DRGSystemDeutschland

Nr. 692a

Plazierung einer Drainage in den Gallenoder Pankreasgang – zusätzlich zu einer Leistung nach Nummer 685, 686 oder 692 –

F Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

Nicht zusammen mit
402, 403
Wer berechnet
Ärzte · Zahnärzte (§ 6 Abs. 2 GOZ) · Psychotherapeuten (§ 1 Abs. 2 GOP)

Nach dem Wortlaut der GOÄ, in beiden Richtungen. Fundstellen und Wortlaut unter Abrechnungsregeln.

Punktzahl
400
1,0-fach
23,31 €
2,3-fach (Schwelle)
53,62 €
3,5-fach (Höchstsatz)
81,60 €
Behandlung
400 P. × 5,82873 ct × 2,3 = 53,62 €
53,62 €
Bis 2,3 ohne Begründung (§ 5 Abs. 1 und 2).Mit diesem Satz in den Rechner →

Höchstsätze nach Tarif

TarifSchwelleHöchstsatz
Regelfall
§ 5 GOÄ ↗
53,62 €
× 2,3
81,60 €
× 3,5
Wahlleistung, nicht persönlich
§ 5 Abs. 5 GOÄ ↗
53,62 €
× 2,3
53,62 €
× 2,3
Standardtarif (§ 5b GOÄ)
§ 5b GOÄ ↗
–39,64 €
× 1,7
Standard-, Basis-, Notlagentarif (§ 75 Abs. 3a SGB V)
§ 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V ↗
–41,97 €
× 1,8
Basistarif (Vereinbarung)
Vereinbarung nach § 75 Abs. 3b SGB V (vgl. BT-Drs. 17/4782) ↗
–27,98 €
× 1,2
Schwangerschaftsabbruch (§ 5a GOÄ)
§ 5a GOÄ ↗
–41,97 €
× 1,8
Öffentlicher Leistungsträger (§ 11 GOÄ)
§ 11 GOÄ ↗
–23,31 €
× 1,0

Punktzahl × 5,82873 Cent × Satz, einmal am Ende auf Cent gerundet. Regelrahmen 1,0–3,5, Begründung über 2,3 (§ 5 Abs. 1 und 2).

Abrechnungsregeln1

Aus Bestimmungen anderer Nummern und der Abschnitte
  • Ausschlussdaneben nicht berechnungsfähig: 402 oder 403
    ▸ 2 Bestimmungen · steht bei der anderen Nummer
    • Nr. 402:Der Zuschlag nach Nummer 402 ist neben den Leistungen nach den Nummern 403 sowie 676 bis 692 nicht berechnungsfähig.
    • Nr. 403:Der Zuschlag nach Nummer 403 ist neben den Leistungen nach den Nummern 402 sowie 676 bis 692 nicht berechnungsfähig.

Kombination mit anderen Nummern prüfen →

Auslegung: BÄK und Konsultationsausschuss1

BÄK-Ratgeber18.09.2015

Zur Abrechnung von Probeexzisionen bei endoskopischen Untersuchungen

Mehrere Probeexzisionen bei einer Endoskopie sind mit der Endoskopienummer (z. B. Nr. 687 Koloskopie) abgegolten und nicht zusätzlich nach Nr. 2401 berechenbar; höherer Zeitaufwand kann über den Steigerungsfaktor berücksichtigt werden. Polypenabtragung bzw. Schlingenbiopsie mit Hochfrequenzschlinge sind getrennt berechenbar: Nr. 695 neben 682 bis 685 und 687 bis 689, Nr. 696 neben Nr. 690.

Nr. 679, 680, 681, 682, 683, 684, 685, 686, 687, 688, 689, 690 …Abschnitt F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, DermatologieQuelle ↗

Sicht der PKV7

Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0692a: Einlage eines Stents in den Gallengang bei der Endoskopie

Wird bei einer Endoskopie ein Stent in den Gallengang eingelegt, ist dafür nach Auffassung des PKV-Verbands direkt die Nr. 692a anzusetzen; einer Analogberechnung bedarf es nicht (A 0692a).

Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 2421: Endosponge-Implantation (endoluminale Vakuumtherapie)

Für das Einlegen eines Endosponge erkennt der PKV-Verband eine Lücke an und hält nach § 6 Abs. 2 GOÄ Nr. 692a analog zusätzlich zur jeweiligen Endoskopie für aufwandsgerecht (A 2421).

Nr. 2421Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 3151: Endoskopische Stentimplantation bei stenosierendem Sigma-Malignom

Bei endoskopischer Stenteinlage wegen eines stenosierenden Sigmamalignoms sieht der PKV-Verband eine Lücke; da nicht operiert wird, sei Nr. 692a analog wegen ähnlicher Technik passend (A 3151).

Nr. 3151Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0683: Endosonographie bei der Magen-/Speiseröhrenspiegelung

Wird die Endosonographie wie üblich während einer Magen- oder Speiseröhrenspiegelung durchgeführt, ist das Einführen des Schallkopfes nach Auffassung des PKV-Verbands schon mit der Endoskopie (Nr. 676 bis 692) bezahlt. Für den Ultraschall selbst kommen Nr. 410 und gegebenenfalls Nr. 420 hinzu; ein Analogansatz nach Nr. 683 (A 0683) entfällt.

Nr. 683, 410, 420, 676, 677, 678, 679, 680, 681, 682, 684, 685 …Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 0685: Endosonographie bei der Duodeno-/Jejunoskopie

Wird die Endosonographie wie üblich während einer Duodeno- oder Jejunoskopie durchgeführt, ist das Einführen des Schallkopfes nach Auffassung des PKV-Verbands schon mit der Endoskopie (Nr. 676 bis 692) bezahlt. Für den Ultraschall selbst kommen Nr. 410 und gegebenenfalls Nr. 420 hinzu; ein Analogansatz nach Nr. 685 (A 0685) entfällt.

Nr. 685, 410, 420, 676, 677, 678, 679, 680, 681, 682, 683, 684 …Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie)Quelle ↗
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 1789: Chromo-Endoskopie bei einer endoskopischen Untersuchung

Die Chromoendoskopie ist nach Auffassung des PKV-Verbands nur eine besondere Ausführungsart der Endoskopie (Nr. 676 bis 692); ein zusätzlicher Ansatz analog nach Nr. 1789 (A 1789) ist nicht sachgerecht. Mehr Zeitbedarf lässt sich allenfalls über den Steigerungsfaktor abbilden.

Nr. 1789, 676, 677, 678, 679, 680, 681, 682, 683, 684, 685, 686 …Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt K (Urologie)Quelle ↗
▸ noch 1 Fundstellen
Sicht der PKV27.08.2026

PKV-Analogkommentierung A 4816: Chromoendoskopie

Chromoendoskopie ist laut PKV-Verband nur eine besondere Ausführung der Endoskopie nach Nr. 676 bis 692; Nr. 4816 analog daneben ist nicht sachgerecht, höherer Zeitaufwand ist über den Steigerungsfaktor abzubilden (A 4816).

Nr. 4816, 676, 677, 678, 679, 680, 681, 682, 683, 684, 685, 686 …Analogabrechnungen zu GOÄ-Abschnitt N (Histologie, Zytologie, Zytogenetik)Quelle ↗

GOÄneu

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf einer neuen Gebührenordnung übergeben (Fassung v6, Stand 15.07.2026). Er ist nicht in Kraft; bis zur Verkündung gilt diese GOÄ. Die neue Nummer zu Nr. 692a nennen wir, sobald der Entwurf frei veröffentlicht ist. Stand bei der BÄK ↗

Gebühr im Verzeichnis (Fassung 1996): 45,60 DM. Datenstand 06.10.2026. Quellen und Methode: Datenquellen.