DRGSystemDeutschland

Abschnitt L XII · Nr. 2950 bis 3013

Thoraxchirurgie

Regelrahmen 1,0–3,5, Schwelle 2,3

Bestimmungen der übergeordneten Abschnitte

L Chirurgie, Orthopädie

Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.

Nr.LeistungSchwelle
2950
99,07 €
2952
148,81 €
2953
420,95 €
2956
281,53 €
2957
402,18 €
2970
74,27 €
2973
297,61 €
2975
643,49 €
2976
268,12 €
2977
99,07 €
2985
297,61 €
2990
148,81 €
2991
198,41 €
2993
198,41 €
2995
420,95 €
2996
536,24 €
2997
683,71 €
2998
643,49 €
3002
643,49 €
3010
148,81 €
3011
536,24 €
3012
74,27 €
3013
536,24 €

Fundstellen zu diesem Abschnitt12

Konsultationsausschuss08.10.1999

Privatliquidation herzchirurgischer Leistungen

Sammlung von rund 30 Auslegungsbeschlüssen zur Privatliquidation herzchirurgischer Leistungen (Stand 1999): u. a. Eröffnungsleistung Nr. 2990 ist ab der zweiten Leistung nach Nrn. 3065 bis 3091 abzuziehen; Nr. 3055 nur intraoperativ; postoperative Kontrolle von Herzunterstützungssystemen analog Nr. 792; Freilegung der A. mammaria analog Nr. 2807; Nr. 2808 für eine Vene nur einmal; viele Teilmaßnahmen (Drainagen, Sternumverdrahtung, Anulusentkalkung, routinemäßiges Lösen von Verwachsungen) sind nicht gesondert berechenbar. Erhöhte Steigerungsfaktoren sind nur bei Kernleistungen schlüssig.

Nr. 3055, 792, 435, 2990, 3050, 3054, 3065, 3066, 3067, 3079, 3088, 3089 …ChirurgieQuelle ↗
UrteilBGHIII ZR 239/0705.06.2008

BGH, 05.06.2008 - III ZR 239/07 (Dekortikation der Lunge neben Lobektomie, abstrakter Maßstab der Zielleistung)

Ob eine Leistung methodisch notwendiger Bestandteil einer Zielleistung ist (§ 4 Abs. 2a), beurteilt der BGH abstrakt nach Inhalt, Zusammenhang und Bewertung der Gebührenpositionen und nicht danach, ob sie im konkreten Fall für die Operation nötig war; Grenze ist der Zweck, Doppelvergütungen zu vermeiden. Danach ist die Dekortikation der Lunge (Nr. 2975) neben der Lobektomie (Nr. 2997) berechenbar, nicht aber Nr. 3126 neben dem intrathorakalen Lymphgefäßeingriff (Nr. 3013) und auch nicht Neurolysen (Nr. 2583) und Gefäßfreilegungen (Nr. 2802), die nur der Schonung bzw. dem Zugang dienten. Ob für die nur einmal berechenbare Eröffnung der Brusthöhle ein Abschlag nach Nr. 2990 vorzunehmen ist, verwies der BGH zurück.

Nr. 2997, 2975, 3013, 3126, 2583, 2802, 2990ZielleistungsprinzipQuelle ↗
BÄK-Ratgeber30.01.2009

Neue Entscheidung zum Zielleistungsprinzip

Der BGH (Urteil vom 05.06.2008, III ZR 239/07) hielt die Dekortikation der Lunge (Nr. 2975) neben der Lobektomie (Nr. 2997) für berechnungsfähig, weil sie nicht Bestandteil dieser Zielleistung ist. Ob ein Einzelschritt methodisch notwendiger Bestandteil ist, beurteilt das Gericht abstrakt nach Inhalt, Systematik und Bewertung der Gebührenpositionen, nicht nach der Notwendigkeit im Einzelfall; hier sprach die fast gleiche Punktzahl beider Nummern gegen ein Enthaltensein.

Nr. 2997, 3013, 2975§ 4 GebührenQuelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2975: Adhäsiolyse der Lunge

Werden Lungenverwachsungen nur gelöst, um einen anders abgerechneten Eingriff zu ermöglichen, ist das laut PKV-Verband nicht gesondert berechenbar und entspricht auch nicht Nr. 2975; als alleiniger Eingriff hält er Nr. 2993 analog für angemessen (A 2975).

