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Nr. 2184

Zahnärzte

Anlegen von Halo-Extensionen zur Vorbereitung der operativen Behandlung von Skoliosen und Kyphosen .....................................

L Chirurgie, Orthopädie › L III Gelenkchirurgie

Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
1000
1,0-fach
58,29 €
2,3-fach (Schwelle)
134,06 €
3,5-fach (Höchstsatz)
204,01 €
Behandlung
1000 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 134,06 €
134,06 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
134,06 €
× 2,3
204,01 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
134,06 €
× 2,3
134,06 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–99,09 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–104,92 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–69,94 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–104,92 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–58,29 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Allgemeine Bestimmungen der Abschnitte

L Chirurgie, Orthopädie

Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.

L III Gelenkchirurgie

Werden Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2113, 2117, 2119, 2136, 2189, 2190, 2191 und/oder 2193 an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung erbracht, so sind diese Leistungen nicht mehrfach und nicht nebeneinander berechnungsfähig.

Neben den Leistungen nach den Nummern 2189 bis 2196 sind die Leistungen nach den Nummern 300 bis 302 sowie 3300 nicht berechnungsfähig.

Die Leistungen nach den Nummern 2192, 2195 und/oder 2196 sind für operative Eingriffe an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss1

BÄK-Ratgeber26.10.2012

Gesondert berechnungsfähig: Kopfeinspannung mittels Mayfield-Klemme

Die Kopfeinspannung mit Mayfield-Klemme vor einem neurochirurgischen Eingriff ist gesondert berechenbar, und zwar analog nach Nr. 2184 (Halo-Extension). Nr. 2183 (Schädelextension bei HWS-Verletzung als Behandlung) passt nicht. Die BÄK verweist auf mehrere gerichtliche Bestätigungen.

Nr. 2183Abschnitt L: Chirurgie, OrthopädieQuelle ↗

Sicht der PKV2

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2184: Fixierung des stereotaktischen Grundringes

Bei stereotaktischen Eingriffen gehört das Befestigen des Grundrings laut PKV-Verband immer zum Eingriff; Nr. 2184 analog kann daher nicht zusätzlich zu Nr. 2562 berechnet werden (A 2184).

Nr. 2562Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2184: Anlage einer Mayfield-Klemme

Das Einspannen des Kopfes in eine Mayfield-Klemme bei neurochirurgischen Operationen ist nach Ansicht des PKV-Verbands Teil der Operation und wird nicht gesondert vergütet (A 2184, Basis Nr. 2184).

Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗

Rechtsprechung1

UrteilVG Stuttgart12 K 5433/0702.07.2008

VG Stuttgart, 02.07.2008 - 12 K 5433/07 (Tumorexstirpation, Mayfield-Halterung und Trepanation neben Nr. 2526)

Neben der Exstirpation eines Großhirntumors (Nr. 2526) hielt das Gericht das Einspannen des Schädels in die Mayfield-Halterung für eine selbständige, nicht in der Zielleistung enthaltene Leistung, berechenbar aber nur analog nach Nr. 2184; die Entfernung der Dorne war ebenso nur analog nach Nr. 2063 ansetzbar. Auch die osteoklastische Trepanation nach Nr. 2517 durfte als neurochirurgische Eröffnungsleistung neben Nr. 2526 berechnet werden. Die am Operationstag abgerechnete Untersuchung nach Nr. 7 war dagegen Bestandteil der Operation; die Klägerin erhielt 101,84 EUR weitere Kassenleistungen.

Nr. 2526, 2063, 2517, 7Kassenleistungen, ZielleistungsprinzipQuelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 2184 nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 114,-- DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.