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Neue OPS-Kodes mit Strukturmerkmalen: Anzeige für 2027 bis 31. Dezember 2026

Bild: kaboompics / Pixabay

Wer 2027 einen erstmals vergütungsrelevanten OPS-Kode mit Strukturmerkmalen abrechnen will, muss das bis 31.12.2026 bei MD, Kassen und PKV anzeigen. Dann ist die Abrechnung bis längstens 30.6.2027 möglich.

Wer 2027 einen OPS-Kode mit Strukturmerkmalen abrechnen will, der 2027 erstmals vergütungsrelevant wird, muss das bis 31. Dezember 2026 anzeigen. Die Anzeige geht elektronisch und mit Angabe des Standorts an den MD, die Landesverbände der Kassen und die Ersatzkassen sowie den PKV-Verband. Das Haus erklärt darin, dass es die Strukturmerkmale des Kodes als erfüllt und nachweisbar ansieht.

Dann darf es bis zum Abschluss der Prüfung abrechnen, längstens bis 30. Juni 2027 (§ 275a Abs. 7 Satz 1 SGB V). Wer die Anzeige versäumt, kann den Kode erst abrechnen, wenn die Bescheinigung vorliegt; Leistungen aus der Zeit davor sind nicht abrechenbar (Abs. 6 Satz 7).

Die Anzeige gilt zugleich als Prüfantrag (Abs. 7 Satz 3); der MD muss bis 30. Juni 2027 bescheiden. Die Bescheinigung gilt nach der LOPS-Richtlinie 2026, Version 3 frühestens ab 1. Januar 2027 und endet bei einem Antrag aus 2026 am 31. Dezember 2027. Das Antragsformular erscheint erst, wenn die Vergütungsrelevanz bekannt ist.

Welche Kodes betroffen sind, zeigt erst der Fallpauschalen-Katalog 2027, der voraussichtlich Ende November erscheint. Planen Sie die Anzeigen je Standort für die Wochen danach ein.

Davon zu trennen ist Satz 2: Für Leistungen, die ab dem Anzeigetag erbracht werden, gilt kein Stichtag; abgerechnet werden darf bis zu sechs Monate, sofern für den Kode in den zwölf Monaten davor keine Anzeige erfolgt ist. Wie eine Strukturbescheinigung aussieht, zeigt unsere Meldung zu 8-98f.

Quellen: § 275a SGB V · LOPS-RL 2026, Version 3

Bei der Erstellung können KI-Werkzeuge mitwirken; veröffentlicht in redaktioneller Verantwortung. Mehr dazu

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