Nr. 2975, 2993Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
BÄK-Ratgeber15.12.2006

Urologie (3) - Radikale Nephrektomie und Teilnephrektomie

Bei der radikalen Nephrektomie (Nr. 1843) ist Lymphknotenentfernung über das regionäre Gebiet hinaus einmalig analog Nr. 1783, Nebennierenentfernung Nr. 1858 und Cava-Thrombusentfernung Nr. 2802 zusätzlich berechenbar; ab der zweiten Leistung über denselben Zugang ist die Eröffnungsleistung abzuziehen (Nr. 3135, 2990 oder 1830). Die organerhaltende Tumorentfernung an der Niere läuft analog Nr. 1842 (A 1880) bzw. mit regionärer Lymphknotenentfernung analog Nr. 1843 (A 1881); die Fluoreszenzendoskopie analog Nr. 1789 (A 1890), bei ambulanter Durchführung zuzüglich Farbstoff als Auslage nach § 10.

Nr. 1843, 1783, 1858, 2802, 3135, 2990, 1830, 1842, 1789Abschnitt K: UrologieQuelle ↗
BÄK-Ratgeber31.05.2002

Abzug von Eröffnungsleistungen

Wird für einen weiteren Eingriff in Brust- oder Bauchhöhle derselbe, bereits geschaffene Zugang genutzt, ist die Eröffnungsleistung (Nr. 2990 oder 3135, 1 110 Punkte) nur einmal zu vergüten. Nach Auffassung der BÄK zieht man dafür beim zweiten Eingriff zunächst 1 110 Punkte von dessen Punktzahl ab und wendet erst auf die restlichen Punkte den Steigerungsfaktor an. Für Eingriffe außerhalb dieser Körperhöhlen, z. B. an den Karotiden (Nrn. 2820, 2821), gilt der Abzug nicht; die Empfehlung zur doppelseitigen Strumaresektion (Nr. 2755 zweimal, abzüglich Nr. 2803) ist eine Sonderregel.

Nr. 2755, 2803, 2820, 2821, 2990, 3135Abschnitt L: Chirurgie, OrthopädieQuelle ↗
BÄK-Ratgeber23.07.2004

Eröffnungsleistungen bei endoskopischen Eingriffen

Werden mehrere Eingriffe in Brust- oder Bauchhöhle im zeitlichen Zusammenhang erbracht, ist die Eröffnungsleistung (1 110 Punkte, Nrn. 2990 beziehungsweise 3135) nur einmal zu berechnen; beim zweiten Eingriff wird der Betrag abgezogen. Dies gilt nach dem Wortlaut auch bei endoskopischer Ausführung nach den alten Positionen, nicht aber bei Eingriffen außerhalb der Körperhöhlen (z. B. Gelenk, HNO).

Nr. 2990, 3135Abschnitt L: Chirurgie, OrthopädieQuelle ↗
BÄK-Ratgeber01.12.2017

Zur Abrechnung eines Aortenklappen- und Aortenwurzelersatzes

Neben dem Herzklappenersatz nach Nr. 3086 hält die BÄK für die Reimplantation der Koronararterien einen Analogansatz der Nr. 3089 (2,3-fach, abzüglich der Eröffnungsleistung Nr. 2990) für möglich. Alternativ käme neben Nr. 3086 die originäre Nr. 2827 (ebenfalls 7 500 Punkte, 2,3-fach, abzüglich Eröffnungsleistung) in Betracht.

Nr. 3086, 3089, 2827, 2990Abschnitt L: Chirurgie, OrthopädieQuelle ↗
▸ noch 4 Fundstellen
Konsultationsausschuss13.10.2006

Radikale Nephrektomie bei Nierenzellkarzinom

Bei radikaler Nephrektomie (Nr. 1843) kann eine ausgedehnte extraregionäre Lymphknotenentfernung analog Nr. 1783, bei klarer Indikation die Nebennierenentfernung (Nr. 1858) und die Entfernung von Tumorthromben der Vena cava entsprechend Nr. 2802 daneben berechnet werden. Bei weiterem Eingriff über denselben Zugang ist die Eröffnungsleistung (Nr. 3135 bzw. 2990) abzuziehen.

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2985: Douglas-Peritonektomie bei Rektumresektion wegen Karzinoms

Die Douglas-Peritonektomie bei Rektumresektion wegen Karzinoms gehört laut PKV-Verband zur Rektumresektion nach Nr. 3235; eine Analogberechnung nach A 2985 entfällt mangels Lücke.

Nr. 2985, 3235Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 3002: Operation von Herzabszessen

Für die operative Sanierung eines Herzabszesses fehlt eine GOÄ-Position; der PKV-Verband akzeptiert Nr. 3002 analog (A 3002) oder alternativ Nr. 3076 analog.

Nr. 3002, 3076Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 5348: Mitralclipping im Zusammenhang mit Herzkatheter

Nach Auffassung des PKV-Verbands ist für eine Analogberechnung kein Raum; einschlägig ist originär die Nr. 3084 abzüglich der Eröffnungsleistung Thorakotomie nach Nr. 2990 (A 5348, Basis Nr. 5348).

Nr. 5348, 3084, 2990Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt O (Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT, Strahlentherapie)Quelle ↗