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D008 VerdachtsdiagnosenLernreihe2 von 16

Gelöstes Beispiel — lesen Sie, wie dieser Fall kodiert wird. Die nächsten Fälle lösen Sie selbst.

Erster Krampfanfall eines jungen Mannes

Ein 23-jähriger Mann wird nach einem ersten generalisierten Krampfanfall aus dem Schlaf unter dem Verdacht auf eine beginnende Epilepsie aufgenommen. Bei Aufnahme ist er wieder vollständig orientiert, neurologisch unauffällig. Das Routine-EEG und die Laborwerte sind unauffällig. Eine antiepileptische Therapie wird nicht begonnen; er wird über das Fahrverbot aufgeklärt. Bei Entlassung nach Hause ist eine Epilepsie weder gesichert noch ausgeschlossen, eine Kernspintomographie soll ambulant folgen.

  • HauptdiagnoseR56.8

    Entlassung nach Hause, Verdacht offen, keine Behandlung eingeleitet: Kodiert wird das Symptom (D008, Beispiel 1).

    „nach einem ersten generalisierten Krampfanfall“

  • Prozedur1-207.0

    Routine-EEG (P001).

    „Das Routine-EEG und die Laborwerte sind unauffällig“

Die Epilepsie ist am Ende des Aufenthalts weder bestätigt noch ausgeschlossen, also eine Verdachtsdiagnose im Sinne von D008. Bei Entlassung nach Hause entscheidet, ob eine Behandlung eingeleitet wurde: Hier wurde nur untersucht, ein Antiepileptikum wurde nicht begonnen. Deshalb wird das Symptom kodiert: Krampfanfall o.n.A., R56.8. Z03.3 tritt hinter das vorhandene Symptom zurück (D002). Das Routine-EEG ist 1-207.0.

Warum nicht …?

  • G40.3 — Warum nicht generalisierte Epilepsie? Die Epilepsie ist nicht gesichert und wurde nicht behandelt; dann wird nicht die Verdachtsdiagnose, sondern das Symptom kodiert (D008).
  • Z03.3 — Warum nicht Beobachtung bei Verdacht auf neurologische Krankheit? Ein Symptom — der Krampfanfall — liegt vor; es hat Vorrang vor Z03.– (D002).

Quellen: DKR 2026 D008b, DKR 2026 D002u