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Allgemeine Kodierrichtlinien · Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten

D008 Verdachtsdiagnosen

12 Fälle und 4 Wissensfragen zu dieser Regel. Den Wortlaut der Richtlinie finden Sie unter DKR D008b.

Lernreihe6

Schritt für Schritt: erst ein gelöstes Beispiel mit Begründung, dann ähnliche Fälle zum Selbst-Kodieren.

Fälle6

Fälle zur Regel — vom Kurzfall bis zum Arztbrief, dazu die Beispiele der Deutschen Kodierrichtlinien im Wortlaut.

Wissensfragen4

Fragen zum Wortlaut und zur Anwendung der Regel.

Aus dem Wortlaut von DKR D008

Verdachtsdiagnosen im Sinne dieser Kodierrichtlinie sind Diagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen sind.

Verdachtsdiagnosen werden unterschiedlich kodiert, abhängig davon, ob der Patient nach Hause entlassen oder in ein anderes Krankenhaus verlegt wurde.

Entlassung nach Hause

Wenn Untersuchungen vorgenommen, aber keine Behandlung in Bezug auf die Verdachtsdiagnose eingeleitet wurde, ist/sind das/die Symptom/e zu kodieren (siehe Beispiel 1 und DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4)).

Deutsche Kodierrichtlinien 2026, D008b (Auszug, Wortlaut) — vollständiger Wortlaut