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U12.9!Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode · ambulant (§ 295 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenschlüsselnummer (sekundäre Schlüsselnummer): Sie darf nicht allein benutzt werden, kann aber zusätzlich zu einem Primärkode angegeben werden, um eine Diagnose näher zu spezifizieren.
Inklusive:

Unerwünschte Nebenwirkungen von COVID-19-Impfstoffen bei indikationsgerechter Anwendung und in korrekter (prophylaktischer) Dosierung

Kodierhinweis:

Diese sekundäre Schlüsselnummer ist wie eine Schlüsselnummer des Kapitels XX Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität zu benutzen. Benutze zusätzlich eine primäre Schlüsselnummer eines anderen Kapitels der Klassifikation, um die Art der unerwünschten Nebenwirkung anzugeben.

Alphabetisches Verzeichnis3

Unerwünschte Nebenwirkungen bei therapeutischer Anwendung von COVID-19-Impfstoff
Nur ZusatzZusatz!:U12.9!
Unerwünschte Nebenwirkungen bei therapeutischer Anwendung von Impfstoff gegen COVID-19
Nur ZusatzZusatz!:U12.9!
Anaphylaktischer Schock durch COVID-19-Impfstoff
Primär + ZusatzPrimär†:T88.6Zusatz!:U12.9!

Änderungen1

2022Neu
Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte