DRGSystemDeutschland

Abschnitt E II · Nr. 505 bis 518

Krankengymnastik und Übungsbehandlungen

Technischer Rahmen 1,0–2,5, Schwelle 1,8

Bestimmungen der übergeordneten Abschnitte

E Physikalisch-medizinische Leistungen

In den Leistungen des Abschnitts E sind alle Kosten enthalten mit Ausnahme der für Inhalationen sowie für die Photochemotherapie erforderlichen Arzneimittel.

Nr.LeistungSchwelle
505
8,92 €
508
11,54 €
515
3,99 €
516
6,82 €

Fundstellen zu diesem Abschnitt12

Beihilfe Land20.04.2021

Niedersachsen RdErl. MF 20.04.2021: BÄK-Abrechnungsempfehlungen zu osteopathischen Leistungen

Das Finanzministerium hat die Abrechnungsempfehlungen des GOÄ-Ausschusses der Bundesärztekammer zu osteopathischen Leistungen (Sitzung 18.03.2021) bekannt gemacht; die Beihilfestellen müssen sie bei der Festsetzung nach § 5 Abs. 1 NBhVO berücksichtigen. Die Empfehlungen ordnen osteopathische Techniken Analogansätzen aus Abschnitt E (Nrn. 505 bis 527) bzw. Nr. 3306 zu. Der Erlass gilt bis 31.12.2026.

Nr. 505, 507, 520, 521, 523, 525, 526, 527, 3306AnalogabrechnungQuelle ↗
BÄK-Empfehlung18.01.2002

Analogbewertung der medizinischen Trainingstherapie

Die medizinische Trainingstherapie wird so abgebildet: Eingangsuntersuchung analog Nr. 842; Trainingsserie je Sitzung analog Nr. 846 plus analog Nr. 558 plus Nr. 506, je einmal. Eine Serie umfasst höchstens 25 Sitzungen unter ärztlicher Aufsicht; reine Fitness- oder Krafttrainings sind keine GOÄ-Leistung.

Nr. 842, 846, 558, 506E - Physikalisch-medizinische LeistungenQuelle ↗
BÄK-Empfehlung07.12.2012

Abrechnung der MedX-Therapie bei Aufteilung der Therapie in LWS und HWS

Bei der MedX-Therapie sind die Nrn. 846, 558 und 506 je Sitzung nur einmal berechenbar, auch wenn LWS und HWS getrennt behandelt werden.

Nr. 846, 558, 506E - Physikalisch-medizinische LeistungenQuelle ↗
BÄK-Empfehlung20.02.2004

Polysomnographie

Die Polysomnographie („großes Schlaflabor“) umfasst EEG (Nr. 827), EOG (Nr. 1237), EKG (analog 653), Sauerstoffsättigung (602), Atemfluss (605), EMG (analog 839), Körperlage (analog 714) und Videokontrolle (analog 5295), jeweils über mindestens sechs Stunden; fakultativ Beatmungskontrolle (analog 427) und Maskentraining (analog 518).

Nr. 827, 1237, 653, 602, 605, 839, 714, 5295, 427, 518SchlafmedizinQuelle ↗
BÄK-Empfehlung20.02.2004

Anpassung von Beatmungsmasken und Schulung des Patienten im Gebrauch der nCPAP- oder BiPAP-Beatmungsmaske

Anpassung von Beatmungsmasken und Schulung des Patienten im Gebrauch einer nCPAP-/BiPAP-Maske werden je Sitzung analog Nr. 518 berechnet.

Nr. 518SchlafmedizinQuelle ↗
BÄK-Ratgeber22.09.2017

Zur Abrechnung wahlärztlicher Leistungen des Abschnitts E GOÄ – Krankenhausentgeltgesetz und Gebührenordnung für Ärzte

Wahlärztliche Leistungen des Abschnitts E (z. B. Krankengymnastik nach Nr. 507) dürfen auch dann berechnet werden, wenn sie teilweise an nichtärztliches Personal delegiert und vom Arzt beaufsichtigt werden; vollständige Delegation schließt die Berechnung aus. Nach OLG Celle ist zusätzlich die Qualifikation (Zusatzbezeichnung Physikalische Therapie oder Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin) des Wahlarztes oder seines Vertreters nötig.

