DRGSystemDeutschland

Nr. 463

Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede weitere angefangene halbe Stunde

D Anästhesieleistungen

Nicht zusammen mit
427, 428
Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
348
1,0-fach
20,28 €
2,3-fach (Schwelle)
46,65 €
3,5-fach (Höchstsatz)
70,99 €
Behandlung
348 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 46,65 €
46,65 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
46,65 €
× 2,3
70,99 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
46,65 €
× 2,3
46,65 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–34,48 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–36,51 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–24,34 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–36,51 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–20,28 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Abrechnungsregeln1

  • Ausschlussnicht neben 427 oder 428
    ▸ Nr. 428
    Neben den Leistungen nach den Nummern 427 und 428 sind die Leistungen nach den Nummern 462, 463 und/oder 501 nicht berechnungsfähig.

Kombination mit anderen Nummern prüfen →

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

D Anästhesieleistungen

Bei der Anwendung mehrerer Narkose- oder Anästhesieverfahren nebeneinander ist nur die jeweils höchstbewertete dieser Leistungen berechnungsfähig; eine erforderliche Prämedikation ist Bestandteil dieser Leistung. Als Narkosedauer gilt die Dauer von zehn Minuten vor Operationsbeginn bis zehn Minuten nach Operationsende.

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss1

BÄK-Ratgeber16.07.2015

Definition der Narkosedauer in der GOÄ

Die Narkosedauer (zehn Minuten vor Operationsbeginn bis zehn Minuten nach Operationsende) bemisst sich nicht an der Schnitt-Naht-Zeit; als Operationszeit zählen vor- und nachbereitende Maßnahmen, die eine Anästhesie erfordern, etwa Desinfektion, sterile Abdeckung, Lagerung und Umlagerung, vor oder nach dem Eingriff in Narkose gelegte Katheter, Verbände und Röntgenaufnahmen. Geschieht Lagerung, Desinfektion und Abdeckung noch bei Bewusstsein (zum Beispiel Sectio), zählt diese Zeit nicht mit.

Abschnitt D: AnästhesieleistungenQuelle ↗

Beihilfe1

Beihilfe Land10.12.1997

NRW-Erlass 1997, Nr. 2.4: Notwendige Nebenleistungen bei Operation und Narkose

Nach dem Erlass ist nicht eigens berechenbar, was technisch zwingend zur Hauptleistung gehört: das Eröffnen und Verschließen von Körperhöhlen und die operationsbezogene Wundversorgung (die Nrn. 2000 bis 2005 nicht daneben) sowie der OP-Bericht, der kein Bericht nach Nr. 75 ist. Mit den Narkosegebühren (Nrn. 453, 460 bis 463, 469 bis 474) sind auch Infusionen zum Offenhalten des Zugangs, Monitor-EKG (Nr. 650), maschinelle Beatmung (Nrn. 427, 428, 500, 501) und die Routine-Gasanalyse (Nr. 617) abgegolten. Gesondert berechenbar bleiben Infusionen bei Komplikationen (Nrn. 271 bis 273; ab der zweiten mit Erläuterung), Arzneimittelgabe ins liegende System nach Nr. 261, EKG bei drohendem oder eingetretenem Zwischenfall und Nr. 617 bei medizinisch nötiger fortlaufender Messung mehrerer Gase.

Nr. 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 75, 453, 460, 461, 462, 469 …Selbständige Leistungen (§ 4 Abs. 2, 2a)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 463 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 39,67 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.