DRGSystemDeutschland

O09.-!Schwangerschaftsdauer

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
weiblich
Primär für weibliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.
12 – 55
Altersbeschränkung: 12 Jahre – 55 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
  • 1505m Vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft
  • 1508n Dauer der Schwangerschaft
  • 1519m Frühgeburt, vorzeitige Wehen und frustrane Kontraktionen

Subkodes9

O09.0!Weniger als 5 vollendete Wochenweiblich12 – 55Morbi-RSA’25Ausrufezeichenkode
O09.1!5 bis 13 vollendete Wochenweiblich12 – 55Morbi-RSA’25Ausrufezeichenkode
O09.2!14. Woche bis 19 vollendete Wochenweiblich12 – 55Morbi-RSA’25Ausrufezeichenkode
O09.3!20. Woche bis 25 vollendete Wochenweiblich12 – 55Morbi-RSA’25SEG4-KDE:197Ausrufezeichenkode
O09.4!26. Woche bis 33 vollendete Wochenweiblich12 – 55Morbi-RSA’25Ausrufezeichenkode
O09.5!34. Woche bis 36 vollendete Wochenweiblich12 – 55Morbi-RSA’25Ausrufezeichenkode
O09.6!37. Woche bis 41 vollendete Wochenweiblich12 – 55Morbi-RSA’25Ausrufezeichenkode
O09.7!Mehr als 41 vollendete Wochenweiblich12 – 55Morbi-RSA’25Ausrufezeichenkode
O09.9!Nicht näher bezeichnetweiblich12 – 55Morbi-RSA’25Ausrufezeichenkode

Änderungen

2010Bestand
Schwangerschaftsdauer

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte