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U69.11!Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode · ambulant (§ 295 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenschlüsselnummer (sekundäre Schlüsselnummer): Sie darf nicht allein benutzt werden, kann aber zusätzlich zu einem Primärkode angegeben werden, um eine Diagnose näher zu spezifizieren.
Morbi-RSA’25
Purpura und sonstige Gerinnungsstörungen / Sarkoidose, exkl. Lunge / Kombinierte Immundefekte B und weitere hämatologische Erkrankungen — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
SEG4-KDE:595
  • Nr. 595 Blutgerinnungsstörung, temporär vs. irreversibel
Definition:

Dieser Zusatzkode ist nur von Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG zu verwenden. Die Schlüsselnummer darf nur in Verbindung mit einer vorangestellten primären Schlüsselnummer aus der Anlage 7 zur FPV verwendet werden, um dadurch das abrechenbare Zusatzentgelt über die Kodierung eindeutig zu bestimmen.

Alphabetisches Verzeichnis1

Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung
Nur ZusatzZusatz!:U69.11!

Änderungen1

2014Neu
Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung
übergeleitet aus U99.0!

Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte