Qualitätsbericht 2025: Datensatz seit 4. November geändert, Frist 15. November

Der G-BA hat am 4. November Feldgrenzen im Datensatz des Qualitätsberichts 2025 geändert (DMP 13, Mindestmengen-Angabe 12, 700 Zeichen). Fenster bis 15. November, Nachlieferung bis 15. Dezember. Regel 81 prüft unverändert.
Wer den Qualitätsbericht 2025 noch nicht abgegeben hat, muss ihn gegen einen seit 4. November geänderten Datensatz erstellen: Das Element für Disease-Management-Programme (DMP) darf bis zu 13 Einträge enthalten (bisher 12), die Mindestmengen-Angabe zum Prognosejahr bis zu 12 (bisher 10), und die Bezeichnung eines QS-Ergebnisses darf 700 statt 500 Zeichen lang sein. Das Übermittlungsfenster läuft noch bis zum 15. November 2026; Nach-, Ersatz- und Korrekturlieferungen sind laut Qb-R ohne Angabe von Gründen bis zum 15. Dezember möglich.
Die dazugehörigen Servicedateien hat der G-BA im Beschluss 8086 aktualisiert: die XML-Schemata für die Datensätze DeQS und Krankenhaus, die Servicedatei zu den Plausibilisierungsregeln und die Übersicht „Änderungen gegenüber 2024“. Wir lesen das so, dass Berichte, die vor dem 4. November erzeugt wurden, gegen diese Dateien noch einmal geprüft werden sollten.
Die harte Regel 81 prüft dagegen unverändert, ob die Fallzahl je Fachabteilung (B-[X].4) zur Summe der Hauptdiagnosen (B-[X].5) passt; bei Fallzahlen von 1 bis 3 steht im Bericht „Datenschutz“, und die Regel rechnet je Angabe mit +1 bis +3 Fällen. Geändert ist nur der Text der Fehlermeldung: Er schickte bisher zu B-X.5 und B-X.6, also zu Diagnosen und Prozeduren, nun zu B-X.4 und B-X.5. Für die Kodierung ändert sich nichts.
Wer nach dem 15. Dezember einen Fehler findet, kann den Bericht noch bis zum 28. Februar 2027 durch Anzeige gegenüber der Annahmestelle berichtigen (§ 12 Qb-R).
Quellen: G-BA, Beschluss vom 04.11.2026 · G-BA, Servicedateien · Qb-R, Fassung vom 18.06.2026


