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Abschnitt L XI 2

Arterienchirurgie

Regelrahmen 1,0–3,5, Schwelle 2,3

Bestimmungen der übergeordneten Abschnitte

L Chirurgie, Orthopädie

Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.

Nr.LeistungSchwelle
2820
420,95 €
2822
308,34 €
2823
248,01 €
2827
1.005,46 €
2836
670,30 €
2837
670,30 €
2838
576,46 €
2839
402,18 €
2841
268,12 €
2842
496,02 €

Fundstellen zu diesem Abschnitt18

BÄK-Ratgeber31.05.2002

Abzug von Eröffnungsleistungen

Wird für einen weiteren Eingriff in Brust- oder Bauchhöhle derselbe, bereits geschaffene Zugang genutzt, ist die Eröffnungsleistung (Nr. 2990 oder 3135, 1 110 Punkte) nur einmal zu vergüten. Nach Auffassung der BÄK zieht man dafür beim zweiten Eingriff zunächst 1 110 Punkte von dessen Punktzahl ab und wendet erst auf die restlichen Punkte den Steigerungsfaktor an. Für Eingriffe außerhalb dieser Körperhöhlen, z. B. an den Karotiden (Nrn. 2820, 2821), gilt der Abzug nicht; die Empfehlung zur doppelseitigen Strumaresektion (Nr. 2755 zweimal, abzüglich Nr. 2803) ist eine Sonderregel.

Nr. 2755, 2803, 2820, 2821, 2990, 3135Abschnitt L: Chirurgie, OrthopädieQuelle ↗
BÄK-Ratgeber08.05.2009

Zur Abrechnung der Karotischirurgie

Die Rekonstruktion der Arteria carotis externa nach Nr. 2820 ist neben der Endarteriektomie von A. carotis communis/interna nur ansetzbar, wenn die externa als Umgehungskreislauf funktionell das Gehirn mitversorgt. Der Abzug der Eröffnungsleistung bei mehreren Eingriffen über einen Zugang entfällt bei der Karotischirurgie.

Nr. 2820, 2821Abschnitt L: Chirurgie, OrthopädieQuelle ↗
Konsultationsausschuss16.09.2005

Abrechnung der Carotischirurgie nach GOÄ

Zwei Beschlüsse zur Carotischirurgie: Die Rekonstruktion der A. carotis externa rechtfertigt Nr. 2820 nur, wenn dieses Gefäß über einen Umgehungskreislauf funktionell an der Hirnversorgung beteiligt ist. Werden A. carotis communis und interna über denselben Zugang gleichzeitig nach Nrn. 2820/2821 operiert, wird keine Eröffnungsleistung abgezogen, weil die Abzugsregel für Brust- und Bauchhöhle hier nicht passt.

Nr. 2820, 2821ChirurgieQuelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2822: Endarteriektomie der Arteria carotis externa

Nr. 2822 analog für die Endarteriektomie der A. carotis externa genügt laut PKV-Verband den Anforderungen des § 6 Abs. 2 GOÄ nicht; bei einer auf den Abgang beschränkten Stenose sei Nr. 2823 analog angemessen (A 2822).

Nr. 2822, 2823Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
BÄK-Ratgeber01.12.2017

Zur Abrechnung eines Aortenklappen- und Aortenwurzelersatzes

Neben dem Herzklappenersatz nach Nr. 3086 hält die BÄK für die Reimplantation der Koronararterien einen Analogansatz der Nr. 3089 (2,3-fach, abzüglich der Eröffnungsleistung Nr. 2990) für möglich. Alternativ käme neben Nr. 3086 die originäre Nr. 2827 (ebenfalls 7 500 Punkte, 2,3-fach, abzüglich Eröffnungsleistung) in Betracht.

Nr. 3086, 3089, 2827, 2990Abschnitt L: Chirurgie, OrthopädieQuelle ↗
BÄK-Ratgeber16.09.2005

Empfehlungen des Zentralen Konsultationsausschusses zur Strahlentherapie

Der Konsultationsausschuss bündelte die einzeitige stereotaktische Bestrahlung mit Linearbeschleuniger einschließlich Planung in analogen Positionen A 5860 (benigne Tumoren) und A 5861 (maligne Tumoren/Metastasen), analog Nr. 5855. Die Multileaf-Kollimator-Programmierung wird als A 5830 analog Nr. 5378 je Feld und Zielvolumen einmal bei der Planung berechnet. Bei der Karotischirurgie entfällt der Abzug der Eröffnungsleistung; Nr. 2820 für die A. carotis externa nur, wenn sie funktionell hirnversorgend ist.

