezeichenkode
Z54.4!nach FrakturbehandlungAusrufezeichenkode
Z54.7!nach kombinierter BehandlungAusrufezeichenkode
Z54.8!nach sonstiger BehandlungAusrufezeichenkode
Z54.9!nach nicht näher bezeichneter BehandlungAusrufezeichenkode

Änderungen

2010Bestand
Rekonvaleszenz

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte