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Nr. 507

Krankengymnastische Teilbehandlung als Einzelbehandlung – einschließlich der erforderlichen Massage(n) –

E Physikalisch-medizinische Leistungen › E II Krankengymnastik und Übungsbehandlungen

Nicht zusammen mit
725
Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
80
1,0-fach
4,66 €
1,8-fach (Schwelle)
8,39 €
2,5-fach (Höchstsatz)
11,66 €
Behandlung
80 P. × 5,82873 ct × 1,8 = 8,39 €
8,39 €
Bis 1,8 ohne Begründung (§ 5 Abs. 3 (Abschnitte A, E, O)).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
8,39 €
× 1,8
11,66 €
× 2,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
8,39 €
× 1,8
8,39 €
× 1,8
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–6,06 €
× 1,3
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–6,43 €
× 1,38
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–4,66 €
× 1,0
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–8,39 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–4,66 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Technischer Rahmen 1,0–2,5, Begründung über 1,8 (§ 5 Abs. 3 (Abschnitte A, E, O)).

Abrechnungsregeln1

Kombination mit anderen Nummern prüfen →

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

E Physikalisch-medizinische Leistungen

In den Leistungen des Abschnitts E sind alle Kosten enthalten mit Ausnahme der für Inhalationen sowie für die Photochemotherapie erforderlichen Arzneimittel.

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss1

BÄK-Ratgeber22.09.2017

Zur Abrechnung wahlärztlicher Leistungen des Abschnitts E GOÄ – Krankenhausentgeltgesetz und Gebührenordnung für Ärzte

Wahlärztliche Leistungen des Abschnitts E (z. B. Krankengymnastik nach Nr. 507) dürfen auch dann berechnet werden, wenn sie teilweise an nichtärztliches Personal delegiert und vom Arzt beaufsichtigt werden; vollständige Delegation schließt die Berechnung aus. Nach OLG Celle ist zusätzlich die Qualifikation (Zusatzbezeichnung Physikalische Therapie oder Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin) des Wahlarztes oder seines Vertreters nötig.

§ 4 GebührenQuelle ↗

Beihilfe1

Beihilfe Land20.04.2021

Niedersachsen RdErl. MF 20.04.2021: BÄK-Abrechnungsempfehlungen zu osteopathischen Leistungen

Das Finanzministerium hat die Abrechnungsempfehlungen des GOÄ-Ausschusses der Bundesärztekammer zu osteopathischen Leistungen (Sitzung 18.03.2021) bekannt gemacht; die Beihilfestellen müssen sie bei der Festsetzung nach § 5 Abs. 1 NBhVO berücksichtigen. Die Empfehlungen ordnen osteopathische Techniken Analogansätzen aus Abschnitt E (Nrn. 505 bis 527) bzw. Nr. 3306 zu. Der Erlass gilt bis 31.12.2026.

Nr. 505, 520, 521, 523, 525, 526, 527, 3306AnalogabrechnungQuelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 507 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 9,12 DM. Daten zu dieser Nummer zuletzt geändert am 06.10.2026 (Fundstellen). Quellen und Methode: Datenquellen.