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Notfallreform: Bundesrat am 20. November, Prüfquote und Zuschlag gelten ab 1.1.2027

Bild: LoboStudioHamburg / Pixabay

Der Bundesrat behandelt das Gesetz am 20.11. Die Verkündung steht aus. Fest im Gesetz: Prüfquotenklasse und 27,30-€-Zuschlag ab 1.1.2027, Streichung des § 115f ab 1.1.2028.

Am 20. November 2026 steht die Notfallreform als TOP 5 auf der Tagesordnung der 1070. Bundesratssitzung; an diesem Tag läuft auch die Frist für den zweiten Durchgang ab. Die Tagesordnung ist ein Entwurf. Wir lesen das so: Ruft der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht an, ist bei einem Einspruchsgesetz der Weg zur Verkündung frei.

Was dann wann gilt, steht in Artikel 11 des Gesetzesbeschlusses:

Prüfquote und Zuschlag tragen feste Daten, brauchen aber ein verkündetes Gesetz. Wird es erst nach dem 1. Januar 2027 verkündet, ist offen, wie diese Daten wirken. Für die Kodierung ändert sich bis zum Jahreswechsel nichts; achten Sie auf die Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Quellen: Bundesrat, Drucksache 620/26 · Bundesrat, Tagesordnung der 1070. Sitzung

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