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NUB-PEPP 2027: Anfrage bis Samstag, 31. Oktober, Selbstprüfung bis 2. November

Bild: Maximilianovich / Pixabay

Psych-Häuser, die 2027 ein NUB-Entgelt vereinbaren wollen, müssen bis Ablauf des 31. Oktober über das InEK Datenportal anfragen. Verspätete Anfragen zählen nicht; die erfolgreiche Übermittlung ist bis 2. November selbst zu prüfen.

Psychiatrische und psychosomatische Häuser, die für 2027 ein NUB-Entgelt vereinbaren wollen, müssen ihre Anfrage nach § 6 Abs. 4 BPflV bis zum Ablauf des 31. Oktober im InEK haben. Der Tag ist ein Samstag; eine Verschiebung sehen die Verfahrenseckpunkte 2027 nicht vor. Verspätet eingegangene Anfragen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Anfrage läuft ausschließlich online über das InEK Datenportal, geöffnet ist es seit 1. September.

Anfragen mit unvollständigen Pflichtfeldern lassen sich nicht übergeben, und das Haus muss im Portal selbst nachsehen, ob die Übermittlung geklappt hat – eine Mail kommt nur bei fehlerhafter Übermittlung. Wird erst nach dem 2. November geprüft, gilt die Anfrage als nicht gestellt. Eine zweite Frist wie bei den Arzneimitteln für neuartige Therapien im DRG-Bereich (unsere Meldung) nennen die PEPP-Eckpunkte nicht.

Die Antwort des InEK soll bis 31. Januar 2027 im Portal stehen. Im Vorjahr kam die Aufstellung für 2026 am 30. Januar. Sie führt 613 Verfahren; die meisten Anfragen entfielen auf nasales Esketamin (387 Häuser). Gut ein Drittel der Verfahren erhielt Status 1 (Kriterien der NUB-PEPP-Vereinbarung erfüllt), mehr als die Hälfte Status 2. Eine Anfrage gilt nur für ein Jahr: Wer 2026 ein krankenhausindividuelles Entgelt vereinbart hat und die Leistung weiter nicht abgebildet sieht, muss neu anfragen.

Quellen: InEK: NUB-PEPP · Verfahrenseckpunkte 2027

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