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U69.5-!Sekundäre Schlüsselnummern zur Angabe mehrerer Regionen bei sekundärer und nicht näher bezeichneter bösartiger Neubildung der Lymphknoten

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenschlüsselnummer (sekundäre Schlüsselnummer): Sie darf nicht allein benutzt werden, kann aber zusätzlich zu einem Primärkode angegeben werden, um eine Diagnose näher zu spezifizieren.
Ambulant 4-stellig
In der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
Definition:

Sollen bei Vorliegen eines Befalls mehrerer Lymphknotenregionen bei sekundärer und nicht näher bezeichneter bösartiger Neubildung der Lymphknoten C77.8 die Regionen spezifisch angegeben werden, so sind zusätzliche Schlüsselnummern (U69.5-!) zu verwenden.

Subkodes6

U69.50!Lymphknoten des Kopfes, des Gesichtes und des HalsesMorbi-RSA’25ATC:26’25Ausrufezeichenkode
U69.51!Intrathorakale LymphknotenMorbi-RSA’25ATC:26’25Ausrufezeichenkode
U69.52!Intraabdominale LymphknotenMorbi-RSA’25ATC:26’25Ausrufezeichenkode
U69.53!Axilläre Lymphknoten und Lymphknoten der oberen ExtremitätMorbi-RSA’25ATC:26’25Ausrufezeichenkode
U69.54!Inguinale Lymphknoten und Lymphknoten der unteren ExtremitätMorbi-RSA’25ATC:26’25Ausrufezeichenkode
U69.55!Intrapelvine LymphknotenMorbi-RSA’25ATC:26’25Ausrufezeichenkode

Änderungen1

2022Neu
Sekundäre Schlüsselnummern zur Angabe mehrerer Regionen bei sekundärer und nicht näher bezeichneter bösartiger Neubildung der Lymphknoten
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte