DRGSystemDeutschland

Nr. 2561

Stereotaktische Ausschaltung(en) am Zentralnervensystem oder Implantation von Reizelektroden zur Dauerstimulation im Zentralnervensystem mit Trepanation

L Chirurgie, Orthopädie › L VIII Neurochirurgie

Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
4620
1,0-fach
269,29 €
2,3-fach (Schwelle)
619,36 €
3,5-fach (Höchstsatz)
942,51 €
Behandlung
4620 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 619,36 €
619,36 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
619,36 €
× 2,3
942,51 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
619,36 €
× 2,3
619,36 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–457,79 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–484,72 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–323,14 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–484,72 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–269,29 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

L Chirurgie, Orthopädie

Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss1

BÄK-Ratgeber24.01.2014

Abrechnung der tiefen Hirnstimulation

Bei der tiefen Hirnstimulation sind Stereotaxierahmen und Planungs-CT nach Nr. 5378 und 5377, die Bildfusion nach Nr. 2562, Trepanation mit Elektrodenimplantation nach Nr. 2561 berechenbar; bei beidseitigem Eingriff mit zwei Zugängen 2561 und 2562 je Seite. Die elektrophysiologische Ableitung analog Nr. 828 und die Stimulation analog Nr. 839 sind je Elektrode und Sitzung ansetzbar, ferner Durchleuchtung (5295), Kontroll-CT (5370), Aggregatimplantation analog 3095 und Aggregatwechsel analog 3096.

Nr. 5378, 5377, 2562, 828, 839, 5295, 5370, 3095, 3096Abschnitt G: Neurologie, Psychiatrie, PsychotherapieQuelle ↗

Sicht der PKV3

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0828: Elektrodenpositionierung eines Hirnschrittmachers mit Ableitung der Elektrodenimpulse

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist die Leistung originär in Nr. 2561 beschrieben und deshalb nicht analog zu Nr. 828 (A 0828) berechenbar; die Abrechnungsvorschläge des GOÄ-Ratgebers sind nicht mit § 6 Abs. 2 GOÄ vereinbar.

Nr. 828Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2562: Zielpunktbestimmung zur Navigation bei Operationen

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist die Nr. 2562 nur in Verbindung mit Nr. 2560 und 2561 abrechenbar und nicht analogiefähig; die Navigation hat keine eigenständige Indikation und ist unselbständiger Teil der Operation. Dies stützt sich auf BGH-Rechtsprechung und gilt nach dieser Auffassung fachgebietsübergreifend (A 2562, Basis Nr. 2562).

Nr. 2562, 2560Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 3091: Ursprungslokalisierung im linken Vorhof und in den Pulmonalvenen, bei WPW-Syndrom und Kammertachykardien

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist die Leistung originär mit Nr. 2561 beschrieben und daher nicht analog berechenbar; die Abrechnungsvorschläge des GOÄ-Ratgebers sind nicht mit § 6 Abs. 2 GOÄ vereinbar (A 3091, Basis Nr. 3091).

Nr. 3091Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 2561 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 526,68 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.