Allgemeine Kodierrichtlinien für KrankheitenD008 VerdachtsdiagnosenLernreihe2 von 16
Ein 23-jähriger Mann wird nach einem ersten generalisierten Krampfanfall aus dem Schlaf unter dem Verdacht auf eine beginnende Epilepsie aufgenommen. Bei Aufnahme ist er wieder vollständig orientiert, neurologisch unauffällig. Das Routine-EEG und die Laborwerte sind unauffällig. Eine antiepileptische Therapie wird nicht begonnen; er wird über das Fahrverbot aufgeklärt. Bei Entlassung nach Hause ist eine Epilepsie weder gesichert noch ausgeschlossen, eine Kernspintomographie soll ambulant folgen.
Entlassung nach Hause, Verdacht offen, keine Behandlung eingeleitet: Kodiert wird das Symptom (D008, Beispiel 1).
„nach einem ersten generalisierten Krampfanfall“
Routine-EEG (P001).
„Das Routine-EEG und die Laborwerte sind unauffällig“
| Rolle | Kode | Begründung | Im Text |
|---|---|---|---|
| Hauptdiagnose | R56.8 | Entlassung nach Hause, Verdacht offen, keine Behandlung eingeleitet: Kodiert wird das Symptom (D008, Beispiel 1). | „nach einem ersten generalisierten Krampfanfall“ |
| Prozedur | 1-207.0 | Routine-EEG (P001). | „Das Routine-EEG und die Laborwerte sind unauffällig“ |
Die Epilepsie ist am Ende des Aufenthalts weder bestätigt noch ausgeschlossen, also eine Verdachtsdiagnose im Sinne von D008. Bei Entlassung nach Hause entscheidet, ob eine Behandlung eingeleitet wurde: Hier wurde nur untersucht, ein Antiepileptikum wurde nicht begonnen. Deshalb wird das Symptom kodiert: Krampfanfall o.n.A., R56.8. Z03.3 tritt hinter das vorhandene Symptom zurück (D002). Das Routine-EEG ist 1-207.0.
Quellen: DKR 2026 D008b, DKR 2026 D002u