-Anmerkung: Erläuterungen, die mit den entsprechenden Abschnitten aus dem Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II) identisch sind, sind am Ende mit „(WHO)“ gekennzeichnet.
Mehrfachkodierung ist in den folgenden Fällen erforderlich:
Schlüsselnummern für Ätiologie (zugrunde liegende Ursache) werden durch das Kreuz-Symbol (†) und Manifestations-Schlüsselnummern durch das Stern-Symbol (*) gekennzeichnet. Zu kodieren ist in derselben Reihenfolge, in der sie im Alphabetischen Verzeichnis oder im Systematischen Verzeichnis der ICD-10-GM erscheinen, d.h. die Ätiologie-Schlüsselnummer, gefolgt von der Manifestations-Schlüsselnummer.
Diese Reihenfolge für die Ätiologie-/Manifestationsverschlüsselung gilt nur für das Kreuz-/Stern-System. Die Hauptdiagnosenregelung der DKR D002 erfährt somit außerhalb der Kreuz-/Stern-Systematik in Bezug auf die Reihenfolge von Ätiologie-/Manifestationskodes keine Einschränkung.
Rubriken, die Diagnosebezeichnungen mit einer Kreuz-Kennung enthalten, treten in unterschiedlichen Formen auf (WHO):
a) Das Symbol (†) und die zugehörige Stern-Schlüsselnummer erscheinen beide in der Rubriküberschrift. Sämtliche in dieser Rubrik zu klassifizierenden Bezeichnungen unterliegen der Doppelklassifizierung und haben alle dieselbe Sternschlüsselnummer, z. B.:
b) In der Rubriküberschrift erscheint das Symbol (†), aber nicht die zugehörige Stern-Schlüsselnummer. Sämtliche in dieser Rubrik zu klassifizierenden Bezeichnungen unterliegen der Doppelklassifizierung, haben jedoch unterschiedliche Stern-Schlüsselnummern (die bei jeder Bezeichnung aufgeführt sind), z. B.:
c) In der Rubriküberschrift erscheinen weder das Symbol (†) noch die zugehörige Sternschlüsselnummer. Die Rubrik als Ganzes unterliegt nicht der Doppelklassifizierung, jedoch können einzelne darunter aufgeführte Bezeichnungen doppelt klassifiziert werden. In diesen Fällen sind die Bezeichnungen mit dem Symbol (†) und ihrer Stern-Schlüsselnummer gekennzeichnet, z. B.:
d) Wenn bei der Verschlüsselung der Diagnose die ICD-10-Verzeichnisse auf einen Stern-Kode (Manifestation) führen, dann muss anschließend die Ätiologie geklärt werden. Dazu sind in der Systematik und im Alphabetischen Verzeichnis für viele Schlüsselnummern Hinweise aufgenommen worden (siehe Beispiel 5). Dabei können auch Schlüsselnummern zur Kodierung der Ätiologie benutzt werden, die in der ICD-Systematik keine Kreuz-Kodes sind. Auch sie werden in diesem Fall mit einem Kreuz (†) gekennzeichnet.
e) An anderer Stelle (siehe Beispiel 6) fehlen Hinweise auf mögliche Schlüsselnummern zur Kodierung der Ätiologie. Hier ist dann vom behandelnden Arzt die zugrunde liegende Krankheit zu bestimmen.
Für bestimmte Situationen ist eine andere Form der Doppelklassifizierung als die des Kreuz-Stern-Systems anwendbar, um den Gesundheitszustand einer Person vollständig zu beschreiben. Der Hinweis im Systematischen Verzeichnis „Soll ... angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer zu benutzen“, kennzeichnet viele solcher Situationen (WHO).
Hier sind aufzuzählen:
Anmerkung: Sowohl die Kodes für die Morphologie von Neubildungen als auch die Kodes aus Kapitel XX sind für die DRG-Gruppierung nicht relevant.
ICD-Kodes ohne Kennzeichen oder mit einem Kreuz (Ätiologie, „†“) als Kennzeichen werden im Folgenden als Primär-Diagnoseschlüssel bezeichnet, da diese alleine verwendet werden dürfen.
ICD-Kodes mit einem Stern (Manifestation, „*“) oder mit einem Ausrufezeichen (Sonstiges, „!“) als Kennzeichen werden im Folgenden als Sekundär-Diagnoseschlüssel bezeichnet, da sie nie alleine verwendet werden dürfen, sondern nur in Kombination mit einem Primär-Kode.
Für die Reihenfolge der ICD-Kodes bei Mehrfachverschlüsselung mit Primär- und Sekundär-Diagnoseschlüssel gelten folgende Regeln:
In den Kodierrichtlinien, insbesondere in den Beispielen, sind die Diagnoseschlüssel gemäß obiger Regeln angeordnet.
Das Beispiel 7 ist gemäß Datenübermittlungsvereinbarung nach § 301 SGB V für die Entlassungsanzeige in der Segmentgruppe SG 1 (ETL-NDG) wie folgt aufzubereiten (siehe auch Redaktionelle Hinweise (Seite XVII)):
| Diagnosen | Primär-Diagnoseschlüssel (Primär-Diagnose) | Sekundär-Diagnoseschlüssel (Sekundär-Diagnose) |
|---|---|---|
| Hauptdiagnose | E10.50† | I79.2* |
| Nebendiagnose | I70.23 | |
| Nebendiagnose | E10.30† | H36.0* |
Das Beispiel 8 ist gemäß Datenübermittlungsvereinbarung nach § 301 SGB V für die Entlassungsanzeige in der Segmentgruppe SG 1 (ETL-NDG) wie folgt aufzubereiten (siehe auch Redaktionelle Hinweise (Seite XVII)):
| Diagnosen | Primär-Diagnoseschlüssel (Primär-Diagnose) | Sekundär-Diagnoseschlüssel (Sekundär-Diagnose) |
|---|---|---|
| Hauptdiagnose | E10.73† | I79.2* |
| Nebendiagnose | E10.73† | H36.0* |
| Nebendiagnose | E10.73† | N08.3* |
Sowohl in der ICD-10-GM als auch in der Datenübermittlungsvereinbarung nach § 301 SGB V werden die Ausrufezeichenkodes (z.B. S31.83!) als „optionale“ Schlüsselnummern bezeichnet. Mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete sekundäre Schlüsselnummern sind zum Teil optional, in anderen Fällen obligatorisch anzugeben.
