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U69.40!Rekurrente Infektion mit Clostridium difficile

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode · ambulant (§ 295 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenschlüsselnummer (sekundäre Schlüsselnummer): Sie darf nicht allein benutzt werden, kann aber zusätzlich zu einem Primärkode angegeben werden, um eine Diagnose näher zu spezifizieren.
IfSG
Meldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. Bei Verdacht, Erkrankung oder Tod ist eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erforderlich.
Definition:

Die Schlüsselnummer dient der Spezifizierung einer Infektion mit Clostridium difficile als rekurrente Infektion. Der jeweilige Zeitraum, in dem eine wieder aufgetretene Infektion als rekurrent zu bezeichnen ist, richtet sich nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI).

Alphabetisches Verzeichnis1

Rekurrente Infektion mit Clostridium difficile
Nur ZusatzZusatz!:U69.40!

Änderungen1

2016Neu
Rekurrente Infektion mit Clostridium difficile
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte