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Allgemeine Kodierrichtlinien · Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten

D009 „Sonstige” und „nicht näher bezeichnete” Schlüsselnummern

4 Fälle und 3 Wissensfragen zu dieser Regel. Den Wortlaut der Richtlinie finden Sie unter DKR D009a.

Fälle4

Fälle zur Regel — vom Kurzfall bis zum Arztbrief, dazu die Beispiele der Deutschen Kodierrichtlinien im Wortlaut.

Wissensfragen3

Fragen zum Wortlaut und zur Anwendung der Regel.

Aus dem Wortlaut von DKR D009

Die Resteklasse „Sonstige ...” ist dann bei der Kodierung zu verwenden, wenn eine genau bezeichnete Krankheit vorliegt, für die es aber in der ICD-10 keine eigene Klasse gibt.

Die Resteklasse „Nicht näher bezeichnete ...” ist dann zu verwenden, wenn eine Krankheit nur mit ihrem Oberbegriff, wie z.B. Katarakt, beschrieben ist und/oder eine weitere Differenzierung nach den Klassifikationskriterien der ICD-10 an entsprechender Stelle nicht möglich ist (siehe Beispiel 3).

Deutsche Kodierrichtlinien 2026, D009a (Auszug, Wortlaut) — vollständiger Wortlaut