Einen Überblick über die mit Ausrufezeichen gekennzeichneten ICD-Kodes/Kategorien bieten Tabelle 1 und 2.
Die in Tabelle 1 aufgeführten Ausrufezeichenkodes können angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.
Tabelle 1: Optional anzugebende mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes:
| U99.–! | Nicht belegte Schlüsselnummer U99 |
| V, W, X, Y | Alle Schlüsselnummern aus Kapitel XX (Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität) |
| Z33! | Schwangerschaftsfeststellung als Nebenbefund |
| Z50.–! | Rehabilitationsmaßnahmen |
| Z54.–! | Rekonvaleszenz |
Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind obligat anzugeben.
Tabelle 2: Mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes, die obligatorisch anzugeben sind (nicht optional):
| B95.–! | Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind |
| B96.–! | Sonstige näher bezeichnete Bakterien als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind |
| B97.–! | Viren als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind |
| B98.–! | Sonstige näher bezeichnete infektiöse Erreger als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind |
| C95.8! | Leukämie, refraktär auf Standard-Induktionstherapie |
| C97! | Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen |
| G82.6-! | Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarkes |
| I67.80! | Vasospasmen bei Subarachnoidalblutung |
| K72.7-! | Hepatische Enzephalopathie und Coma hepaticum |
| N39.47! | Rezidivinkontinenz |
| O09.–! | Schwangerschaftsdauer |
| R65.–! | Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] |
| S06.7-! | Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma |
| S14.7! | Funktionale Höhe einer Verletzung des zervikalen/thorakalen/lumbosakralen Rückenmarkes |
| S24.7! | |
| S34.7! | |
| S01.83! | Offene Wunde (jeder Teil des Kopfes/Thorax/Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Becken) mit Verbindung zu einer intrakraniellen/intrathorakalen/intraabdominellen Verletzung |
| S21.83! | |
| S31.83! | |
| Sx1.84! | Weichteilschaden I. Grades bei geschlossener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation) |
| Sx1.85! | Weichteilschaden II. Grades bei geschlossener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation) |
| Sx1.86! | Weichteilschaden III. Grades bei geschlossener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation) |
| Sx1.87! | Weichteilschaden I. Grades bei offener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation) |
| Sx1.88! | Weichteilschaden II. Grades bei offener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation) |
| Sx1.89! | Weichteilschaden III. Grades bei offener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation) |
| T31.–! | Verbrennungen, klassifiziert nach dem Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche |
| T32.–! | Verätzungen, klassifiziert nach dem Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche |
| U60.–! | Klinische Kategorien der HIV-Krankheit |
| U61.–! | Anzahl der T-Helferzellen bei HIV-Krankheit |
| U69.00! | Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie bei Patienten von 18 Jahren und älter |
| U69.10! | Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist |
| U69.11! | Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung |
| U69.12! | Temporäre Blutgerinnungsstörung |
| U80.–! | Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern |
| U81! | Bakterien mit Multiresistenz gegen Antibiotika |
| U82.–! | Mykobakterien mit Resistenz gegen Antituberkulotika (Erstrangmedikamente) |
| U83! | Candida mit Resistenz gegen Fluconazol oder Voriconazol |
| U84! | Herpesviren mit Resistenz gegen Virustatika |
| U85! | Humanes Immundefizienz-Virus mit Resistenz gegen Virustatika oder Proteinaseinhibitoren |
| Z37.–! | Resultat der Entbindung |
Es kann vorkommen, dass ein Ausrufezeichenkode unter klinischen Aspekten mehreren Primär-Diagnoseschlüsseln zugeordnet werden kann (siehe Beispiel 10). In diesem Fall ist es notwendig den Sekundär-Diagnoseschlüssel einmal anzugeben und ihn ans Ende der Liste der zutreffenden Primär-Diagnoseschlüssel zu stellen.
Das Beispiel 10 ist gemäß Datenübermittlungsvereinbarung nach § 301 SGB V für die Entlassungsanzeige in der Segmentgruppe SG 1 (ETL-NDG) wie folgt aufzubereiten (siehe auch Redaktionelle Hinweise (Seite XVII)):
Anhang B: Anpassung von Beispiel 7 an die Änderungen der ICD-10-GM bei dem Kodebereich I70.2- Atherosklerose der Extremitätenarterien.
Eine Hypoglykämie zählt bei Diabetes-Kodes mit vierter Stelle .6 oder .7 nur dann als Komplikation, wenn ein hypoglykämisches Koma (U69.73!) vorliegt. Der Schweregrad wird unabhängig davon zusätzlich mit U69.70! bis U69.73! angegeben. Bezug: DKR 0401, D012.
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Steht eine Bakteriämie in Zusammenhang mit einer spezifischen Infektion, wird nur die zugrunde liegende Infektion kodiert. Ein Kode aus A49.- ist nur bei isolierter Bakteriämie ohne Infektfokus zu verwenden. Bezug: DKR 0103, D012, D013.
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In Kapitel XXI der ICD-10 GM sind Faktoren aufgeführt, „die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen“ (Z-Kodes). Es gilt u.a.