Nr. 507§ 4 GebührenQuelle ↗
BÄK-Ratgeber22.02.2002

Muskelspiele - Im Umfeld der Orthopädie

Medizinische Trainingstherapie ist nur dann ärztliche Leistung, wenn sie auf den Krankheitsfall abgestimmt unter ärztlicher Anleitung stattfindet (Überwachung teilweise an geschulte Physiotherapeuten delegierbar); dann sind die Eingangsdiagnostik analog Nr. 842 und je Sitzung analog Nr. 846 plus analog Nr. 558 plus Nr. 506 berechenbar. Für die Hochton-Therapie hat die BÄK die Verbandsempfehlung durch eine Analogbewertung nach Nr. 554 ersetzt.

Nr. 842, 846, 558, 506, 554§ 6 Gebühren für andere LeistungenQuelle ↗
Beihilfe Land13.01.2026

Berlin LBhVO Anlage 7 Abschnitt 3: Medizinische Trainingstherapie analog Nrn. 842, 846, 558

Ärztlich erbrachte Medizinische Trainingstherapie wird nach dem BÄK-Beschluss zur Analogbewertung bis zum 2,3-fachen Satz anerkannt: Eingangs- und Abschlussuntersuchung analog Nr. 842, Sequenztraining analog Nr. 846 zuzüglich Geräte-Sequenztraining analog Nr. 558 und begleitende Krankengymnastik nach Nr. 506, jeweils einmal je Sitzung. Höchstens 25 Behandlungen je Kalenderhalbjahr sind beihilfefähig.

Nr. 842, 846, 558, 506AnalogabrechnungQuelle ↗
▸ noch 4 Fundstellen
Beihilfe Land29.03.2010

RLP Arbeitshinweise 1.7.2: Medizinische Trainingstherapie (analog Nrn. 842, 846, 558, 506)

Für die ärztlich durchgeführte medizinische Trainingstherapie wird der Beschluss der Bundesärztekammer von 2002 herangezogen: Eingangsuntersuchung analog Nr. 842, Sequenztraining analog Nr. 846 mit Geräte-Sequenztraining analog Nr. 558 und begleitender Krankengymnastik nach Nr. 506, je Sitzung einmal und höchstens 25 Sitzungen je Behandlungsserie. Die Beihilfefähigkeit ist auf 25 Sitzungen je Krankheitsfall beschränkt.

Nr. 842, 846, 558, 506AnalogabrechnungQuelle ↗
Beihilfe Land22.07.2025

Sachsen VwV-SächsBhVO 26.4.1: Medizinische Trainingstherapie analog Nrn. 842, 846, 558

Ärztlich erbrachtes Medizinisches Aufbautraining bzw. MTT ist nach dem BÄK-Analogbeschluss bis zum Schwellenwert beihilfefähig: Eingangs- und Kontrolluntersuchung analog Nr. 842, Sequenztraining analog Nr. 846 zuzüglich Geräte-Sequenztraining analog Nr. 558 und begleitende Krankengymnastik nach Nr. 506, jeweils einmal je Sitzung.

Nr. 842, 846, 558, 506AnalogabrechnungQuelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0518: Hörgerätegebrauchsschulung

Nach Auffassung des PKV-Verbands sind für Beratung und Einweisung in den Umgang mit Hörgeräten die Nr. 1 oder 3 originär einschlägig; für eine Analogberechnung zu Nr. 518 (A 0518) bleibt kein Raum.

Nr. 518, 1, 3Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt E (Physikalisch-medizinische Leistungen)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0652: Computergestützte mechanische Wirbelsäulen-Distraktion (z. B. SpineMED, DRX 9000)

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist für diese Verfahren, unabhängig von der medizinischen Notwendigkeit, die Nr. 516 analog (Extensionsbehandlung) angemessen, bei nachgewiesener Infrarotbehandlung zusätzlich die Nr. 538 (A 0652, Basis Nr. 652).

Nr. 652, 516, 538Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie)Quelle ↗