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Onkochirurgie: Bis Jahresende zertifiziert das InEK die Zuordnungssoftware, ab 2028 entfallen Entgelte

Bild: Ri_Ya / Pixabay

Das InEK zertifiziert bis 31.12.2026 zertifizierte Zuordnungssoftware (Grouper) für 14 onkochirurgische Bereiche. Ab 2028 entfallen Entgelte für Fälle an Standorten der Standortliste. Die Kodeliste beruht gesetzlich auf 2025.

Bis zum 31. Dezember 2026 zertifiziert das InEK Software, mit der Krankenhäuser Fälle onkochirurgischen Indikationsbereichen zuordnen. Es geht um mehr als Statistik: Für Standorte auf der Standortliste nach § 40 KHG dürfen Entgelte nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 8 KHEntgG für Fälle dieser Bereiche ab 1. Januar 2028 nicht mehr berechnet werden. Die Zuordnung ist dann nur mit einer zertifizierten Lösung zulässig (§ 8 Abs. 4 Satz 6 KHEntgG).

Ausgewählt werden die Standorte je Bereich aufsteigend nach Fallzahl, bis mindestens 15 % der Fälle erreicht sind; der G-BA kann einen niedrigeren Anteil festlegen. Das InEK veröffentlicht die Standortliste bis 31. Mai 2027.

Woran Sie Ihre Fälle erkennen, zeigt die seit 31. August 2026 veröffentlichte Kodeliste: 14 Indikationsbereiche, 370 Diagnosekodes und 1.691 OPS-Kodes. Bösartige Neubildungen zählen laut InEK als Haupt- und als Nebendiagnose, ein Fall kann mehreren Bereichen zugeordnet sein. Bei 234 Diagnosen gilt zudem die Nachbarschaftsorganregelung: Sie zählen auch zusammen mit Prozeduren anderer Bereiche, 74 davon haben keinen eigenen Bereich. Häuser können ihre Fälle schon jetzt gegen die Liste prüfen; rechtlich zählt später nur die zertifizierte Lösung.

Die Liste beruht gesetzlich auf ICD-10-GM und OPS 2025. Mit dem OPS 2027 passt sie nicht mehr überall: 5-502.0 (Segmentresektion der Leber) ist dort in 5-502.00, .01, .02 und .0x aufgeteilt. Die erste Anpassung an ein Folgejahr ist für den 15. November 2027 vorgesehen.

Quellen: InEK, Indikationsbereiche nach § 40 KHG · § 40 KHG · § 8 KHEntgG

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