Nr. 2820, 5378, 5855Abschnitt O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie, StrahlentherapieQuelle ↗
Konsultationsausschuss08.10.1999

Privatliquidation herzchirurgischer Leistungen

Sammlung von rund 30 Auslegungsbeschlüssen zur Privatliquidation herzchirurgischer Leistungen (Stand 1999): u. a. Eröffnungsleistung Nr. 2990 ist ab der zweiten Leistung nach Nrn. 3065 bis 3091 abzuziehen; Nr. 3055 nur intraoperativ; postoperative Kontrolle von Herzunterstützungssystemen analog Nr. 792; Freilegung der A. mammaria analog Nr. 2807; Nr. 2808 für eine Vene nur einmal; viele Teilmaßnahmen (Drainagen, Sternumverdrahtung, Anulusentkalkung, routinemäßiges Lösen von Verwachsungen) sind nicht gesondert berechenbar. Erhöhte Steigerungsfaktoren sind nur bei Kernleistungen schlüssig.

Nr. 3055, 792, 435, 2990, 3050, 3054, 3065, 3066, 3067, 3079, 3088, 3089 …ChirurgieQuelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2827: Endovaskuläre Endoprothesenimplantation in die Brustaorta

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist die Eingriffsbeschreibung zu unbestimmt; bei Revaskularisierung wegen Aneurysma oder Stenose besteht kein Raum für einen Analogabgriff, einschlägig sind originär Nr. 5345 und 5355 unabhängig von der Prothesenzahl (A 2827, Basis Nr. 2827).

Nr. 2827, 5345, 5355Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
▸ noch 10 Fundstellen
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2827: Endovaskulärer Eingriff an der thorakalen Aorta bei Aneurysma

Die endovaskuläre Ausschaltung eines Aneurysmas mit Gefäßprothese wird laut PKV-Verband originär über Nr. 5345 und 5355 abgerechnet, gleich wie viele Prothesen eingesetzt werden; eine Analogberechnung (A 2827) entfällt.

Nr. 2827, 5345, 5355Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2836: Endovaskuläre Endoprothesenimplantation in die Bauchaorta

Die endovaskuläre Ausschaltung eines Aneurysmas mit Gefäßprothese wird laut PKV-Verband originär über Nr. 5345 und 5355 abgerechnet, gleich wie viele Prothesen eingesetzt werden; eine Analogberechnung (A 2836) entfällt.

Nr. 2836, 5345, 5355Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2836: Endovaskulärer Eingriff zur Beseitigung eines Bauchaorten-Aneurysmas

Die endovaskuläre Ausschaltung eines Aneurysmas mit Gefäßprothese wird laut PKV-Verband originär über Nr. 5345 und 5355 abgerechnet, gleich wie viele Prothesen eingesetzt werden; eine Analogberechnung (A 2836) entfällt.

Nr. 2836, 5345, 5355Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2836: Endovaskuläre Aneurysmareparation durch Prothesenimplantation in die Aorta

Die endovaskuläre Ausschaltung eines Aneurysmas mit Gefäßprothese wird laut PKV-Verband originär über Nr. 5345 und 5355 abgerechnet, gleich wie viele Prothesen eingesetzt werden; eine Analogberechnung (A 2836) entfällt.

Nr. 2836, 5345, 5355Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2837: Stentgraft-Implantation in die Milzarterie zur Blutungsausschaltung

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist die endovaskuläre Blutungsausschaltung mit Gefäßprothese originär nach Nr. 5345 und 5355 zu berechnen; für einen Analogabgriff ist kein Raum (A 2837, Basis Nr. 2837).

Nr. 2837, 5345, 5355Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2837: Endovaskuläre Endoprothesenimplantation in ein Viszeralgefäß

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist die Eingriffsbeschreibung zu unbestimmt; bei Revaskularisierung wegen Aneurysma oder Stenose besteht kein Raum für einen Analogabgriff, einschlägig sind originär Nr. 5345 und 5355 (A 2837, Basis Nr. 2837).

Nr. 2837, 5345, 5355Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2837: Endovaskulärer Eingriff am Truncus coeliacus

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist die Eingriffsbeschreibung zu unbestimmt; bei Revaskularisierung besteht kein Raum für einen Analogabgriff, einschlägig sind originär Nr. 5345 und 5355 (A 2837, Basis Nr. 2837).

Nr. 2837, 5345, 5355Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2837: Endovaskulärer Eingriff an der Arteria mesenterica

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist die Eingriffsbeschreibung zu unbestimmt; bei Revaskularisierung besteht kein Raum für einen Analogabgriff, einschlägig sind originär Nr. 5345 und 5355 (A 2837, Basis Nr. 2837).

Nr. 2837, 5345, 5355Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2838: Endovaskulärer Eingriff an der Nierenarterie

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist die Eingriffsbeschreibung zu unbestimmt; bei Revaskularisierung besteht kein Raum für einen Analogabgriff, einschlägig sind originär Nr. 5345 und 5355 (A 2838, Basis Nr. 2838).

Nr. 2838, 5345, 5355Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2839: Endovaskuläre Endoprothesenimplantation in die Beckenarterie

Die endovaskuläre Ausschaltung eines Aneurysmas mit Gefäßprothese wird laut PKV-Verband originär über Nr. 5345 und 5355 abgerechnet, gleich wie viele Prothesen eingesetzt werden; eine Analogberechnung (A 2839) entfällt.

Nr. 2839, 5345, 5355Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